A 13 Installation und Umgang mit dem Programm

 

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

 

mit dem vorliegenden Programm haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag für eine Anzeige oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) programmgestützt durchzuführen. Das Programm erlaubt Ihnen zusätzlich die Abgabe Ihres Antrags in elektronischer Form.

 

Das Programm umfasst den für Niedersachsen vorgeschriebenen und mit Vertretern aus Industrie, Verbänden und der Verwaltung entwickelten Formularsatz.

 

Unter dem Punkt Rechtsquellen erhalten Sie eine Sammlung ausgewählter Gesetzes- und Verordnungstexte im HTML-Format.

 

Systemvoraussetzungen

Für die Ausführung der Anwendung wird unter Windows keine eigenständige Java Runtime Installation benötigt. Die für das Windows-System konzipierte Rich-Client-Lösung, enthält bereits eine entspreche Java Runtime. Unter Mac OS wird hingegen eine eigenständige Java Runtime Installation benötigt. Die Version der Java Runtime Umgebung muss mindestens 1.7.0_25 betragen. Wenn noch keine Java Runtime Umgebung auf Ihrem PC installiert ist, installieren Sie bitte vor dem Programmstart eine aktuelle Java-Version. Diese erhalten Sie zum Herunterladen auf der Herstellerseite von Sun Microsystems.

 

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im "Installationsleitfaden" auf der Internetseite der Niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung. Für die Installation der Java-Runtime-Umgebung sind ggf. Administratorenrechte erforderlich.

 

Für den Einsatz der Anwendung unter Mac OS X 10.5 kann es erforderlich sein, zuerst über die Softwareaktualisierung das Update 1 zu installieren. Danach muss unter /Applications/Utilities/Java/Java Preferences.app/Contents/MacOS > ./"Java Preferences" die Einstellung für die Java Application Runtime Settings so geändert werden, dass der Eintrag Java SE 7 (64-bit) an erster Stelle der Liste steht. Die folgende Abbildung zeigt diese Einstellmöglichkeit am Beispiel von Java SE 6:

 

Lizenzvereinbarung

Bevor Sie sich zur Nutzung des Programms entscheiden, sollten Sie die Lizenzvereinbarung des Programms lesen, welche Ihnen beim ersten Programmstart angezeigt wird. Stimmen Sie der Vereinbarung zu, fährt das Programm fort. Die Inhalte der Lizenzvereinbarung sind:

 

Lizenzvereinbarung zur Nutzung des Programms "Antrag BImSchG-Niedersachsen"

 

Vertragsgegenstand:

Der Lizenznehmer erhält das einfache Recht zur unbefristeten Nutzung der Standardsoftware "BImSchG-Niedersachsen" in seinem Unternehmen. Bei dem Programm handelt es sich um ein datenbankgestütztes Antragsformularprogramm zur elektronischen Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Weitere Rechte erhält der Lizenznehmer nicht.

Diese Regelungen sind Bestandteil des Vertrages. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit nicht vertraglich anderes vereinbart ist.

 

Art und Umfang der Leistungen

Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer das auf CD-ROM gespeicherte Programm zu den Vereinbarungen des Vertrags. Der Lizenzgeber übernimmt keine Pflegeverpflichtung. Er ist insbesondere nicht für die Installation, Vernetzung, Integration, Anpassung, Ergänzungsprogrammierung, Herbeiführung der Funktionsbereitschaft, Leistungsprüfung oder irgendeine Art des Supports verantwortlich.

Der Lizenznehmer hat sich selbst - insbesondere vor Einsatz des Programms - über zwischenzeitlich erfolgte Rechtsänderungen und die Verfügbarkeit aktualisierter Programmversionen zu informieren.

Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Lizenznehmer. Es ist seine eigene Obliegenheit, seinen Datenbestand regelmäßig und insbesondere vor Eingriffen zu sichern.

 

Nutzungsrechte

Das Programm ist urheberrechtlich geschützt. Es wird dem Lizenznehmer zur bestimmungsgemäßen vertragsgemäßen Nutzung überlassen. Der Lizenznehmer hat durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms sichergestellt ist.

Das einfache Nutzungsrecht an dem Programm gilt nur für den Ersterwerber und ist nicht übertragbar. Das Programm darf weder ganz noch teilweise, gleich in welcher Form, Dritten zugänglich gemacht werden. Der Lizenznehmer ist nur dann zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten berechtigt, solange und soweit der Dritte als Beauftragter für die Belange des Lizenznehmers tätig wird. Der Lizenznehmer hat seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Nach Beendigung der Auftragsarbeit des Dritten hat dieser das Programm zu deinstallieren und sämtliche vorhandene Kopien an den Lizenznehmer zurückzugeben.

