Erläuterungen zum ANTRAG
für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
11
Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
Die
Antragsunterlagen müssen eine eindeutige Beurteilung der geplanten Anlage im
Hinblick auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ermöglichen. Dazu sind
neben den Angaben in den Antragsformularen schriftliche Erläuterungen und
zeichnerische Darstellungen erforderlich. In Aufstellungs- und Lageplänen
müssen Nummerierungen und Bezeichnungen mit den Angaben in Formular 3.3
(Betriebseinheiten) übereinstimmen.
Sicherheitsdatenblätter
(soweit nicht bereits in Abschnitt 3.5.1 eingefügt), Prüfbescheide,
Bescheinigungen/Gutachten über Werkstoffverträglichkeiten etc. sind dem Antrag
beizufügen. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen des Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) entsprechen.
Definitionen
Gasförmig sind Stoffe, deren kritische
Temperatur unter 50° C liegt, oder die bei 50° C einen Dampfdruck größer als
3x105 Pascal (Pa) haben.
Feste Stoffe sind Stoffe, die nach dem
Verfahren zur Abgrenzung brennbarer Flüssigkeiten gegen brennbare feste oder
salbenförmige Stoffe in Nr. 3 der Technischen Regeln für brennbare
Flüssigkeiten (TRbF 003) als fest oder salbenförmig
gelten.
Flüssig sind Stoffe, die weder gasförmig
nach Satz 1 noch fest nach Satz 2 sind.
Lagern ist das Vorhalten von
wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung. Hierzu
gehören Behälter sowie Flächen einschließlich ihrer Einrichtungen, die zum
Lagern wassergefährdender Stoffe in Transportbehältern und Verpackungen dienen.
Abfüllen ist das Befüllen von Behältern
oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen.
Umschlagen ist das Laden und Löschen von
Schiffen sowie das Umladen von wassergefährdenden Stoffen in Behälter oder
Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes oder in Läger.
Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und
Schaffen von wassergefährdenden Stoffen.
Behandeln ist das Einwirken auf
wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern.
Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und
Verbrauchen von wasser-gefährdenden Stoffen unter
Ausnutzung ihrer Eigenschaften.
Behälter,
in denen Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungstätigkeiten ausgeführt
werden, sind Teile einer Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlage (HBV-Anlage).
Auch andere Behälter, die im engen funktionalen Zusammenhang mit Herstellungs-,
Behandlungs- oder Verwendungsanlagen stehen, sind grundsätzlich Bestandteile
dieser Anlagen. Solche Behälter sind jedoch Teile einer Lageranlage, wenn sie
mehreren Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlagen zugeordnet sind
oder wenn sie mehr Stoffe enthalten können, als für eine Tagesproduktion oder
Charge benötigt werden. Die Zuordnung behält Gültigkeit auch bei
Betriebsunterbrechung.
Unterirdisch sind Anlagen oder Anlagenteile,
die vollständig oder teilweise im Erdreich oder vollständig in Bauteilen eingebettet
sind. Alle anderen Anlagen oder Anlagenteile gelten als oberirdisch.
Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen sind offene oder geschlossene
Becken oder Gruben oder vergleichbare Räume oder Behälter und deren Ausrüstung,
die mit wassergefährdenden Stoffen kontaminiertes Löschwasser aufnehmen sollen.
Bei geeigneter Gestaltung und ausreichender Bemessung können auch Auffangräume,
Verkehrsflächen oder Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen als
Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen dienen. Von Auffangräumen getrennte
Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen dürfen selbst nicht als Auffangräume benutzt
werden.
11.1 Beschreibung der wassergefährdenden
Stoffe, mit denen umgegangen wird
Spalte
1 Die BE-Nummer
ist entsprechend der Anlagengliederung in Formular 3.3 als DropDown-Menü hinterlegt, sofern die Stoffe in Formular 3.5 als wassergefährdend markiert wurden.
2 Anzugeben sind die Bezeichnung/der
Handelsname, unter der/dem der Stoff/die Zubereitung in den Verkehr gebracht
wird.
