1 Antrag
Das Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen, zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes und der störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage sowie für Anzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der dazu erforderliche Umfang der Antragsunterlagen sind in der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) beschrieben. Das störfallrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung, den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, beschreibt § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Um der zuständigen Behörde die Beurteilung des Vorhabens zu erleichtern und das Verfahren zu beschleunigen, steht für Genehmigungsanträge und Anzeigen in Niedersachsen das Antragstellungsprogramm ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) zur Verfügung.
Anträge auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage (§ 4 BImSchG) bzw. zur wesentlichen Änderung einer Anlage (§ 16 BImSchG) oder zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 16 a BImSchG) sowie Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG) oder eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) sind in Anlehnung an die in der o. g. Verordnung enthaltenen Vorgaben zu stellen. Anträge auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb oder zur störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, sind entsprechend § 23 b BImSchG zu stellen.
Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine anzeigepflichtige Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 15 BImSchG), zeigen Sie diese mindestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Überwachungsbehörde an. Der Anzeige müssen Sie die Unterlagen beifügen, die die geplante Änderung und insbesondere deren Auswirkungen beschreiben. In der Regel werden die für Ihr Vorhaben relevanten Daten und Informationen aus den Abschnitten 1 bis 7, 9 und 10 (ggf. auch 13, 14 und 15) der Antragsformulare der Behörde ausreichen um zu beurteilen, ob das Vorhaben angezeigt werden kann oder eine Genehmigung erforderlich ist. Beachten Sie bitte, dass die Anzeige keine andere Genehmigung einschließt.
Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um die anzeigepflichtige störfallrelevante Errichtung, den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, (§ 23a BImSchG), zeigen Sie diese mindestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Überwachungsbehörde an. Der Anzeige müssen Sie alle Unterlagen beifügen, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob durch die störfallrelevante Errichtung, den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung auslöst. Soweit es zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes erforderlich ist, kann ein Gutachten zu den Auswirkungen verlangt werden, die bei schweren Unfällen durch die Anlage hervorgerufen werden können. Beachten Sie bitte, dass die Anzeige keine andere Genehmigung einschließt.
Zur Erleichterung der Antragstellung und zur Vereinheitlichung der Anträge sind die vorliegenden Erläuterungen zusammengestellt worden.
Die Erläuterungen zu den Antragsunterlagen beschränken sich auf die wesentlichen Aspekte und können nicht das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Genehmigungsbehörde ersetzen.
Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde über Art und Umfang der Antragsunterlagen.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
1. Das
Antragschreiben ist formlos an die für das Vorhaben zuständige
Genehmigungsbehörde zu richten. Bei einem späteren Austausch von
Antragsunterlagen sollte in einem Schreiben auf die auszutauschenden Dokumente
hingewiesen werden. Die Anzeige richten Sie an die zuständige
Aufsichtsbehörde.
Sofern Sie den Antrag elektronisch übersenden, wird das Anschreiben automatisch
erstellt.
2. Die
Antragsstruktur ist in ELiA durch die Checkliste und das Inhaltsverzeichnis
vorgegeben. Sofern für Ihr Vorhaben einzelne Formulare oder Abschnitte nicht
auszufüllen sind, sind diese als nicht antragsrelevant zu kennzeichnen.
Im Antragstellungsprogramm geschieht dies über die Auswahlfunktion in der
Checkliste. Grundsätzlich sind in der Checkliste alle Haken bei „notwendigen
Unterlagen“ gesetzt. Für Unterlagen, die für den Antrag nicht relevant sind,
muss der Haken an dieser Stelle entfernt werden. Diese Unterlagen sind dann im
Programm nicht mehr zu bearbeiten, was über den ausgegrauten Stern im
Strukturbaum (links im Bild) sichtbar wird.
3. Bei
den Antragsunterlagen zum Genehmigungsverfahren handelt es sich um
Informationen über die Umwelt im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG), d.
h. alle Unterlagen sind für jedermann zugänglich. Enthalten Ihre
Antragsunterlagen Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse, so sind diese Teile
besonders zu kennzeichnen. Bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sind
für die so gekennzeichneten Teile Ersatzunterlagen zu erstellen und mit
vorzulegen.
Bei der elektronischen Antragstellung für ein Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung sind für die Behörden und die Öffentlichkeit jeweils
unterschiedliche Anträge zu erzeugen und der Genehmigungsbehörde zu
übermitteln.