Das Kopieren des Programms ist nur im Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung zulässig. Hierzu gehört insbesondere das Laden vom Originalträger, die Installation auf Festplatte und das Laden auf Haupt- und Zwischenspeicher. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von dem Programm eine Kopie auf Datenträger zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen des Programms sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Weder die Sicherungskopie noch das erworbene Nutzungsrecht dürfen zum Zweck einer Verbreitung des Programms weitergegeben oder weiterveräußert werden.

Das Programm darf ohne ausdrückliche schriftliche besondere Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen weder vorübergehend noch dauerhaft verändert, decompiliert, disassembliert oder in eine andere Codeform gebracht werden, auch nicht zu Zwecken der Fehlerbeseitigung.

 

Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte

Verletzt der Lizenznehmer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte, kann der Lizenzgeber die Nutzungsrechte außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus. Im Fall der Kündigung hat der Lizenznehmer das Original des Programms einschließlich der Dokumentation und allen Kopien zu löschen oder an den Lizenzgeber zurückzugeben. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadenersatz wird vorbehalten.

 

Gewährleistung und sonstige Haftung

Voraussetzung für die Gewährleistung ist die vertragsgemäße Nutzung sowie die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Der Lizenznehmer hat Mängel unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde oder demjenigen zu melden, der dem Lizenznehmer das Produkt überlassen hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Überlassung.

Der Lizenzgeber verschafft dem Lizenznehmer das auf CD-ROM gespeicherte Programm frei von Sachmängeln bei Gefahrübergang. Dies stellt keine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB dar. Ein unerheblicher Sachmangel ist unbeachtlich. Das Programm wurde im Auftrag des Landes Niedersachsen entwickelt, in mehreren Testphasen erprobt und auf Einzelplatzrechnern mit den Betriebssystemen Windows 95, 98, ME, NT 4 (mit Service Pack 4 oder 6a), XP, 2000 installiert. Bei diesen Systemvoraussetzungen funktionierte das Programm ohne erkennbare Störungen des Betriebssystems und vorhandener anderer Programme.

Auf Grund der unterschiedlichen Hard- und Software-Konfiguration bei den Systemen der Lizenznehmer, auf denen die Software eingesetzt werden könnte, kann vom Lizenzgeber keine Gewähr für das Funktionieren des Programms auf dem jeweiligen System des Lizenznehmers übernommen werden. Der Einsatz des Programmes auf anderen als den o. g. Betriebssystemen und -umgebungen erfolgt auf alleiniges Risiko des Lizenznehmers; der Lizenzgeber übernimmt insoweit keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Der Lizenzgeber übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass das Programm den speziellen Erfordernissen des Lizenznehmers entspricht oder sich für dessen spezielle Zwecke eignet. Die Auswahl, ordnungsgemäße Installation und Verwendung der Software sowie das Erzielen der gewünschten Ergebnisse liegen allein in der Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer kann sich in diesen Fällen nicht auf das
Vorliegen eines Sachmangels berufen.

Im Fall eines Sachmangels kann der Lizenznehmer Nacherfüllung verlangen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Lizenznehmer das Recht vorbehalten, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Wird dem Lizenznehmer eine neue CD-ROM überlassen, ist die mangelhafte CD-ROM an den Lizenzgeber herauszugeben.

Im Übrigen ist eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für eine gegenüber dem Lizenznehmer erklärte Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bezüglich vertragswesentlicher Pflichten. Bei Nutzung des Programms auf anderen als den oben genannten Betriebssystemen und Betriebsumgebungen haftet der Lizenzgeber in keinem Fall.


Durch diesen Haftungsausschluss wird bei einer vom Lizenzgeber zu vertretenden, nicht in einem Mangel des Programms bestehenden Pflichtverletzung, das Recht des Lizenznehmers, sich vom Vertrag zu lösen, nicht ausgeschlossen oder beschränkt. 

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

 

Schutzrechte:

Der Lizenznehmer erkennt das ausschließliche Nutzungsrecht des Lizenzgebers und das Recht des Urhebers an dem Produkt uneingeschränkt an. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Programms gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.

