Erläuterungen zum
ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen
zur Antragstellung
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3 Anlage
und Betrieb
3.1 Beschreibung
der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen und
Nebeneinrichtungen sowie der vorgesehenen Verfahren
Die
Angaben sollen, soweit möglich, aus zeichnerischen Darstellungen
bestehen.
Auf Karten oder Zeichnungen
der Abschnitte 2 oder 12 kann verwiesen werden, wenn die Angaben dort
zu entnehmen sind.
Konstruktive
Merkmale und Angaben zur Auslegung der Anlagenteile/des Betriebsbereichs
Schutzzonen
Schutzzonen
oder sonstige besondere Zoneneinteilungen, zum Beispiel
explosionsgefährdete Bereiche und Schutz- oder Sicherheitsabstände,
müssen angegeben sein, soweit diese in der Anlage oder in ihrer
Umgebung vorhanden oder vorgesehen oder auf Grund
sicherheitstechnischer Normen notwendig sind.
Zugänglichkeit
der Anlage/des Betriebsbereichs
Verfahrensbeschreibung
Aus
der Verfahrensbeschreibung (einschließlich der dazugehörenden
Unterlagen) müssen unter Anknüpfung an die erfolgte Bezeichnung der
Anlage und die im Zusammenhang damit vorgenommene Benennung
der Anlagenteile im Einzelnen hervorgehen:
In
den Fließbildern sind die einzelnen Maschinen, Apparate oder
Verfahrensschritte mit den gleichen Indizes zu kennzeichnen wie die
entsprechenden Maschinen und Apparate in den
Maschinenaufstellungsplänen sowie in der Betriebs- und
Verfahrensbeschreibung.
Technischer
Zweck der Anlage/des Betriebsbereichs
In
der Verfahrensbeschreibung muss der technische Zweck der Anlage/des Betriebsbereichs
dargestellt sein.
Verfahrensgrundzüge
In
der Verfahrensbeschreibung müssen die zur Erreichung des technischen
Zwecks notwendigen Verfahrensschritte dargestellt sein, insbesondere
Verfahrensbedingungen
In
der Verfahrensbeschreibung müssen die verfahrenstechnisch und
sicherheitstechnisch bedeutsamen Daten, zum Beispiel die Druck- und
Temperaturbereiche der einzelnen Verfahrensschritte, angegeben sein.
Ferner
müssen besondere Schutzbedingungen genannt sein, soweit diese bei
Lagerung, Transport oder Umgang wegen besonderer Stoffeigenschaften
einzuhalten sind, zum Beispiel Schutz vor Erschütterungen oder
Einhaltung besonderer Luftzustände, wie Luftfeuchtigkeit.
Verfahrensdarstellung
Der
Verfahrensbeschreibung müssen Fließbilder beigefügt sein, in denen die
in der DIN EN ISO 10628 genannten Informationen
enthalten sind. Für die Beschreibung einzelner, sicherheitstechnisch
besonders bedeutsamer Anlagenteile kann ein Rohrleitungs- und
Instrumentenfließbild mit nach Lage des Einzelfalls ausgewählten
Informationen nach der genannten Norm erforderlich sein.
In
den Fließbildern oder beigefügten Tabellen müssen insbesondere Angaben
enthalten sein über die für das Verfahren erforderlichen Apparate und
Maschinen und die
Einsatz-, Ausgangs- und Hilfsstoffe sowie Zwischen-, Neben- und Endprodukte müssen aufgeführt sein. Für die einzelnen Verfahrensschritte müssen Einsatz-, Reaktions- oder Durchsatzmengen angegeben sein.
Stoffbeschreibung
b) sicherheitstechnische Stoff- und Reaktionskenndaten, wie
c) Wirkungsdaten, soweit diese dem Betreiber oder in Fachkreisen bekannt sind, wie
d) Arbeitsplatzgrenzwert, biologischer Grenzwert.
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Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
3.2 Angaben zu verwendeten und anfallenden
Energien
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3.3 Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlage in Anlagenteile und
Betriebseinheiten, (Übersicht)
In diesem Formular wird die genehmigungsbedürftige Anlage in
Hauptanlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sowie Betriebseinheiten
aufgegliedert.
Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und
Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter Punkt 2.2 sowie unter Punkt 2.3
eingetragen. Die Einträge aus Formular 1.1 werden dann automatisch in Formular
3.3 übernommen.
Achtung! Änderungen der Anlagenstruktur
für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind
ausschließlich in Formular 1.1 möglich!
Betriebseinheiten werden direkt in
Formular 3.3 eingetragen!
Die
Anlagengliederung ist mit dem Überwachungsreferat abzustimmen. Sie darf nur in
Abstimmung mit diesem geändert werden!
AN-Nr.:
Die
AN-Nummer und Bezeichnung werden aus Formular 1.1 übertragen.