5. Die aufgeführten Regelwerke zu den einzelnen Rechtsgebieten sind bei der Antragstellung in ihrer gültigen Fassung zu berücksichtigen. Sie bilden im Rahmen dieser Erläuterungen keine abschließende Auflistung.
Der Antrag ist an die zuständige Genehmigungsbehörde zu richten. Das für Ihr Vorhaben zuständige Gewerbeaufsichtsamt sowie dessen Kontaktdaten finden Sie hier.
Die Anzahl der Ausfertigungen, in denen der Antrag ggf. schriftlich vorzulegen ist, ist mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Bei Anlagen, die in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 BImSchG zu genehmigen sind, sowie bei Anlagen, die in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 23b BImSchG zu genehmigen sind, ist eine allgemein verständliche und für die Auslegung geeignete Kurzbeschreibung (Abschnitt 1.2) der Anlage und der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft beizufügen.
Bauvorlagen
müssen den Anforderungen des § 1 der Bauvorlagenverordnung entsprechen. Die Formate
der Unterlagen und ihre Faltung sollen den DIN-Normen entsprechen. Auf den
Zeichnungen – außer auf den schematischen Darstellungen – soll der Maßstab und
auf den Plänen sollen der Maßstab und die Nordrichtung eingezeichnet sein.
Jedes Blatt ist eindeutig dem Antrag zugehörig zuzuordnen.
Wenn Sie den Antrag mit Hilfe des Programms erstellen, werden die Zeichnungen
und Pläne den entsprechenden Kapiteln als elektronischer Anhang beigefügt.
Sofern ein Antrag in Papierform abgegeben wird, ist ein Verzeichnis vorzulegen, in dem die Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, besonders gekennzeichnet sind. Für die Auslegung sind Ersatzunterlagen beizufügen. Bei elektronischer Übermittlung eines Antrags sind zwei entsprechende Antragsdateien zu erzeugen.
Der Antrag
(Formular 1.1) und die Pläne und Zeichnungen müssen vom Antragsteller oder
einem Vertretungsberechtigten unterschrieben werden.
Das Inhaltsverzeichnis kann ebenfalls unterschrieben werden. Damit erklärt sich
der Antragsteller für die dem Antrag beigefügten Unterlagen verantwortlich.
Wenn Sie den Antrag elektronisch übersenden, ersetzt die Signaturkarte die Unterschrift.
Erläuterungen zu den einzelnen Unterpunkten in Formular 1.1:
Punkt
1 Die Genehmigungsbehörde ist als DropDown-Menü hinterlegt. Bei Auswahl des entsprechenden Gewerbeaufsichtsamtes bzw. der entsprechenden Gebietskörperschaft wird die Adresse automatisch ergänzt.
Die Liste der Finanzämter ist ebenfalls als DropDown-Menü hinterlegt. Die Liste umfasst die Finanzämter bundesweit, da der Standort der Anlage nicht mit dem Hauptsitz des Betriebes übereinstimmen muss. Das zuständige Finanzamt bezieht sich jedoch auf den Hauptsitz der Firma.
2.1 Hier sind allgemeine Angaben zum Standort der Anlage/des Betriebsbereichs einzutragen.
Die örtliche Lage der Anlage ist durch den Ostwert und den Nordwert anhand des Referenzsystems ETRS89 anzugeben. Eine Transformationssoftware finden Sie unter: http://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/onlinedienste_services/onlinedienste/aaaprojekt/etrs89_utm/einfuehrung-von-etrs89-und-der-utm-abbildung-51708.html.
2.2
a Hier ist die Nr. des
Anhangs der 4. BImSchV für die zu genehmigende Anlage (Nr. der Hauptanlage)
über das DropDown-Menü auszuwählen. Die Bezeichnung
der Anlage gemäß Anhang der 4. BImSchV wird automatisch hinzugefügt.
Die
betriebsinterne Bezeichnung der Anlage ergänzen Sie bitte selbst, z. B.
Hochofen III.
2.2 b Für Betriebsbereiche wählen Sie hier bitte selbst die Bezeichnung
2.3 Hier können Sie die eigenständig
genehmigungsbedürftigen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen der Anlage mit der
Ziffer der 4. BImSchV und der bisherigen und zukünftigen Kapazität eintragen.
Bitte geben Sie eine Anlagen-Nummer bestehend aus einem führenden A und 3
folgenden Ziffern an. Zeilen können Sie über die +-Taste bzw. mit der
TAB-Funktion aus der letzten Spalte heraus hinzufügen.
