Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder
eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier
gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur
Antragstellung
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12 Bauvorlagen
und Unterlagen zum Brandschutz
Die
Bauvorlagen müssen § 1 Abs. 1 der Bauvorlagenverordnung entsprechen.
Sind mit
dem Vorhaben keine genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen verbunden, ist an
dieser Stelle ein entsprechender Hinweis erforderlich.
Nach
Absprache mit der Genehmigungsbehörde und der Bauaufsichtsbehörde können
einzelne Nachweise nachgereicht werden. Dies betrifft z. B. die Statik, die
aber vor Baubeginn geprüft vorliegen muss.
12.1 Antragsformular
für den baulichen Teil
Es ist
Ihnen freigestellt, auch offizielle oder andere Bauantragsformulare zu
verwenden, sie sollten aber deutlich als Bestandteile des BImSchG-Antrags
gekennzeichnet sein.
12.1.1 Nachweis der Vorlagenberechtigung nach § 58 NBauO
Keine Hilfetexte vorhanden.
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Keine Hilfetexte vorhanden.
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12.1.1b Bautechnische Nachweise
Keine Hilfetexte vorhanden.
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12.2 Einfacher
oder qualifizierter Lageplan
Der
Werkslage- und Gebäudeplan befindet sich im Abschnitt 2.4.
Bei
Anlagen, bei denen aus Gründen des Gefahrenschutzes eine von der Bebauung
freizuhaltende Fläche erforderlich ist, muss in dem Lageplan die Sicherheits-
oder Freizone eingetragen sein.
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12.5.1 Berechnung des Bruttorauminhaltes (DIN 277) (§5 Abs. 3 BauVorlVO) Keine Hilfetexte vorhanden.
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12.5.2 Berechnung der Grund- und Geschossflächen bzw. Baumassen (§5 Abs. 4 BauVorlVO) Keine Hilfetexte vorhanden.
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12.5.3 Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind (§5 Abs. 4 BauVorlVO) Keine Hilfetexte vorhanden.
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12.5.4 Nachweis der notwendigen Einstellplätze (§5 Abs. 4 BauVorlVO) Keine Hilfetexte vorhanden.
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Der
Nachweis des Brandschutzes kann durch ein Brandschutzgutachten oder ein
Konzept, dass sich an den folgenden Vorgaben orientiert, erbracht werden (der
Hinweis auf einzelne, bereits erstellte Unterlagen des Antrages ist zulässig,
insbesondere bei Anlagen, die im vollen Umfang der Störfallverordnung
unterliegen):
Allgemeiner
Brandschutz: - Brandlastberechnung, - Explosionsschutz – Zonenplan (s. 3.1 oder 7.3), - Feuerwehrleistungsfähigkeit. Baulicher Brandschutz: - Brandabschnitte, - Baustoffe, - RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-Abzug), - Blitzschutzanlagen, - Feuerwehrzufahrten
und Bewegungsflächen. Technischer Brandschutz: - Löschanlagen, - Löschmittel
(Art und Menge), - Inertisierungen, - Branderkennungssysteme, - Gaswarneinrichtungen, - Löschwasser-Rückhaltung
(s. 11.7). Organisatorischer
Brandschutz: - Flucht-
und Rettungspläne, - Alarmpläne, - Wartungspläne
für Brandschutzeinrichtungen, - brandschutztechnische
Ausbildung.
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12.8.1 Nachweis der Standsicherheit (§ 6 BauVorlVO) Keine Hilfetexte vorhanden.
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12.8.2 Nachweis des Wärmeschutzes (§ 6 BauVorlVO) Keine Hilfetexte vorhanden.
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12.8.3 Nachweis des Schallschutzes (§ 6 BauVorlVO) Keine Hilfetexte vorhanden.
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12.8.4 Nachweis der Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102 Keine Hilfetexte vorhanden.
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Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors: Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je
nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3.
Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder
die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene
Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern
hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden
zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem
erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass
die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word
auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen
von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen. Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang
mit dem internen Freitexteditor zu beachten. Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind,
kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten
werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen. Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole.
Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen. Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen
gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise
hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste
werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden
Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen
Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht
in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden. Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges
Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal
manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen
aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen). Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine
Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft
Word vorhanden sind. Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten,
Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden
Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen.
So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag
hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen,
sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie
den " Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die
Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen,
diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus. Durch einen Klick auf den
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.