A 13 Installation und Umgang mit dem Programm

 

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

 

mit dem vorliegenden Programm haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag für eine Anzeige oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) programmgestützt durchzuführen. Das Programm erlaubt Ihnen zusätzlich die Abgabe Ihres Antrags in elektronischer Form.

Unter dem Punkt Rechtsquellen enthalten Sie eine Sammlung ausgewählter Gesetzes- und Verordnungstexte. Jeder Nutzer muss eigenverantwortlich prüfen, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung die hinterlegten Gesetzes- und Verordnungstexte noch aktuell sind.

 

Systemvoraussetzungen

Für die Ausführung der Anwendung wird unter Windows keine eigenständige Java Runtime Installation benötigt. Die für das Windows-System konzipierte Rich-Client-Lösung, enthält bereits eine entspreche Java Runtime. Unter Mac OS wird hingegen eine eigenständige Java Runtime Installation benötigt. Die Version der Java Runtime Umgebung muss mindestens 1.7.0_25 betragen. Wenn noch keine Java Runtime Umgebung auf Ihrem PC installiert ist, installieren Sie bitte vor dem Programmstart eine aktuelle Java-Version. Diese erhalten Sie zum Download auf der Herstellerseite von Sun Microsystems.


Für den Einsatz der Anwendung unter Mac OS X 10.5 kann es erforderlich sein, zuerst über die Softwareaktualisierung das Update 1 zu installieren. Danach muss unter /Applications/Utilities/Java/Java Preferences.app/Contents/MacOS > ./"Java Preferences" die Einstellung für die Java Application Runtime Settings so geändert werden, dass der Eintrag Java SE 7 (64-bit) an erster Stelle der Liste steht. Die folgende Abbildung zeigt diese Einstellmöglichkeit am Beispiel von Java SE 6:

 

Bevor Sie sich zur Nutzung des Programms entscheiden, sollten Sie die Lizenzvereinbarung des Programms lesen, welche Ihnen beim ersten Programmstart angezeigt wird. Stimmen Sie der Vereinbarung zu, fährt das Programm fort. Die Inhalte der Lizenzvereinbarung sind:

 

Lizenzvereinbarung zur Nutzung des Programms "ELiA Emissionsschutzrechtliches Antragstellungsprogramm Schleswig-Holstein"

 

Vertragsgegenstand:

Der Lizenznehmer erhält das einfache Recht zur unbefristeten Nutzung der Standardsoftware "ELiA-SH " in seinem Unternehmen. Bei dem Programm handelt es sich um ein datenbankgestütztes Antragsformularprogramm zur elektronischen Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Weitere Rechte erhält der Lizenznehmer nicht.

 

Art und Umfang der Leistungen

Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer das im Internet verfügbare Programm zur kostenlosen Nutzung in Genehmigungsverfahren für Anlagen in Schleswig-Holstein. Der Lizenzgeber übernimmt keine Pflegeverpflichtung. Er ist insbesondere nicht für die Installation, Vernetzung, Integration, Anpassung, Ergänzungsprogrammierung, Herbeiführung der Funktionsbereitschaft, Leistungsprüfung oder irgendeine Art des Supports verantwortlich.

Der Lizenznehmer hat sich selbst - insbesondere vor Einsatz des Programms - über zwischenzeitlich erfolgte Rechtsänderungen und die Verfügbarkeit aktualisierter Programmversionen zu informieren.

Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Lizenznehmer. Es ist seine eigene Obliegenheit, seinen Datenbestand regelmäßig und insbesondere vor Eingriffen zu sichern.

 

Nutzungsrechte

Das Programm ist urheberrechtlich geschützt. Es wird dem Lizenznehmer zur bestimmungsgemäßen vertragsgemäßen Nutzung überlassen. Der Lizenznehmer hat durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms sichergestellt ist.

Das einfache Nutzungsrecht an dem Programm gilt nur für den Ersterwerber und ist nicht übertragbar. Das Programm darf weder ganz noch teilweise, gleich in welcher Form, Dritten zugänglich gemacht werden. Der Lizenznehmer ist nur dann zur Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten berechtigt, solange und soweit der Dritte als Beauftragter für die Belange des Lizenznehmers tätig wird. Der Lizenznehmer hat seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Nach Beendigung der Auftragsarbeit des Dritten hat dieser das Programm zu deinstallieren und sämtliche vorhandene Kopien zu löschen.


Das Kopieren des Programms ist nur im Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung zulässig. Hierzu gehört insbesondere das Herunterladen aus dem Internet, die Installation auf Festplatte und das Laden auf Haupt- und Zwischenspeicher. Der Lizenznehmer ist berechtigt, von dem Programm eine Kopie auf Datenträger zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen des Programms sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Weder die Sicherungskopie noch das erworbene Nutzungsrecht dürfen zum Zweck einer Verbreitung des Programms weitergegeben oder weiterveräußert werden.