Betriebseinheit
Die
Anlage ist in Betriebseinheiten (BE) zu gliedern, sofern die Voraussetzungen
dafür vorliegen. Dies gilt sowohl für AN als auch für die Hauptanlage (Es ist
für jede Hauptanlage und Nebenanlage mindestens eine BE zu erzeugen, weil diese
für die Bearbeitung in den folgenden Formularen benötigt wird.).
Betriebseinheiten sind Teilanlagen und Verfahrensabschnitten dienende
Anlagenteile im Sinne der DIN EN ISO 10628. Insbesondere sind die
Betriebseinheiten anzugeben, die ein selbstständiges, von anderen Teilen
unabhängiges Emissionsverhalten, Abfall-, Abwasser- oder sonstiges
“Umwelt“-Verhalten aufweisen. Die vom Betreiber jeweils festgelegte
Untergliederung in Betriebseinheiten und deren Bezeichnungen dürfen nur mit
Zustimmung der zuständigen Behörde geändert werden.
Betriebseinheit-Nr.:
Die
Betriebseinheiten sind für jede AN und für die Hauptanlage getrennt und bezogen
auf die Anlage zu nummerieren. Gleichartige
Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte
Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten. Im
Gegensatz zu den Anlagenteilen bzw. Nebeneinrichtungen (AN) stellen
Betriebseinheiten (BE) stets nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht
selbstständig genehmigungsbedürftige Anlagen dar. Betriebseinheiten können dynamisch ergänzt
(+) und gelöscht (-) werden. Vor dem Löschen von Betriebseinheiten erfolgt eine
Sicherheitsabfrage.
Bezeichnung:
Im
Feld Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel
Kessel 123, Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39,
Koksofenbatterie A, Halde.
Ist die Anlage nicht in Betriebseinheiten zu unterteilen, muss eine Betriebseinheit mit identischer Angabe der Anlagenbezeichnung bzw., falls die Anlage in AN untergliedert ist, der Bezeichnung der AN aufgeführt werden.
Spalte |
|
1 |
Es ist der Stoffname, der Name des Gemisches oder des Erzeugnisses einzutragen
(z.B. Natriumhydroxid, Benzol, Farbverdünner, Erz, Rohöl, Fleisch,
Stahlrohr-kadmiert, Autoreifen). Die Nummer der dazugehörigen Betriebseinheit
kann im Feld „Bemerkung“ eingetragen werden. Für jeden Stoff / jedes Gemisch / jedes Erzeugnis ist mindestens eine separate Zeile auszufüllen. Soweit mehrere Stoffe als Komponenten vorliegen, erhöht sich die Zahl der Zeilen unter den Spalten 3 bis 7 entsprechend. Für Kältemittel von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind die Bezeichnungen nach der DIN 8960 – Kältemittel - Anforderungen und Kurzzeichen einzutragen. Hier ist eine Ausweisung der Komponenten in diesem Formular verzichtbar. |
2 - 3 |
Es ist die Gesamtmenge und Einheit eines Stoffes, Gemisches bzw. der hergestellten Erzeugnisse anzugeben, die sich maximal in der Gesamtanlage befinden kann. |
4 |
Es ist der Stoffname der Komponenten einzutragen. Bei reinen Stoffen ist der
Stoffname aus Spalte 1 zu übernehmen und folglich in Spalte 5 und 6 „100 %“
einzutragen. Abweichend sind für Füllmittel / Kältemittel von Kälte- oder Klimaanlage, Wärmepumpen oder Brandschutzanlagen, die geregelte Stoffe der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 oder der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 enthalten, die Bezeichnungen gemäß Anhang I Spalte 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 bzw. Anhang I Spalte 3 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 einzutragen (gängige Abkürzungen, recherchierbar unter EUR-Lex). |
5 |
Die CAS-Nummer (CAS = Chemical Abstract Service) ist die Stoff-Registriernummer der American Chemical Society. Die CAS-Nummern sind leider nicht immer eindeutig. Die CAS-Nummer wird hier ausgewählt durch Doppelklick mit der linken Maustaste in der Spalte „CAS-Nr.“. Der Umgang mit der sich öffnenden Suchmaske ist in Abschnitt „Umgang mit dem Programm“ der Hilfe beschrieben. Es ist auch eine Freitexteingabe möglich. Die einzugebende CAS-Nummer ist in zahlreichen Datenbanken recherchierbar u.a in der Gefahrstoffdatenbank der Länder - GDL oder der Datenbank GSBLpublic. |
6 |
Es ist der untere Gehalt (als Gew. %) der Komponente im Gemisch / Erzeugnis
anzugeben. |
7 |
Es ist der höchste Gehalt (als Gew. %) der Komponente im Gemisch / Erzeugnis
anzugeben. |
8 |
Es ist der Heizwert (früher unterer Heizwert) einzutragen. |
9 |
Es ist der Abfallschlüssel des Stoffes auf Basis der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV) einzutragen. Die AVV-Nummer wird hier ausgewählt durch Doppelklick mit der linken Maustaste in der Spalte AVV-Nr. Die AVV-Nummer kann auch der Anlage zu § 2 Absatz 1 der AVV, dem Abfallverzeichnis zur AVV entnommen werden. |
10 - 22 |
Hierbei handelt es sich um Ankreuzfelder. Ein Zwischenprodukt ist ein Stoff, der innerbetrieblich weiterverarbeitet wird. |