Verwenden
Sie bei Abfällen die Bezeichnung gemäß Abfallverzeichnisverordnung (s. 9.2).
3 Die Aggregatzustände sind als DropDown-Menü hinterlegt.
4 Angabe der Art des Umgangs gemäß der
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über
Fachbetriebe (VAwS).
6 Angabe der Wassergefährdungsklasse
gemäß des Katalogs wassergefährdender Stoffe bzw.
gemäß der vorläufigen Einstufung durch die Kommission Bewertung
wassergefährdender Stoffe (KBwS). Die Einstufung
erfolgt nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz
über die Einstufung wassergefährdender Stoffe mit den Klassen 1, 2 und 3.
7 Angabe der Wassergefährdungsklasse
nach einer Selbsteinstufung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über
die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung
entsprechend ihrer Gefährlichkeit (VwVwS), gemäß
ihrer Anhänge 2, 3 und 4 nach Ziffer 3a.
11.2 Anlagen zum Lagern flüssiger
wassergefährdender Stoffe
In diesem Formular ist für jede Betriebseinheit zur Lagerung flüssiger wassergefährdender Stoffe ein neues Blatt anzulegen.
Punkt
1 Hier sind die BE-Nummern aus Formular 11.1 als DropDown-Menü hinterlegt.
5 Bei Eintragungen in Formular 11.1 werden diese automatisch in die entsprechenden nachfolgenden Formulare des Kapitels 11 übertragen.
10 Berechnung, Konstruktion und
Herstellung von nicht serienmäßig hergestellten Bauprodukten müssen den
allgemein anerkannten Regeln der Technik oder den Bau- und Prüfungsgrundsätzen
des Institutes für Bautechnik entsprechen.
Diese Voraussetzungen gelten
insbesondere als erfüllt:
- bei
Behältern, die nach der Druckbehälterverordnung oder nach der Verordnung über
brennbare Flüssigkeiten einschließlich der zu diesen Verordnungen erlassenen technischen
Regelwerke gebaut und geprüft sind, soweit die erforderlichen
Prüfbescheinigungen vorgelegt werden,
- bei
Behältern nach DIN 4119, soweit die erforderlichen Prüfungen vorgenommen und
bescheinigt werden,
- bei
Behältern der Normenreihe DIN 6608 bis 6625, soweit die gelagerten
Flüssigkeiten keine höhere Dichte als 1,0 kg/dm 3 haben und die
entsprechenden Werkprüfzeugnisse vorgelegt werden.
Die
Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe und ihre Verträglichkeit mit
dem Lagermedium müssen gegeben sein. Die Beständigkeit der Werkstoffe gegen das
Lagermedium kann nachgewiesen werden durch
- Erfahrungsnachweis
des Betreibers,
- Laboruntersuchungen
einer anerkannten Materialprüfstelle,
- durch
eine Kombination der o. g. Möglichkeiten.
Als Erfahrungsnachweis des Betreibers
können anerkannt werden:
- Referenzobjekte,
die überprüfbar sind oder wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige
unterliegen,
- Laboruntersuchungen,
die aufgezeichnet und deren Ergebnisse reproduzierbar sind (Aufzeichnungen und
Ergebnisse sind vorzulegen),
- Resistenzlisten,
deren Randbedingungen bekannt und durch Laboruntersuchungen nachprüfbar sind.
11 Art der Zulassung z.B. für
serienmäßig hergestellte Bauprodukte und Bauarten nach der WasBauPVO.
12 Niederschlagswasser darf nur nach
Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der
Einleitungsbedingungen in die Kanalisation
eingeleitet werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb
gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen
gesichert sein.
13 Für jede
Löschwasser-Rückhalteeinrichtung ist Formular 11.7 auszufüllen.
11.3 Anlagen zum Lagern fester
wassergefährdender Stoffe
Spalte
1 Namen, Bezeichnungen und
Nummerierungen der Aufstellungs- und Lagepläne sind zu verwenden.