Macht ein Dritter gegenüber dem Lizenznehmer Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten durch das vom Lizenzgeber gelieferte Programm geltend und wird die Nutzung des Programms hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Lizenzgeber wie folgt: Der Lizenzgeber kann wahlweise auf seine Kosten das Programm so ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, aber im wesentlichen den Funktions- und Leistungsmerkmalen entspricht. Gelingt dies zu angemessenen Bedingungen nicht, untersagt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Nutzung. Der Lizenzgeber hat die entrichtete Vergütung zurückzuerstatten, der Lizenznehmer Original und Kopien des Programms zu löschen und an den Lizenzgeber zurückzugeben.

Voraussetzung für diese Haftung ist, dass der Lizenznehmer die Ansprüche des Dritten dem Lizenzgeber unverzüglich meldet, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung mit dem Dritten dem Lizenzgeber überlässt oder nur mit dessen Einvernehmen führt. Soweit der Lizenznehmer die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Lizenzgeber ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Lizenznehmers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, der Körper oder Gesundheit.

 

Hinweise:

Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass eine elektronische Übertragung von vertraulichen Dokumenten ein Sicherheitsrisiko beinhaltet und auf eigene Gefahr erfolgt.

 

Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand gilt Hannover als vereinbart. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. 

 

 

Installation

 

Das Programm ist eine Desktop-Anwendung, welche bei jedem Programmstart einen Aufruf gegen einen Update-Server durchführt, um die neuesten Programmänderungen herunterzuladen. Das Programm legt unter Windows nach der Installation automatisch eine Desktop- und eine Startmenü-Verknüpfung an, über die Sie das Programm erneut starten können. Unter Mac OS finden Sie hingegen eine entsprechende Start-Verknüpfung nach dem Entpacken vor, zu der Sie einen Alias auf dem Desktop anlegen können.

Beim ersten Start des Programms wird Ihr System überprüft. Wenn das Programm feststellt, dass eine aktuellere Programmversion benötigt wird, wird diese automatisch installiert.

 

 

Grundlegende Programmfunktionen

 

Nach dem Start des Programms wird automatisch ein leerer Antrag angelegt und angezeigt. Über die Menüzeilen und die Toolbar können Sie folgende Optionen wählen:

 

 

Inhalte und Funktionalitäten spezieller Formblätter

 

Tabellarische Formulare:

Tabellarische Formulare sind Formulare in Tabellenform, in die Sie beliebig viele Zeilen eintragen können, wie z. B. das Formblatt 3.4.

 

 

Auf diesen Formblättern wird immer automatisch eine leere Zeile angezeigt, in die Sie weitere Daten eintragen können. Zum Hinzufügen einer Zeile klicken Sie mit der rechten Maustaste die Zeile an, hinter welcher Sie eine neue Zeile einfügen wollen. Aus dem erscheinenden Kontextmenü wählen Sie die Option "Zeile hinzufügen". Um eine bestimmte Zeile zu löschen, wählen Sie analog mit der rechten Maustaste die Zeile aus, die Sie löschen möchten. Aus dem Kontextmenü wählen Sie jetzt die Option "Zeile löschen". Des Weiteren besteht die Möglichkeit vorhandene Zeilen zu kopieren. Hierzu wählen Sie aus dem Kontextmenü die Option "Zeile kopieren". Als weitere neue Funktionen können Sie vorhandene Tabellen auch über einen Aufruf der Option "Tabelle als CSV-Datei exportieren" als CSV-Datei exportieren.

 

Eine neue Zeile öffnet sich auch, wenn Sie in der letzten Spalte einer Zeile die "TAB-Funktion" betätigen.

 

Textformulare:

Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert freie Texte zu formulieren und, je nach Notwendigkeit, Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. auf Formular 1.3. Diese Textformulare können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandenen Text einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber, bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person, wieder verschwunden sein. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken, immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.

Des Weiteren gilt es noch ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.

Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazuführen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste, um das Wort zu trennen.

Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.

Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift-Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.

Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).

 

 

Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.

Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den  Druckvorschau-Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " Durchsuchen...-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option Löschen. Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können. Grundsätzlich gilt außerdem, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den  Word-Knopf in den Word-Modus zu wechseln:

Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.

 

Durch einen Klick auf den  Word-Knopf öffnet sich Microsoft Word, womit Sie in gewohnter Weise Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den  Word-Knopf oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.

 

Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!

 

Formulare mit mehreren Blättern:

Für einige Formulare (z.B. Formblatt 5.4) kann es erforderlich sein, dass diese in mehrfacher Ausfertigung auszufüllen sind (beispielsweise für mehrere Anlagen). Für diese Formulare wird automatisch ein Blatt angelegt. Sie können über die Option Neues Blatt die benötigte Anzahl von Blättern hinzufügen. Um die Daten für ein Blatt einzugeben, wählen Sie bitte das entsprechende Blatt (Blatt 1, Blatt 2 usw.) aus.

