Erläuterungen
zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde über Art und Umfang der für Ihr Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen.
Das erspart Ihnen viel Arbeit und Sie können Unklarheiten von vornherein ausschließen.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Genehmigungsbehörde einen Termin für ein Beratungsgespräch bzw. eine Antragskonferenz. Drucken Sie vor dem Gespräch das Formular "Checkliste" aus und nutzen Sie dieses, um das Ergebnis des Gesprächs zu dokumentieren; kreuzen Sie die für Ihr Vorhaben erforderlichen Abschnitte der Antragsunterlagen in der "Checkliste" an.
Die Einträge übernehmen Sie anschließend in das Formular "Checkliste" dieser EDVAnwendung. Nur die Abschnitte, die in der Spalte "Notwendige Unterlagen" von Ihnen markiert werden, müssen bearbeitet werden und können anschließend ausgedruckt werden.
Anhand Ihrer Einträge in Spalte 4 bis 7 der "Checkliste" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Arbeiten Sie bereits erledigt haben und welche Unterlagen zu welchen Terminen noch zu erarbeiten sind.
Die "Checkliste stellt somit " eines Ihrer wichtigsten Hilfsmittel zur Bearbeitung Ihres Antrags dar.
Auch zur Bearbeitung der für ein Anzeigeverfahren erforderlichen Unterlagen sollten Sie die "Checkliste" nutzen.
Die von Ihnen in der "Checkliste" markierten Abschnitte werden im Formular "Inhalt" vom Programm fett hervorgehoben. Hierdurch werden die für Ihren Antrag relevanten Abschnitte der Antragsunterlagen im "Inhaltsverzeichnis zum Antrag" gekennzeichnet.
Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Änderung an einer genehmigten Anlage (Anzeige oder Änderungsgenehmigung) so kennzeichnen die im Inhaltsverzeichnis fett hervorgehobenen Abschnitte die Veränderungen, die gegenüber dem genehmigten Zustand vorgenommen werden sollen.
Die Anzahl der Blätter eines Abschnittes wird automatisch vom Programm eingetragen.
Nach Fertigstellung des Antrags überprüfen Sie bitte die Anzahl der Blätter (Seiten) und drucken das "Inhaltsverzeichnis zum Antrag" aus. Anschließend ist das Inhaltsverzeichnis vom Antragsteller oder einem Vertretungsberechtigten zu unterschreiben. Bei einer elektronischen Abgabe des Antrages ist dies nicht erforderlich.