Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder
eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
14 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
14.1 Klärung des UVP-Erfordernisses
Für
Vorhaben, die in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) aufgeführt sind, ist entweder eine Umweltverträglichkeitsprüfung
("X" in Spalte 1) oder eine Vorprüfung
des Einzelfalles zur Klärung des UVP-Erfordernisses ("A" oder
"S" in Spalte 2; so genanntes "Screening" =
Umwelterheblichkeitsprüfung) durchzuführen; das Erfordernis der Durchführung einer UVP oder
der Vorprüfung des Einzelfalls kann dabei aufgrund der Änderungs- und Kumulationsregelung des UVP-Rechtes auch
für solche Vorhaben bzw. Änderungen von Vorhaben erwachsen, die für sich den Schwellenwert zur zwingenden UVP-Pflicht bzw.
zum Erfordernis der Einzelfallprüfung nicht erreichen.
Enthält Anlage 1 UVPG in Spalte 2 die Angabe "L" so ist die Frage der Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
neben anderen weiteren Vorhabenstypen im Landesrecht –
Schleswig-Holsteinisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(Landes-UVP-Gesetz - LUVPG-SH) – weiter ausgeführt. So ist z.B. bei den mit einem "L" gekennzeichneten
wasserrechtlichen Vorhaben der Nummern 13.1 bis 13.6 sowie bei den forstlichen Vorhaben der Nummern 17.1 und 17.2 der Anlage 1
des UVPG die Frage, ob eine generelle UVP-Pflicht oder eine Pflicht zur Vorprüfung im Einzelfall besteht, nach der Anlage 1 zum LUVPG-SH zu prüfen.
Ein UVP-Screening können Sie anhand des
Formulars 14.3 ff. durchführen. Ergänzende Unterlagen können Sie in Kapitel 14.2 einfügen.
Ergibt die überschlägige Vorprüfung des
Einzelfalls, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der beabsichtigten
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen haben kann, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Im
Formular 1.1 sind unter der Ziffer 5 Ankreuzoptionen zur UVP-Pflicht
enthalten. Die dort gemachten Eintragungen werden direkt in die Formulare 14.1 und 14.3 übernommen.
Angaben für die Vorprüfung des
Einzelfalls ("Screening")
Die zuständige Genehmigungsbehörde hat auf Grund der Angaben des Antragstellers sowie eigener Informationen die Frage der UVP-Pflicht zu entscheiden (vgl. § 3a UVPG). Die Angaben des Antragstellers im Hinblick auf die Vorprüfung des Einzelfalls müssen sich an der Anlage 2 zum UVPG ("Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls") orientieren. Eine Vielzahl der notwendigen Informationen für die Vorprüfung des Einzelfalls ergibt sich bereits aus anderen Formularen. Eine Zusammenfassung dieser Angaben als Beurteilungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde findet in Formular 14.3 ff. statt.
In der Anlage
2 Nummer 2 UVPG bzw. NUVPG wird eine Abschätzung zum Einwirkungsbereich der beantragten Anlage
abgefragt. Bei stofflichen Immissionen ist der Einwirkungsbereich
gleichzusetzen mit dem Beurteilungsgebiet nach der TA Luft 2002 (4.6.2.5). Bei
lärmrelevanten Anlagen ist der Einwirkungsbereich in der TA Lärm (2.2)
geregelt. In Bezug auf weitere Wirkpfade der Anlage können sich unterschiedlich
große Einwirkbereiche der Anlage ergeben. Dies gilt insbesondere für die Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen.
Es wird empfohlen, in den Vorbesprechungen mit der Genehmigungsbehörde den Einwirkungsbereich der Anlage
festzulegen. Für diesen festgelegten Bereich ist eine Überprüfung durchzuführen, ob bestimmte
ökologische oder landschaftsbestimmende Qualitäts- oder Schutzkriterien, die in
der Anlage 2 des NUVPG aufgeführt sind, im Einwirkungsbereich der Anlage vorhanden sind.
Die
Genehmigungsbehörde wird anhand dieser und weiterer Daten prüfen, ob das
Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Verneint sie dieses, wird das Ergebnis
öffentlich bekannt gegeben, und eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nicht durchgeführt werden.
Wichtig:
Diese
Vorprüfung des Einzelfalles wird zweckmäßigerweise möglichst früh vor
Antragstellung durchgeführt, da für den Fall, dass erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen zu befürchten sind, erst die erforderlichen Unterlagen für
eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt werden müssen. Die Unterlagen sind
nach § 4e der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) dem Antrag
beizufügen. Aus diesem Grund sollten Sie stets in einer möglichst frühzeitigen
Planungsphase bereits Kontakt mit der Genehmigungsbehörde aufnehmen. Diese
prüft nach § 3a UVPG anhand Ihrer Angaben, ob eine UVP-Pflicht besteht. Hierbei
wird die Genehmigungsbehörde Ihnen mitteilen, welche Formblätter oder sonstigen
Angaben sie zur Durchführung des Screenings benötigt.
14.2 Unterlagen des
Vorhabenträgers nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bei UVP-pflichtigen Vorhaben ist die Umweltverträglichkeitsprüfung jeweils unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Genehmigungsbehörde prüft u. a. anhand der nach § 4e der 9. BImSchV beizubringenden Unterlagen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Es werden die Auswirkungen der UVP-pflichtigen Anlage auf die Schutzgüter des § 1a der 9.BImSchV sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern ermittelt, beschrieben und bewertet.
