Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

 

4         Emissionen

 

4.1         Art und Ausmaß aller luftverunreinigenden Emissionen einschließlich Gerüchen, die voraussichtlich von der Anlage ausgehen werden

 

Die Emissionsquellen sind so darzustellen, dass eine Zuordnung zu den Betriebseinheiten möglich ist (Quellenplan mit Angabe des Maßstabs und der Nordrichtung).

Die Lage der Emissionsquellen ist mit einer Genauigkeit von ± 10 m anzugeben. Es ist Aufschluss über Art und Ausmaß der zu erwartenden Emissionen zu geben. Die Formulare 4.2, 4.3 und 4.5 sind auszufüllen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

4.2         Betriebszustand und Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden Stoffen sowie Gerüchen: Formular 4.2

 

Spalte

1            Die Nummern für die Betriebseinheiten, in denen Emissionen freigesetzt werden, sind aus Formular 3.3 zu übernehmen. Die Auswahl der BE-Nr. erfolgt über ein Dropdown-Menü. Bei zentralen Abgaseinrichtungen ist die BE-Nr. dieser Einrichtung zu verwenden.

2            Die Bezeichnung der Betriebseinheit wird durch Auswahl der BE-Nr. selbstständig ergänzt.

3            Es sind die Nummern des Fließbildes nach Abschnitt 3.8 zu verwenden, oder es sind Ersatzquellen (s. 4.3) einzutragen. Jeder einzelnen Quelle eines Standortes ist eine eindeutige alphanumerische Quellennummer ohne Sonderzeichen zuzuordnen. Die Angabe einer "0" für die Nummer sowie Leerstellen innerhalb der Nummer sind unzulässig. Unzulässig ist ferner

-    die Mehrfachvergabe einer Quellennummer,

-    die Mehrfachnummerierung ein und derselben Quelle in mehreren Anlagen eines Standortes und

-    die Wiederverwendung der Nummer einer nicht mehr emittierenden Quelle, die außer Betrieb gegangen ist.

              Bei Schornsteinen mit getrennten Zügen ist jeder Zug als Einzelquelle aufzuführen. Die oberen Öffnungen z. B. von Güllebehältern ggf. inklusive der Art der Abdeckung sind ebenfalls als Quellen anzugeben.

4            Innerhalb der Betriebszustände sind alle Arbeitsvorgänge, die zu Emissionen führen und für die in den folgenden Spalten die weiteren Angaben gemacht werden, stichwortartig zu erläutern (z. B. Entspannen, Reinigung durch Spülung, Gasfreimachen des Behälters).

5            Die Häufigkeit der Betriebszustände kann dargestellt werden in Anzahl pro Stunde, Tag, Monat oder Jahr, die Zeitdauer in Sekunden, Minuten, Stunden, Tagen oder Monaten.

6            Die Zeitangabe ist von erheblicher Bedeutung bei Saison- und Schichtbetrieben, weil die auftretenden Emissionen bestimmten Zeiten zugeordnet werden können. Eine solche Zuordnung kann auch für solche Betriebe erforderlich sein, die sonst tages- oder jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen sind.

7 - 8       Als Abgas- oder Abluftstrom ist der Volumenstrom anzugeben, mit dem die im Folgenden aufgeführten Emissionen der Betriebseinheit bei dem angegebenen emissionsverursachenden Vorgang an die betreffende Quelle abgegeben werden. Er ist auf Normbedingungen (273,15 K, 101,3 kPa) zu beziehen. Als Abgas- oder Ablufttemperatur ist die Temperatur an der Quellmündung anzugeben. Bei feuchtem Abgas ist dies durch den Zusatz (f) kenntlich zu machen.

9       Die Bezeichnung des emittierten Stoffes ist über ein DropDown-Menü auszuwählen, sofern dieser in Formular 3.5 als emissionsrelevant markiert wurde. Sofern ein Stoff mehrfach im Betrieb vorkommt, können diesem Formular mittels Kontextmenü über die rechte Maustaste entsprechend Zeilen hinzugefügt werden.