Der Eintrag zur Nr. des Vorhabens sowie die betriebsinterne Bezeichnung
werden automatisch für die Hauptanlage sowie für die Anlagenteile und
Nebeneinrichtungen in das Formular 3.3 übernommen. Änderungen an der
Anlagenstruktur können ausschließlich in Formular 1.1 durchgeführt werden!
3
Unter Punkt 3 muss die Art
des Verfahrens ausgewählt werden. Sofern für die Anlage/den Betriebsbereich
bereits Genehmigungen erteilt wurden, auf die Bezug genommen werden kann, sind
diese hier zu nennen.
Haben Sie parallel zu diesem Antrag weitere Zulassungen, wie z. B. eine
wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, so ist dieses hier anzugeben.
Darüber hinaus können in Version 2.5 unter Punkt 3 auch Angaben zu
BVT-Vorschriften und zum Ausgangszustandsbericht gemacht werden.
4 Unter Punkt 4 sind Angaben zur voraussichtlichen Inbetriebnahme und zu Investitionskosten, gegliedert in Errichtungs- und Rohbaukosten, zu machen.
5 Die Angaben zur UVP-Pflicht dienen der Einordnung des Vorhabens. Die gleiche Abfrage wiederholt sich in Abschnitt 14.1. Die Angaben aus Formular 1.1 werden automatisch in die Formulare 14.1 und 14.3 übertragen. Für den Fall, dass eine UVP bzw. Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist, sind detaillierte Angaben in Abschnitt 14.3 erforderlich. Hier ist der Screening-Bogen hinterlegt, den die Gewerbeaufsichtsverwaltung seit Jahren für die Beurteilung der UVP-Pflicht heranzieht. Sollten dem Antrag weitergehende Unterlagen beizufügen sein, so sind diese in Kapitel 14.2 zu hinterlegen.
Eine Emissionsgenehmigung kann auch für Anlagen erforderlich sein, die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Nebeneinrichtungen sind.
Dem Genehmigungsantrag sind gem. § 4 Abs. 3 TEHG Angaben über das CO2 –Monitoring beizufügen. Dazu sind in der Entscheidung der EU-Kommission vom 29.01.2004 – 2004/156/EG ("Monitoring – Leitlinien") (aktuelle Version als Entscheidung der EU-Kommission vom 18.07.2007 - 2007/589/EG) Vorgaben enthalten, die für Deutschland in einem Formular für ein CO2-Monitoring – Konzept konkretisiert wurden. Die Angaben zum CO2 – Monitoring sind dem Genehmigungsantrag als Anlage beizufügen. Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHST) entworfenen Formblätter als Option für die Erstellung des Konzepts zum Download finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie darüber hinaus gemäß § 6 TEHG jährlich die Anzahl von Berechtigungen für die Emissionen von Kohlendioxid abzugeben haben, die den durch Ihre Tätigkeit verursachten Emissionen entspricht. Eine Erstausstattung mit Emissionsberechtigungen wird Ihnen auf Antrag von der DEHSt zugeteilt.
Sofern für die Anlage bereits ein Monitoring-Konzept erstellt werden kann,
fügen Sie dies bitte in Kapitel 4.9 ein.
7 Hier ist anzukreuzen, ob Ihr Unternehmen nach EMAS oder DIN ISO 14001 zertifiziert ist. In Niedersachsen ist in der Allgemeinen Gebührenordnung für diese Betriebe eine Reduzierung der Genehmigungsgebühren vorgesehen.
8 In Punkt 8 beschreiben Sie bitte die Genehmigungs- bzw. Änderungsumfang für die Anlage.
9 Bei einem Vorbescheid gem. § 9, der 1. Teilgenehmigung gem. § 8, der Zulassung vorzeitigen Beginns gem. § 8 a und einer Änderungsgenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 16 (2), jeweils BImSchG, sowie bei einer Versuchsgenehmigung gemäß § 2 (3) der 4. BImSchV ist eine Begründung erforderlich, warum Sie diese Verfahrensart wählen.
Hinweise
zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des
Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
Keine Hilfetexte
vorhanden.
Hinweise
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Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
Keine
Hilfetexte vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazuführen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste, um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor, kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von
Texten, Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen.
Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar
aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer
Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf.
Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt Ihnen einen
Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den "
-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:
Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das
Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als
Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf
den
oder auf den Anhang-Namen selbst erneut
zum Bearbeiten öffnen.
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!