Die erforderlichen Unterlagen sind zweckmäßigerweise ebenfalls möglichst frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde in Bezug auf Inhalt und Umfang entsprechend § 2a der 9. BImSchV abzustimmen. Diese Besprechung – möglichst unter Beteiligung aller relevanten Fachbehörden etc. – soll sich auch auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen erstrecken (Scoping-Termin = Anhörung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen). Erkenntnisse, die für die Untersuchungen von Wert sind, werden dem Antragsteller i. d. R. zugänglich gemacht.
Auf der Grundlage des Scoping-Termins legt die Genehmigungsbehörde den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen fest und unterrichtet den Antragsteller über Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen. Um sicherzustellen, dass im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die erheblichen Auswirkungen des Vorhabens erfasst und damit Nachforderungen zum Untersuchungsrahmen vermieden werden, sollte der Antragsteller zum Scoping-Termin bereits ein Konzept für den geplanten Untersuchungsrahmen vorlegen.
Die im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren sind bereits im Wesentlichen Bestandteil der im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen. Ergänzende Informationen könnten ggf. zu technischen Vorhabensalternativen und einigen Wirkfaktoren, z. B. ionisierende Strahlen, erforderlich sein. Eine tabellarische Zusammenstellung der Wirkfaktoren mit entsprechendem Verweis auf die einzelnen Abschnitte der immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen ist notwendig, um die Vollständigkeit zu belegen. Diese Zusammenstellung kann in Kapitel 14.2 hinterlegt werden.
Die
folgenden weitergehenden Unterlagen bzw. Informationen sind im Rahmen einer
Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich:
- Beschreibung
der Umwelt und ihrer Vorbelastung am Standort und im wahrscheinlichen
Einwirkungsbereich des Vorhabens.
Im Interesse der Verfahrensökonomie sollte sich die Beschreibung auf die
entscheidungsrelevanten Sachverhalte beschränken. Diese sind vom jeweiligen
Vorhaben und der entsprechenden Umweltsituation abhängig und bedürfen der
Konkretisierung im Scoping-Termin.
- Ermittlung
und Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens.
Die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen
Schutzgüter nach § 1a der 9. BImSchV sind zu beschreiben. Hierbei sind auch
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern aufzuzeigen.
- Maßnahmen
zur Vermeidung und Verminderung
sowie zur
Kompensation von erheblich
nachteiligenUmweltauswirkungen.
Bei der Darstellung entsprechender Maßnahmen sind mögliche Alternativen und die
Auswahlgründe zu nennen. Wird für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei einem Eingriff gemäß §§ 13
ff. BNatSchG ein landschaftspflegerischer Fachplan oder eine entsprechende
Unterlage erstellt, sollte auf diese verwiesen werden.
- Allgemein
verständliche Zusammenfassung.
Die wesentlichen Aussagen der Unterlagen zur UVP sind in einer Zusammenfassung so darzustellen, dass auch ein Nichtfachmann sie nachvollziehen kann.
Im Rahmen
der Umweltverträglichkeitsstudie sollte auch auf Kenntnislücken und sonstige
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen hingewiesen werden.
Gliederungsvorschlag
UVP-relevanter Unterlagen im Genehmigungsverfahren nach der 9. BImSchV:
- Angaben
zur Umweltverträglichkeit;
- Untersuchungskonzept
/ voraussichtlicher Untersuchungsrahmen gemäß § 2a der 9. BImSchV;
- Umweltverträglichkeitsstudie
(Unterlagen gemäß § 4e der 9. BImSchV):
- räumliche
und inhaltliche Abgrenzung der Untersuchungen,
- angewandte
Untersuchungs- und Bewertungsmethoden,
- umweltrelevante
Wirkfaktoren des Vorhabens (auf der Grundlage der Vorhabens- und
Anlagenbeschreibung),
- UVP-relevante
behördliche Vorgaben und Planungen,
- derzeitiger
Umweltzustand und bestehende Belastungen,
- Entwicklungsprognose
über den Zustand der Umwelt ohne das Vorhaben ("Nullvariante"),
- Entwicklungsprognose
über den Zustand der Umwelt bei Verwirklichung des Vorhabens
(Wirkungsprognose),
- Wechselwirkungen
zwischen den einzelnen Schutzgütern gemäß § 1a der 9. BImSchV,
- erforderliche
Maßnahmen zur Umweltvorsorge, Verminderung, Vermeidung sowie
Kompensation von erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen,
- eine Übersicht über die wichtigsten vom Träger des
Vorhabens geprüften technischen Verfahrensalternativen gemäß § 4e Absatz 3 der 9.BImSchV,
- aufgetretene
Schwierigkeiten und Wissenslücken,
- allgemeinverständliche
Zusammenfassung.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
Formular 14.3 ff. beinhaltet den Screening-Bogen zur Prüfung des UVP-Erfordernisses, der den Antragstellern bisher als Word-Dokument von der Behörde zur Verfügung gestellt wurde.
In Formular 14.3 ff.sind alle Punkte berücksichtigt, die zur Beurteilung einer möglichen UVP-Pflicht in Anlehnung an Anlage 2 des Gesetzes zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVPG) erforderlich sind.
Ergänzende Unterlagen können in Kapitel 14.2 eingefügt werden.
Sofern nicht alle Punkte bereits im Rahmen der Antragsvorbesprechung geklärt werden konnten und Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Genehmigungsbehörde oder der zu beteiligenden Fachbehörden.
14.3 Unterlagen zur Ermittlung und Beurteilung der UVP-Pflicht für Anlagen nach dem BImSchG
Keine Hilfetexte vorhanden.
14.3a Teil A: UVP-Pflicht oder Einzelfallprüfung
Keine Hilfetexte vorhanden.
14.3b Teil B: Vorprüfung des Einzelfalls ("A"- und "S"-Fall)
Keine Hilfetexte vorhanden.
Keine Hilfetexte vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten,
Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden
Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den "
-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!