10     Die Aggregatzustände fest, flüssig oder gasförmig sind dem emittierten Stoff über eine Auswahlbox zuzuordnen.

9-14  Die emittierten Stoffe (vgl. § 3 Abs. 3 BImSchG) sind in der Regel mit der chemischen Zusammensetzung anzugeben und werden automatisch aus dem Formular 3.5 übernommen, wenn dort der Eintrag "emissionsrelevant" vorgenommen wurde. Ergänzungen von neuen Stoffen sind nur im Formular 3.5 möglich.
Bei staubförmigen Emissionen ist die jeweilige Zuordnung der emittierten Stoffe zu den Fraktionsbereichen 0 bis 10 µm und > 10 µm notwendig. Der Aggregatzustand "staubförmig (0 bis 10 µm)", "staubförmig > 10 Mikrometer", "flüssig (z. B. als Aerosol)" oder "gasförmig", bei dem die jeweilige Emission auftritt, ist in der Spalte 10 "Aggregatzustand" anzugeben. Die Angaben über die Emissionskonzentration und den Auswurf beziehen sich auf den Zustand der luftverunreinigenden Stoffe beim Verlassen der Quelle und Eintritt in die Atmosphäre (Reingas).
Der Massenstrom in den Spalten 13 und 14 ist bei emissionsverursachenden Vorgängen kürzer als 1 Stunde auf die volle Stunde umzurechnen und ebenfalls auf das Reingas zu beziehen.
Bei der Beschreibung der Emissionen sind nur Stoffe anzugeben, die für die Luftreinhaltung bedeutsam sind; bedeutsam sind insbesondere Stoffe, die in der TA Luft oder in den VDI-Richtlinien (z. B. VDI 2310) genannt sind.
Die vorgenannten Stoffe sind jedoch nur dann anzugeben, wenn ihre Emissionsmassenkonzentration oder ihr Emissionsmassenstrom ein Fünftel der in der TA-Luft bzw. den VDI-Richtlinien angegebenen Emissionsbegrenzung oder – falls Emissionsbegrenzungen nicht festgelegt sind – das Hundertfache der dort angegebenen Immissionsgrenzwerte überschreitet. Besonders geruchsintensive oder bodenbelastende Stoffe oder krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe sind in jedem Fall anzugeben.

15          Es ist anzugeben, in welcher Weise die Emissionen ermittelt wurden, z. B. ob die Emissionen geschätzt oder errechnet wurden oder ob Messungen an der Anlage selbst oder an ähnlichen Anlagen zu den Angaben geführt haben.
Die Ermittlungsarten sind über ein DropDown-Menü auszuwählen.Ggf. ist zusätzlich zu den Angaben im Formular 4.2 eine Aufstellung erforderlich, die eine Abschätzung der Emissionen aus Schleich-Leckagen ermöglicht. Die Aufstellung muss die statischen Dichtelemente (Flansche in Rohrleitungen und Apparaten) und die dynamischen Dichtelemente (Wellen- und Spindelabdichtungen an Pumpen, Verdichtern, Drehtrommeln, Schiebern, Ventilen usw.) ausweisen. Es genügt bei den statischen Dichtelementen die überschlägige Angabe der gesamten Dichtungslänge (Meter) und bei den dynamischen Dichtelementen die überschlägige Angabe der Wellen- und Spindelabdichtungen.

 

 

4.3         Quellenverzeichnis Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden Stoffen sowie Gerüchen: Formular 4.3

 

Alle Quellen, die in Formular 4.3 bearbeitet werden sollen, müssen zunächst in Formular 4.2, Spalte 3, benannt werden. Für alle in Formular 4.2 hinterlegten Quellen wird in Formular 4.3 dann eine Zeile angelegt. Direkte Eintragungen in Formular 4.3 ohne Verknüpfung zu Formular 4.2 sind nicht möglich!

 

Das Quellenverzeichnis muss die gesamte Anlage berücksichtigen. Quellen ohne eindeutig definierte Abgasvolumenströme, wie z. B. Hallentore, Fensterflächen, Dachluken, können zu einer "Ersatzquelle" zusammengefasst werden. Horizontale und vertikale Quellen sollen hierbei getrennt im Einzelnen berücksichtigt werden.

Spalte

1            Hier wird die Quelle aus Spalte 2 des Formulars 4.2 automatisch übertragen. Ein Nachtrag von Quellen ist nur im Formular 4.2 möglich.

2            Es ist die Art der Quelle aus dem hinterlegten DropDown-Menü auszuwählen. Die Ausführungen zu Spalte 10 sind zu beachten:

-    Drucksicherungs-, Druckentspannungseinrichtung,

-    Ersatzquelle für mehrere Einzelquellen,

-    Flächenquellen,

-    Linienquellen,

-    Fackel,

-    diffuse Quelle,

-    Punktquelle mit horizontalem Austritt,

-    Punktquelle mit vertikalem Austritt ohne freie Abströmung,

-    Punktquelle mit vertikalem Austritt und freier Abströmung..

              Für die Entscheidung, ob es sich um eine horizontale oder vertikale Quelle handelt, ist die Strömungsrichtung der Abluft entscheidend.

3            Es ist die Bauausführung der Quelle einzutragen. Die Quelle darf nicht so bezeichnet werden, dass der Text der Quellenart wiederholt wird.