Um ein nicht mehr benötigtes Blatt wieder zu löschen, wählen Sie aus dem Kontextmenü (rechte Maustaste) die Option Löschen.

 

Formulare mit Gruppeneinteilung:

Umfangreiche Formulare sind in einzelne Gruppen unterteilt (z. B. Formblatt 1.1). Diese Formulare sind in der Baumstruktur des Programms an dem grau hinterlegten kleinen Tabellenblatt hinter dem Formularnamen zu erkennen.

 

Die einzelnen Untergruppen im Formular erkennen Sie ebenfalls an dem kleinen grauen Tabellenblatt neben der Titelzeile dieser Gruppe.

 

Sie können während der Bearbeitung einzelne Gruppen als "erledigt" markieren. So können Sie kennzeichnen, dass Sie alle erforderlichen Angaben in der Gruppe gemacht haben. Um die Gruppe als "erledigt" zu markieren, klicken Sie mit der Maus auf das Symbol in der Titelzeile der Gruppe. Die Gruppe wird automatisch geschlossen und durch das Symbol als "erledigt" markiert. Ein erneuter Klick auf das Symbol öffnet die Gruppe wieder.

 

Um ein solches Gruppenformular als "erledigt" markiert zu sehen, müssen zunächst alle Gruppen des Formulars als "erledigt" markiert werden. Wenn das geschehen ist, wird das gesamte Formular in der Baumstruktur automatisch als "erledigt" markiert.

 

Notwendige Formulare:

Basierend auf dem Beratungsgespräch mit ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde wurde festgelegt, welche Formulare für Ihren Antrag erforderlich sind. Beim Anlegen eines neuen Antrags werden standardmäßig alle Formulare als "notwendig" gekennzeichnet. Nicht erforderliche Formulare können Sie über die Checkliste oder die Formularstruktur abwählen.

Notwendige Formulare werden in der Formularstruktur mit dem Symbol gekennzeichnet. Wenn ein Formular für Ihren Antrag nicht erforderlich ist, können Sie dies durch einen Klick auf dieses Symbol festlegen. Formulare, die nicht erforderlich sind, werden durch diese Auswahl als "nicht erforderlich" markiert.

 

In der Checkliste können Sie in der Spalte "Notwendige Unterlagen" die Haken durch Anklicken löschen, wenn ein Formular nicht erforderlich ist. Damit ist das Sternsymbol in der Baumstruktur der Formularübersicht automatisch deaktiviert.

 

Vor der elektronischen Abgabe Ihres Antrags prüft das Programm, ob alle Formulare, die als "notwendig" markiert sind, auch als "erledigt" markiert wurden. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen eine Warnmeldung angezeigt. Wenn Sie diese Warnmeldung bestätigen, können Sie den Antrag aber trotzdem versenden.

 

Auswahlfelder:

Die Auswahlfelder erlauben es die angezeigten Zeilen zu filtern. Dazu muss man einfach den Begriff, der gefiltert werden soll, in das Feld eingeben.

 

 

Notizen:

Sie können im Programm zu jedem Formular bzw. jedem Blatt (bei Formularen mit mehreren Blättern) Notizen hinterlegen. Dazu wählen Sie das entsprechende Formular oder Blatt aus. Im unteren Bereich des Bildschirms klicken Sie auf den Reiter Notizen. Hier können Sie jetzt Notizen zum Formular oder Blatt hinterlegen.

 

Bemerkungen:

In der Checkliste können zu jedem Formular Bemerkungen hinterlegt werden. In der Formularansicht werden diese Bemerkungen dann im unteren Bereich des Bildschirms unter dem Reiter Bemerkungen angezeigt.

Änderungen dieser Bemerkungen können nur in der Checkliste durchgeführt werden!