2 Die Bezeichnungen der Stoffe
aus Formular 11.1 sind als DropDown-Menü hinterlegt.
4 Angaben, wie lose oder verpackte
Lagerung oder Lagerung im Silo.
5 z.B. Behälter mit Zulassung nach
GGVS (Gefahrgutverordnung Straße).
6 Die Maßnahmen zum Schutz gegen
Witterungseinflüsse (Niederschlag), z.B. Überdachungen, sind zu beschreiben.
Versehentliche Beschädigungen können z.B. durch Gabelstaplertransport
eintreten. Die entsprechenden Maßnahmen, z.B. Schrammborde, Abstandhalter,
Schutzkanten usw., sind anzugeben und in den Plänen darzustellen.
7 Der Aufbau der Bodenfläche, z.B. in
Straßenbauweise mit versiegelter Decke aus Bitumen, Ortbeton oder Betonpflaster
mit zugelassenem Fugenaufbau und -masse, ist im Plan im Querschnitt
darzustellen.
11.4 Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe
Punkt
3 Bei Eintragungen in Formular 11.1 werden diese automatisch in die entsprechenden nachfolgenden Formulare des Kapitels 11 übertragen.
9 Auslaufende wassergefährdende Stoffe
müssen zurückgehalten werden können. Das Rückhaltesystem muss ausreichend
bemessen und gegenüber den abgefüllten oder umgeschlagenen Stoffen
flüssigkeitsundurchlässig und ausreichend beständig sein. Das Rückhaltevermögen
ist abhängig von der Menge der wassergefährdenden Stoffe, die bei den
vorgesehenen Sicher-heitseinrichtungen maximal
austreten kann.
10 Niederschlagswasser darf nur nach
Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der
Einleitungsbedingungen in die Kanalisation
eingeleitet werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb
gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen
gesichert sein.
11 Für jede Löschwasser-Rückhalteeinrichtung ist Formular 11.7 auszufüllen.
11.5 Anlagen zum Herstellen, Behandeln und
Verwenden wassergefährdender Stoffe
Punkt
1 Hier sind die BE-Nummern aus Formular 11.1 als DropDown-Menü hinterlegt.
3 Maßgebend ist das größte Volumen an
wassergefährdenden Stoffen, das bei einer Betriebsstörung aus einem Anlagenteil
der HBV-Anlage, z.B. Vorlagebehälter, Kolonne, Rohrleitung o.ä., freigesetzt
werden kann.
5 Niederschlagswasser darf nur nach
Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der
Einleitungsbedingungen in die Kanalisation eingeleitet werden. Pumpen dürfen
nur per Handeinschaltung in Betrieb gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen
müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein.
6 Für jede
Löschwasser-Rückhalteeinrichtung ist das Formular 11.7 auszufüllen.
11.6 Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
Rohrleitungen,
die in einem engen funktionellen Zusammenhang mit Anlagen zum Lagern, Abfüllen
und Umschlagen sowie Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender
Stoffe stehen, z.B. Verbindungsleitungen zwischen Reaktoren, Pumpen, Mischern
und Behältern in einem abgegrenzten HBV-Bereich, gelten als Bestandteile dieser
Anlage. Sie sind selbständige Anlagen, wenn sie mehreren Umgangsanlagen
zugeordnet sind.
Punkt
1 Hier sind die Stoffstrom-Nummern aus Formular 3.8 einzutragen.
3 Bei Eintragungen in Formular 11.1 werden diese automatisch in die entsprechenden nachfolgenden Formulare des Kapitels 11 übertragen.
11.7 Anlagen zur Zurückhaltung von mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigtem Löschwasser (Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen)
Punkt
5 Die Berechnung der notwendigen
Löschwasser-Rückhaltevolumina hat nach den Anlagen 1 und 2 zur TRbF 100 oder nach der Richtlinie zur Bemessung von
Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe
(Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie – LöRüRL) zu
erfolgen.
Keine Hilfetexte vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z.B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten,
Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden
Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den "
-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z.B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!