              Beispiele für Bezeichnungen sind:

              für Punktquellen:

-    Abzug Ofen 1, Schornstein, Fackel H2S;

              für Flächenquellen:

-    Fensterreihe Halle 1, langer Dachauslaß WK1, Lagerplatz 3,

-    Halde.

            Als Bauausführungen von Quellen kommen beispielsweise in Betracht:

-    Druckentlastungsklappen,

-    Schornsteine,

-    Gebäudeöffnungen,

-    Lagerplätze,

-    Halden,

-    offene Abwasserkanäle,

-    Absetzbecken,

-    Klärteiche,

-    Tankfelder,

-    Sicherheitsventile.

4 - 5       Die örtliche Lage der Quelle ist jeweils bezogen auf den Standort und nicht bezogen auf die Anlage durch den Ostwert und den Nordwert anhand des Referenzsystems ETRS89 anzugeben.

Bei Linienquellen (Strecken) sind Ost- und Nordwert des Mittelpunktes anzugeben. Flächenquellen sind immer als Rechteckflächen zu erfassen, deren geographische Lage durch Ost- und Nordwert des Mittelpunktes zu fixieren ist. Flächenquellen, die nicht Rechteckflächen sind, sind durch das umschriebene Rechteck zu ersetzen, dessen Kanten zu den Koordinatenachsen parallel laufen.

6            Die geodätische Höhe ist gleich der Höhe des Erdbodens am Ort der Quelle über dem Meeresspiegel. Sie ist in Metern anzugeben und kann z. B. der Grundkarte (Maßstab 1:5000) entnommen werden. Bei Linien- und Flächenquellen ist für beide Höhen jeweils der arithmetische Mittelwert zwischen dem größten und dem kleinsten Wert anzugeben.

7            Als geometrische Höhe wird bei Punktquellen bzw. Flächenquellen die Höhe der Austrittsfläche über dem Erdboden in Metern angegeben. Ist dieser Wert bei Flächenquellen nicht konstant (z. B. bei Halden), so wird der arithmetische Mittelwert zwischen dem größten und kleinsten Wert eingetragen.

8            Als Austrittsfläche ist der Inhalt der als Quelle wirksamen Fläche anzugeben, z. B. bei Schornsteinen der lichte Mündungsquerschnitt.

9 - 11    Zur Beschreibung der linearen Abmessung von Linien- und Flächenquellen sind die Länge, Breite oder Höhe einzutragen. Die Angaben erfolgen in Metern. Bei Flächenquellen mit rechteckigen Austrittsflächen beziehen sich die Angaben für Länge und Breite auf die tatsächlichen Rechteckseiten, bei sonstigen Austrittsflächen auf die Seiten der diesen Flächen bestmöglich angenäherten Ersatzrechtecke. Die Flächen dieser Ersatzrechtecke müssen mindestens so groß sein wie die in Spalte 8 angegebenen Austrittsflächen.

9            Die Angabe der Länge bezieht sich bei horizontalen Austrittsflächen stets auf die längere der beiden Rechteckseiten, bei vertikalen Austrittsflächen auf die zur Erdoberfläche parallele Rechteckseite. Die Länge istin Metern anzugeben.

10          Die Angabe der Breite bezieht sich bei horizontalen Austrittsflächen stets auf die kürzere der beiden Rechteckseiten. Bei vertikalen Flächenquellen wird unter dem Begriff Höhe die zur Erdoberfläche senkrechte Rechteckseite verstanden. Die Unterscheidung zwischen horizontalen und vertikalen Quellen wird dadurch erkennbar, dass eine horizontale Quelle nur als Abzug ohne freie Abströmung vorliegen kann und als solche in Spalte 2 mit "horizontaler Abzug ohne freie Abströmung" gekennzeichnet wurde.

11          Für jede Flächenquelle oder Linienquelle ist der Winkel zur Nord-Süd-Achse im Gradmaß anzugeben, und zwar wachsend von Nord über Ost nach Süd. Der Winkel bezieht sich auf die Längsseite.

 

 

4.4         Quellenplan Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden Stoffen sowie Gerüchen

 

Der Quellenplan ist auf der Basis eines geeigneten Werkslageplans (Maßstab 1:200 bis 1:500) zu erstellen. Auf dem Plan ist ein Gitternetz (vorgeschlagener Abstand 50 m, genordet) einzuzeichnen. Die Achsen des Gitternetzes sind mit den zugehörigen Ost- und Nordwerten zu kennzeichnen. Alle Quellen sind einzuzeichnen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

4.5         Betriebszustand und Schallemissionen: Formular 4.5

 

Dieses Formblatt ist, soweit erforderlich, durch eine textliche Beschreibung zu ergänzen.