 

Formblatt 3.3:

Das Formblatt 3.3 ist das zentrale Erfassungsformular für Betriebseinheiten. Alle Betriebseinheiten (BE) Ihrer Anlage müssen hier eingetragen  werden. Diese Einträge werden auf weiteren Formblättern, in denen zusätzliche Angaben zu BEs erforderlich sind, in Form eines DropDown-Menüs angeboten. Hierzu klicken Sie mit der linken Maustaste in die Spalte BE und wählen die entsprechende BE aus. Eintragungen von BEs, die nicht in Formular 3.3 erfasst sind, können in diesen Formblättern nicht vorgenommen werden. Wenn Sie den Eintrag für eine BE auf Formblatt 3.3 ändern, werden die Einträge zu dieser BE auf späteren Formblättern automatisch angepasst. Wenn Sie den Eintrag für eine BE auf Formblatt 3.3 löschen, werden die Einträge zu dieser BE auf späteren Formblättern ebenfalls automatisch gelöscht. Diese Verknüpfungen bestehen zu den Formblättern 3.4, 4.2, 4.5 7.2, 9.2, 10.10 und 11.1.

 

Formblatt 3.5:

Alle Stoffe, zu denen in späteren Formblättern zusätzliche Angaben eingetragen werden sollen, sind zunächst im Formblatt 3.5 einzutragen. Abhängig davon, in welcher Spalte (10-22/Stoffeigenschaften) eine Markierung (Haken) für den jeweiligen Stoff gemacht wurde (z. B. Abfall, Abwasser etc.), wird auch auf den entsprechenden Formularen der folgenden Abschnitte automatisch ein Eintrag für diesen Stoff erzeugt. Wird eine Stoffbezeichnung im Formblatt 3.5 nachträglich geändert, erfolgt die Änderung ebenfalls automatisch auf den verknüpften Folgeblättern. Wird ein Stoff auf Formblatt 3.5 gelöscht, werden die Eingaben zu diesem Stoff auf den verknüpften Formblättern ebenfalls gelöscht.

Um häufig wiederkehrende Stofflisten nicht bei jedem Antrag neu eingeben zu müssen, haben Sie die Möglichkeit, über den Button Importieren den Inhalt aus Formular 3.5 eines bereits gespeicherten Antrags zu übernehmen. Von dieser Möglichkeit sollten Sie allerdings nur Gebrauch machen, wenn Sie in Formular 3.5 im aktuellen Antrag noch keine Eingaben vorgenommen haben bzw. sicher sind, dass Ihre bisherigen Eingaben überschrieben werden können, da beim Import die bisherigen Einträge auf Formblatt 3.5 überschrieben werden.

 

Formblätter 4.2, 7.2, 9.2, 10.9 und 11.1:

Auf diesen Formblättern können nur Stoffe bearbeitet werden, die bereits auf Formblatt 3.5 mit einer Markierung bei der jeweils relevanten Stoffeigenschaft versehen wurden. Für jeden dieser Stoffe muss mindestens ein Eintrag auf diesen Formblättern erfolgen. Aus diesem Grund wird vom Programm automatisch eine Zeile zu jedem Stoff angelegt. Sie können aber auch manuell mehrere Einträge zu einem Stoff anlegen. Wenn Sie eine Zeile löschen wollen, ist dies nur möglich, wenn noch mindestens ein Eintrag zu diesem Stoff bestehen bleibt.

 

Wenn Sie alle Einträge zu einem Stoff löschen möchten, müssen Sie den Stoff in Formblatt 3.5 löschen. Änderungen der Stoffbezeichnung sind ebenfalls nur auf Formblatt 3.5 möglich.

 

Formblätter 4.2 und 4.3:

Für jede Quellennummer, die Sie auf Formblatt 4.2 eintragen, erfolgt automatisch genau ein Eintrag auf Formblatt 4.3. Auf Formblatt 4.3 können Sie keine neuen Quellen anlegen, da hier nur Quellen angezeigt werden, die auch auf Formblatt 4.2 vorhanden sind.

 

Das Löschen einer Quelle oder auch die Änderung einer Quellennummer ist nur auf Formblatt 4.2  möglich.

 

Inhaltsverzeichnis:

Im Inhaltsverzeichnis werden alle in der Checkliste als relevant markierten Abschnitte im FETT-Format hinterlegt.

 

 

Hilfefunktionen

 

Zu jedem Formular wird im unteren Bereich des Programms unter dem Reiter Hilfe eine kontextsensitive Hilfe angezeigt. Die angezeigte Hilfe bezieht sich immer automatisch auf das aktuell geöffnete Formular. Zu einzelnen Feldern innerhalb tabellarisch aufgebauter Formulare können weitere Erläuterungen hinterlegt sein. Sobald Sie ein entsprechendes Feld auswählen, werden Ihnen die entsprechenden Erläuterungen angezeigt. Die Erläuterungen können Sie auch in einem separaten Fenster betrachten. Dazu drücken Sie die Taste F1 oder wählen die Option Hilfe... aus dem Hilfe-Menü.