Das Programm darf ohne ausdrückliche schriftliche besondere Vereinbarung mit dem Land Schleswig-Holstein weder vorübergehend noch dauerhaft verändert, decompiliert, disassembliert oder in eine andere Codeform gebracht werden, auch nicht zu Zwecken der Fehlerbeseitigung.

 

Verletzung der Nutzungsrechte

Verletzt der Lizenznehmer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte, kann der Lizenzgeber die Nutzungsrechte außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Lizenzgeber voraus. Im Fall der Kündigung hat der Lizenznehmer das Original des Programms einschließlich der Dokumentation und allen Kopien zu löschen. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadenersatz wird vorbehalten.

 

Gewährleistung und sonstige Haftung

Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für das Funktionieren des Programms, sowie  die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen und Funktionen. Die Auswahl, ordnungsgemäße Installation und Verwendung der Software sowie das Erzielen der gewünschten Ergebnisse liegen allein in der Verantwortung des Lizenznehmers

 

Haftungsansprüche aus Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung der Software oder durch die Nutzung der bereitgestellten Daten oder fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

 

Der Lizenzgeber behält sich vor, Daten und Informationen sowie Teile oder das gesamte Angebot zu verändern, zu löschen bzw. zeitweilig oder ganz einzustellen.

Der Lizenznehmer hat Mängel unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde oder demjenigen zu melden, der dem Lizenznehmer das Produkt überlassen hat.



Schutzrechte:

Der Lizenznehmer erkennt das ausschließliche Nutzungsrecht des Lizenzgebers und das Recht des Urhebers an dem Produkt uneingeschränkt an. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Programms gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.

Macht ein Dritter gegenüber dem Lizenznehmer Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten durch das vom Lizenzgeber gelieferte Programm geltend und wird die Nutzung des Programms hierdurch beeinträchtigt oder untersagt  kann der Lizenzgeber wahlweise auf seine Kosten das Programm so ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, aber im wesentlichen den Funktions- und Leistungsmerkmalen entspricht oder dem Lizenznehmer die Nutzung untersagen.. Der Lizenznehmer hat im zweiten Fall Original und Kopien des Programms zu lösche..Voraussetzung für diese Maßnahmen ist, dass der Lizenznehmer die Ansprüche des Dritten dem Lizenzgeber unverzüglich meldet. Weitergehende Ansprüche des Lizenznehmers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.

 

Hinweise:

Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass eine elektronische Übertragung von vertraulichen Dokumenten ein Sicherheitsrisiko beinhaltet und auf eigene Gefahr erfolgt.

 

Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand gilt Kiel als vereinbart. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. 


 

 

Installation

 

Das Programm ist eine Desktop-Anwendung, welche bei jedem Programmstart einen Aufruf gegen einen Update-Server durchführt, um die neuesten Programmänderungen herunterzuladen. Das Programm legt unter Windows nach der Installation automatisch eine Desktop- und eine Startmenü-Verknüpfung an, über die Sie das Programm erneut starten können. Unter Mac OS finden Sie hingegen eine entsprechende Start-Verknüpfung nach dem Entpacken vor, zu der Sie einen Alias auf dem Desktop anlegen können.

Beim ersten Start des Programms wird Ihr System überprüft. Wenn das Programm feststellt, dass eine aktuellere Programmversion benötigt wird, wird diese automatisch installiert.

 

 

 

Grundlegende Programmfunktionen

 

Nach dem Start des Programms wird automatisch ein leerer Antrag angelegt und angezeigt. Über die Menüzeilen und die Toolbar können Sie folgende Optionen wählen:

 

 Neu

Damit erzeugen Sie einen neuen Antrag. Diesen Antrag können Sie dann bearbeiten und unter einem bestimmten Dateinamen abspeichern.

 Öffnen

Damit können Sie einen bereits vorhandenen Antrag öffnen und bearbeiten. Den zu bearbeitenden Antrag wählen Sie aus Ihrem Dateisystem aus. Beim Öffnen von Antragx-Dateien wird die Datei entpackt und erzeugt einen Ordner, der ebenso wie die Antragx-Datei benannt wird. In dieses Verzeichnis wird daraufhin der gesamte Inhalt der Antragx-Datei entpackt und anschließend die enthaltene Antrags-Datei geöffnet.

 Musterantrag öffnen

Mit diesem Punkt können Sie Musteranträge öffnen. Musteranträge enthalten Beispieldaten, die Sie sich anschauen und ausdrucken können. Musteranträge können nicht geändert werden.

 Antrag vergleichen

Wählen Sie hier einen zweiten Antag aus, um diesen mit dem bereits geöffneten zu vergleichen. Danach werden die Unterschiede der beiden Anträge in einer Tabelle aufgelistet. Durch einen doppelclick auf eine Zeile gelangen Sie direkt zum Formular.

