Erläuterungen
zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier
gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur
Antragstellung
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12 Bauvorlagen und Unterlagen
zum Brandschutz
Die Bauvorlagen müssen der Bauvorlagenverordnung entsprechen.
Sind mit dem Vorhaben keine genehmigungsbedürftigen
Baumaßnahmen verbunden, ist an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis
erforderlich.
Nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde und der
Bauordnungsbehörde können einzelne Nachweise nachgereicht werden. Dies betrifft
z. B. die Statik, die aber vor Baubeginn geprüft vorliegen muss.
12.1 Antragsformular für den baulichen Teil
Es sind die von der obersten Bauaufsichtsbehörde
veröffentlichten Vordrucke zu verwenden (§ 1 Abs. 2 BbgBauVorlV).
Die Betriebsbeschreibung ist für gewerbliche Anlagen
auszufüllen gem. § 6 Abs. 2 BbgBauVorlV.
12.3b
Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Anlagen
Diese Betriebsbeschreibung ist an Stelle von Formular
12.3a für landwirtschaftliche Anlagen auszufüllen.
Der Nachweis des Brandschutzes kann durch ein
Brandschutzgutachten oder ein Konzept, dass sich an den folgenden Vorgaben
orientiert, erbracht werden (der Hinweis auf einzelne, bereits erstellte
Unterlagen des Antrages ist zulässig, insbesondere bei Anlagen, die im vollen
Umfang der Störfallverordnung unterliegen):
Allgemeiner
Brandschutz:
- Brandlastberechnung,
- Explosionsschutz
– Zonenplan (s. 3.1 oder 7.3),
- Feuerwehrleistungsfähigkeit.
Baulicher
Brandschutz:
- Brandabschnitte,
- Baustoffe,
- RWA-Anlagen
(Rauch-Wärme-Abzug),
- Blitzschutzanlagen,
- Feuerwehrzufahrten
und Bewegungsflächen.
Technischer
Brandschutz:
- Löschanlagen,
- Löschmittel (Art
und Menge),
- Inertisierungen,
- Branderkennungssysteme,
- Gaswarneinrichtungen,
- Löschwasser-Rückhaltung
(s. 11.7).
Organisatorischer Brandschutz:
- Flucht- und
Rettungspläne,
- Alarmpläne,
- Wartungspläne
für Brandschutzeinrichtungen,
- brandschutztechnische
Ausbildung.