 

In dem separaten Fenster für Hilfe können Sie über das Inhaltsverzeichnis zu den Erläuterungen zu den einzelnen Formularen blättern. Um die Erläuterungen zu einem Abschnitt zu drucken, wählen Sie das Symbol aus der Toolbar des Hilfefensters. Es ist möglich, mehrere Abschnitte zu drucken. Dazu wählen Sie bei gedrückter Strg-Taste die Abschnitte aus, die Sie drucken möchten. Danach können Sie alle gewählten Abschnitte ebenfalls über das Symbol in der Toolbar drucken. Bitte beachten Sie, dass der Ausdruck die Erläuterungen zu allen Formularen eines Abschnitts erhält. Ein separater Ausdruck der Erläuterungen eines einzelnen Formulars ist nicht notwendig.

 

Über das Symbol kann der gesamte Hilfetext ausgedruckt werden!

 

 

Automatische Updates

 

Durch die Nutzung einer eigenen Updatekomponente wird bei jedem Programmstart automatisch überprüft, ob eine neuere Version des Programms zur Verfügung steht. Wenn dies der Fall ist, wird automatisch die neue Version installiert.

Anträge, die sie vor einem automatischen Update erstellt haben, können Sie weiterhin bearbeiten. Beachten Sie, dass es möglich ist, dass durch Veränderungen der Rechtslage neue Felder zum Antrag hinzugekommen sein können. Felder, die nicht mehr relevant sind, werden automatisch aus dem Antrag entfernt. Wenn Felder oder Inhalte entfernt wurden, werden Sie hierüber beim Laden des Antrags informiert. Ggf. müssen Sie dann Ihre Eingaben in den entsprechenden Feldern überprüfen.

 

 

Elektronischer Versand des Antrags

 

Neben der Abgabe Ihres Antrags in Papierform ist mit diesem Programm auch die elektronische Übermittlung Ihres Antrags an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt möglich. Der Versand des Antrages erfolgt über eine Virtuelle Poststelle (VPS). Für den Versand des Antrags müssen Sie sich ein Postfach bei dieser Virtuellen Poststelle einrichten. Den Link zur Einrichtung eines virtuellen Postfaches finden Sie hier.

Zur elektronischen Übermittlung des Antrags wählen Sie die Option Senden... aus dem Menü oder der Toolbar aus. Falls Sie noch nicht für alle Formulare, die als "notwendig" gekennzeichnet sind, die Markierung "erledigt" gesetzt haben, wird Ihnen eine Warnung angezeigt. Wenn Sie die Warnung bestätigen, wird Ihr Antrag dennoch versandt.

Das Programm versucht daraufhin, Ihre Governikus-Installation zu finden. Falls Sie mehrere Governikus-Communicator auf Ihrem Rechner installiert haben, werden Sie zur Auswahl des zu benutzenden Governikus-Communicators aufgefordert. Wenn Sie in Ihrem Governikus-Communicator mehrere Mailboxen installiert haben, werden Sie ebenfalls aufgefordert, die zu benutzende Mailbox zu wählen.

Vor dem Versand des Antrags müssen Sie aus Ihrem Governikus-Adressbuch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auswählen. Nach der Auswahl des Empfängers wird Ihr Antrag für den Versand vorbereitet.

Um den Antrag in Ihren Governikus-Communicator zu übernehmen, müssen Sie vor dem Versand ein Fachdatenimportverzeichnis im Governikus-Communicator eingestellt haben. Diese Option finden Sie in Ihrem Governikus-Communicator unter Optionen und Importeinstellungen.... Hier wählen Sie unter dem Reiter Fachdaten ein beliebiges Importverzeichnis auf Ihrem Rechner aus. Wenn Sie den automatischen Import von Fachdaten aktivieren, wird die vom Programm vorbereitete Nachricht automatisch importiert. Anderenfalls können Sie den Import auch manuell über die Option Fachdaten übernehmen aus dem Nachricht-Menü starten.

 

 

Tastaturkürzel

 

Für viele Funktionen im Programm sind Tastaturkürzel hinterlegt, so dass Sie das Programm auch mit der Tastatur schnell bedienen können. Die nachfolgende Tabelle listet die verfügbaren Tastaturkürzel auf.

 

 

 

Deinstallation

 

Um das Programm zu deinstallieren, wählen Sie in der Systemsteuerung den Punkt "Software" und entfernen das Programm "BImSchG-Antragstellungsprogramm Niedersachsen".