 Speichern

 

 Speichern unter

Mit dieser Option können Sie den aktuell geöffneten Antrag in eine Datei speichern. Seit Version 2.5 wird außerdem direkt eine Antragx-Variante des Antrags gespeichert. Antragx-Dateien enthalten sämtliche Anhänge eines Antrags und einen PDF-Ausdruck des Antrags. Mit Speichern speichern Sie einen geöffneten Antrag in die gleiche Datei ab. Mit Speichern unter können Sie den Antrag in eine neue Datei speichern. Wenn Sie einen neuen Antrag zum ersten Mal speichern, wird Ihnen ein Dateiname basierend auf den eingegebenen Daten im Antrag vorgeschlagen. Diesen Dateinamen können Sie aber beliebig ändern. Standardmäßig werden Anträge seit Version 2.5 als Antragx-Dateien gespeichert.

Alternativ können Sie den Antrag auch in eine ZIP-Datei speichern. Dabei wird der Antrag, alle Anhänge und eine PDF-Datei des Antrags in eine ZIP-Datei geschrieben. Hierzu wählen Sie im Speichern-Dialog als Dateierweiterung ".zip" aus.

 Drucken

Über diesen Punkt können Sie den aktuell geöffneten Antrag ausdrucken. Dabei haben Sie die Möglichkeit, nur das aktuelle Formular, eine Auswahl von Formularen oder den gesamten Antrag auszudrucken.

 Exportieren

Über diesen Punkt können Sie den aktuell geöffneten Antrag in eine PDF-Datei exportieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, nur das aktuelle Formular, eine Auswahl von Formularen oder den gesamten Antrag zu exportieren.

 Senden

Über diesen Punkt können Sie den aktuell geöffneten Antrag an Ihr zuständiges Gewerbeaufsichtsamt elektronisch verschicken. Zum elektronischen Versand müssen Sie einen Governikus-Communicator für das Governikus-Netzwerk installiert haben. Falls Sie mehrere Mailboxen im Governikus-Communicator installiert haben, müssen Sie vor dem Versand die zu nutzende Mailbox auswählen. Anschließend wählen Sie aus Ihrem Governikus-Adressbuch den gewünschten Empfänger aus. (Hinweis: Für die automatische Übernahme der Nachricht in Ihren Governikus-Communicator muss ein Fachdatenaustauschverzeichnis definiert worden sein).

 Zuletzt benutzt

Unter diesem Menüpunkt sehen Sie bis zu vier Dateien, die Sie zuletzt bearbeitet haben. Somit haben Sie schnellen Zugriff auf Ihre zuletzt bearbeiteten Anträge.

 Beenden

Über diesen Menüpunkt beenden Sie das Programm. Wenn Sie nach der letzten Speicherung Ihres Antrages Änderungen vorgenommen haben, bietet Ihnen das Programm die Möglichkeit, die Änderungen vor dem Verlassen des Programms zu speichern.

  Versionshinweise

Diese Versionshinweise umfassen eine Liste der wichtigsten Veränderungen im Vergleich zur Vorversion.

 Volltextsuche

Mit der Volltextsuche können Sie die Feldinhalte, die Feldbezeichnungen und/oder die Hilfe durchsuchen. (Bitte beachten Sie: Im Falle einer Feldbezeichnungs-Suche werden alle Formulare bis auf das aktuell geöffnete durchsucht.)

 Speicheroptionen

Mit Hilfe der Speicheroptionen können Sie einen festen Speicherpfad für alle zu speichernden Anträge auswählen. ELiA wird zu diesem Zweck unter ihrem Home-Verzeichnis einen Ordner mit dem Namen "ELiA-Speicherpfad" anlegen, in welchem der gewählte Pfad gespeichert wird.

 PDF Vorschau

Über diesen Punkt können Sie für aktuelle Formular eine PDF Vorschau erstellen. Der Antrag muss hierfür nicht gespeichert sein.

 Formular importieren

Ist im Programm ein Formular geöffnet, erscheint in der Toolbar der Formular importieren Knopf. Hier haben Sie die Möglichkeit ein einzelnes Formular aus einen bereits gespeicherten Antrag zu importieren. Achtung! Hierbei werden alle Daten des aktuellen Formulares überschrieben!

 

Inhalte und Funktionalitäten spezieller Formblätter

 

Tabellarische Formulare:

Tabellarische Formulare sind Formulare in Tabellenform, in die Sie beliebig viele Zeilen eintragen können, wie z. B. das Formblatt 3.4.