14 - 22 |
Die Formulare zu Abfall, Abwasser, Emissionen, Anlagensicherheit (störfallrelevant), Gefahrstoffen, REACH, Ozonschicht schädigende und/oder klimaschädliche Stoffe und wassergefährdend und werden mit diesem Formular verknüpft, die angegebenen Stoffe werden nach Kennzeichnung der "Stoffeigenschaften" automatisch in die entsprechenden Formulare der anderen Abschnitte übertragen. |
22 |
Die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung als Nachfolgeregelung der VbF beziehen sich auf entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, ohne diese im Einzelnen zu definieren. Hierzu wird auf das Chemikaliengesetz (§ 3a Abs. 1 Nummer 3 bis 5) und die Gefahrstoffverordnung (§ 3 Nummer 3 bis 5) verwiesen, deren Definitionen sich aus der CLP-Verordnung VO (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ergeben. |
23 |
Hier sind ggf. ergänzende Erläuterungen einzutragen, z.B. die Betriebseinheit. |
3.5.1 Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten
Stoffe
Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen des Artikels 31 in
Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
entsprechen.
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3.6
Maschinenaufstellungspläne
Maschinenaufstellungspläne
bilden die Beschreibung der zum Betrieb der geplanten Anlage/des Betriebsbereichs erforderlichen
technischen Einrichtungen etc. In den Maschinenaufstellungsplänen sind die
einzelnen Maschinen, Apparate etc. mit Index-Zahlen zu kennzeichnen; Maßstab und
Nordrichtung sind anzuzeigen.
Aus
diesem Plan sollen bauliche Ausführung und Verwendungszweck der einzelnen Räume
der Anlage/des Betriebsbereichs hervorgehen. Die größeren, ortsfesten Maschinen, Apparate usw. sollen
eingetragen und die Treppen, Bühnen und Rettungswege eingezeichnet
sein.
Hinweis:
Gegebenenfalls
kann das Hinzufügen zusätzlicher Fließbilder neben den nachstehend aufgeführten
sinnvoll sein. Die Details stimmen Sie bitte mit Ihrer
Genehmigungsverfahrensstelle ab.
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3.8.1 Grundfließbild mit Zusatzinformationen
nach der DIN EN
ISO 10628
Zusatzinformationen
(soweit nach Art der Anlage erforderlich)
Hinweise
zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des
Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
.
3.8.2 Verfahrensfließbild nach der DIN EN ISO
10628
An
den Informationsgehalt der schematischen Darstellung sind in Abhängigkeit von
der Art der Anlage/des Betriebsbereichs und hier wiederum bei der Darstellung des Verfahrens und der
Entstehung, Führung und Behandlung von Abluft unterschiedliche Anforderungen im
Sinne der Vorschriften der genannten Norm zu stellen.
In
der schematischen Darstellung sind alle zur Anlage/zum Betriebsbereich gehörenden Emissionsquellen
zu nummerieren. Als Emissionsquellen gelten alle Stellen einer Anlage, an denen
Emissionen in die Atmosphäre austreten oder austreten können. Hierzu gehören zum
Beispiel auch Sicherheits- und Entspannungseinrichtungen (Sicherheitsventile,
Berstscheiben, Flüssigkeitstauchungen usw.). Auf die Eintragung von
Sicherheitsventilen, die in ein Gassammelsystem eingebunden sind, kann
verzichtet werden, wenn sie nicht wesentlich sind.
Der
Umfang der Betriebseinheiten ist durch Trennungslinien oder auf andere Art im
Verfahrensfließbild abzugrenzen.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
3.8.3 Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder
(R+I)
Grundinformationen
Zusatzinformationen
(soweit nach Art der Anlage/des Betriebsbereichs erforderlich)
Zusatzinformation
zu Reinigungsvorgängen mit fest installierten Reinigungssystemen
Unter
Umständen kann es sinnvoll sein, Reinigungs- bzw. Spülvorgänge in einem eigenen
Fließbild darzustellen oder textlich zu beschreiben.
Die
Ausführlichkeit der Grundfließbilder wird dadurch bestimmt, dass aus dem
Fließbild die Entstehungsstellen, Führung und Behandlung von Abluft bzw. Abgas
hervorgehen müssen.
Hinweise
zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des
Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
Keine
Hilfetexte vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste, um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das
Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und
diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach
die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer
Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf.
Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen
würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " -Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!