Spalte

1            Die Nummern für die Betriebseinheiten, in denen Schallemissionen freigesetzt werden, sind aus Formular 3.3 zu übernehmen. Die Auswahl der BE-Nr. erfolgt über ein DropDown-Menü.

2            Wenn der Normalbetrieb vom Volllast- oder Teillast-Betrieb in wesentlichen Einsatzzeit-Abschnitten (in mehr als 10 % der Zeit) abweicht, ist der entsprechende Betriebszustand zusätzlich anzugeben.

3-5       Schallimmissionen von u. a. genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG werden i. d. R. anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ermittelt und bewertet.

              Die maßgeblichen Immissionswerte werden durch die jeweiligen bauleitplanerischen Gebietsausweisungen und durch die zeitliche Lage und Häufigkeit der Schallemissionen bestimmt. Es sind im Wesentlichen folgende Immissionswerte in den Bescheiden festsetzbar:

-           Immissionswerte außerhalb von Gebäuden nach dem Stand der Bauleitplanung jeweils als Tag- (zw. 06:00 bis 22:00 Uhr) und Nachtwert (22:00 bis 06:00 Uhr), hier: volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.

-         Immissionswerte für kurzzeitige Geräuschspitzen,

-         Immissionswerte innerhalb von Gebäuden,

-         Immissionswerte für seltene Ereignisse.

Die Umrechnung der von Ihnen angegebenen Schallemissionen in Schallimmissionswerte, die Festlegung der Beurteilungspunkte und die Bewertung der Schallimmissionswerte erfolgt durch die Genehmigungsbehörde i. d. R. unter Hinzuziehung eines Gutachters.

Hinweis: In Gewerbe- und Industriegebieten erfolgt häufig eine Begrenzung der Emissionen über flächenbezogene Schallleistungspegel (FSP) in dB(A)/m2 Betriebsfläche. Die FSP werden im Rahmen der Bebauungsplanung gutachterlich berechnet und im Plan verbindlich festgesetzt.

6          Siehe Erläuterungen zu Formular 4.2.

              Als Quellen werden betrachtet:

-    Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände und außerhalb des Betriebsgeländes, soweit er dem Betrieb zuzurechnen ist,

-    Einzelaggregate (z. B. Motoren, Ventilatoren, Luftkühler, Kompressoren, Schornsteinmündungen u. ä.),

-    Quellengruppen (z. B. Kühltürme mit mehreren Ventilatoren, Lüftkühlerbänke),

-    Apparategerüste, Freianlagen u. ä.,

-    Gebäude, in denen Einzelaggregate untergebracht sind.

7 - 8       Angaben über den Schallleistungspegel können aus VDI-Richtlinien (ETS - Emissionskennwerte technischer Schallquellen) oder aus Einzelmessungen entnommen werden (Letzteres ist vor allem bei Quellengruppen oder Gebäuden zu erwarten).

9          Hier ist anzugeben, ob für das Einzelaggregat / die Quellengruppe / das Gebäude zusätzliche Schallschutzmaßnahmen (z. B. Kapselung, Einhausung, Abschirmung) vorgesehen sind.

 

 

4.6         Quellenplan Schallemissionen

 

Erstellen Sie analog zu Abschnitt 4.4 einen Quellenplan der Schallemissionen. Sie können die Schallquellen auch in den Emissionsquellenplan eintragen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

4.7         Sonstige Emissionen

 

Soweit von Ihrer Anlage weitere Emissionen ausgehen, die nicht unter 4.1 - 4.6 erfasst sind, sind diese hier zu beschreiben. Dies können z. B. sein:

- Erschütterungen,

- Licht,

- Strahlen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

4.8         Vorgesehene Maßnahmen zur Überwachung aller Emissionen

 

Insbesondere bei Luftverunreinigungen ist es erforderlich, die Emissionen und damit die Wirksamkeit der Emissionsminderungseinrichtungen laufend oder von Zeit zu Zeit zu überwachen. Die von Ihnen hierfür vorgesehenen Maßnahmen sind anzugeben. Auf Angaben unter 3.1 oder 3.8 oder 5.1 können Sie verweisen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

4.9        Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan gemäß TEHG

Hier können Sie zusätzliche Erläuterungen zu § 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), Antragsunterlagen nach § 4 Abs. 3 TEHG, Billigung von Abweichungen von den Leitlinien anführen

 

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

4.10       Sonstiges

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:

Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.

Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.

Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen.

Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.

Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.

Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor, kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).

 

 

Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.

Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den  Druckvorschau-Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " Durchsuchen...-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option Löschen. Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.

 

Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den  Word-Knopf in den Word-Modus zu wechseln:

Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.

 

Durch einen Klick auf den  Word-Knopf öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den  Word-Knopf oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.

 

Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!