 

 

Auf diesen Formblättern wird immer automatisch eine leere Zeile angezeigt, in die Sie weitere Daten eintragen können. Zum Hinzufügen einer Zeile klicken Sie mit der Maus die Zeile an, hinter welcher Sie eine neue Zeile einfügen wollen. Aus dem erscheinenden Kontextmenü wählen Sie die Option Zeile hinzufügen. Um eine bestimmte Zeile zu löschen, wählen Sie analog mit der Maus die Zeile aus, die Sie löschen möchten. Aus dem Kontextmenü wählen Sie jetzt die Option Zeile löschen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit vorhandene Zeilen zu kopieren. Hierzu wählen Sie aus dem Kontextmenü die Option Zeile kopieren aus. Letztlich können Sie vorhandene Tabellen auch über einen Aufruf der Option Tabelle als CSV-Datei eportieren als CSV-Datei exportieren.

 

Suchfenster CAS / AVV:

In der Tabelle des Formblattes 3.5 kann man die Bezeichnung des Stoffes und die AVV-Nummern über ein Suchfenster auswählen:

 

 

Falls das Tabellenfeld schon vorbelegt ist, wird der Wert in der Vorschau angezeigt. Um den Inhalt der Liste zu filtern, werden die Eingabefelder Schlüssel bzw. Bezeichnung benutzt. Durch einen Doppelklick auf einen Listeneintrag wählt man den gewünschten Wert, der zunächst in der Vorschau angezeigt wird.

Mit den Button "OK" wird das Suchfenster geschlossen und der Vorschau-Wert wird in das Tabellenfeld übernommen. "Abbrechen" schließt das Suchfenster ohne eine Aktion und der alte Wert bleibt bestehen. Bei der AVV-Auswahl ist auch eine Mehrfachauswahl möglich.

Um das Tabellenfeld zu leeren wählt man "Feld leeren". Hierdurch wird die Vorschau geleert. Durch OK wird der leere Wert der Vorschau übernommen und somit das Tabellenfeld gelöscht.

Textformulare:

Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. auf Formular 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Text einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person, wieder verschwunden sein. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken, immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.

Des Weiteren gilt es noch ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.

Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazuführen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen.

Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.

Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift-Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmässigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.

Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor, kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).

 

 

Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.

Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben ausserdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den
 Druckvorschau-Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um Dateien zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den Durchsuchen...-Knopf aus. Daraufhin können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, wählen Sie aus dem Kontextmenü die Option Löschen. Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können. Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.

 

Zusätlich haben Sie die Möglichkeit über den  Word-Knopf in den Word Modus zu wechseln:

Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.

Durch einen Klick auf den  Word-Knopf öffnet sich Micrsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch klicken auf den  Word-Knopf erneut zum bearbeiten öffnen

Formulare mit mehreren Blättern:

Für einige Formulare (z.B. Formblatt 5.4) kann es erforderlich sein, diese in mehrfacher Ausfertigung auszufüllen (beispielsweise für mehrere Anlagen). Für diese Formulare wird automatisch ein Blatt angelegt. Sie können über die Option Neues Blatt die benötigte Anzahl von Blättern hinzufügen. Um die Daten für ein Blatt einzugeben, wählen Sie bitte das entsprechende Blatt (Blatt 1, Blatt 2 usw.) aus.

Um ein nicht mehr benötigtes Blatt wieder zu löschen, wählen Sie aus dem Kontextmenü (rechte Maustaste) die Option Löschen.

 

Formulare mit Gruppeneinteilung:

Umfangreiche Formulare sind in einzelne Gruppen unterteilt (z.B. Formblatt 1.1). Die einzelnen Gruppen in den Formularen können durch einen Klick auf die Titelzeile der Gruppe geschlossen werden. Ein erneuter Klick öffnet die Gruppe erneut.

Sie können während der Bearbeitung einzelne Gruppen als "erledigt" markieren. So können Sie kennzeichnen, dass Sie alle erforderlichen Angaben in der Gruppe gemacht haben. Um die Gruppe als "erledigt" zu markieren, klicken Sie mit der Maus auf das Symbol in der Titelzeile der Gruppe. Die Gruppe wird automatisch geschlossen und durch das Symbol als "erledigt" markiert.

Wenn Sie alle Gruppen eines Formulars als "erledigt" markiert haben, wird automatisch das Formular als "erledigt" marktiert.

Notwendige Formulare:

Basierend auf dem Beratungsgespräch mit ihrer zuständigen Genehmigungsbehöre wurde festgelegt, welche Formulare für Ihren Antrag erforderlich sind. Beim Anlegen eines neuen Antrags werden standardmäßig alle Formulare als "notwendig" gekennzeichnet. Nicht erforderliche Formulare können Sie über die Checkliste oder die Formularstruktur abwählen.

Notwendige Formulare werden in der Formularstruktur mit dem Symbol gekennzeichnet. Wenn ein Formular für Ihren Antrag nicht erforderlich ist, können Sie dies durch einen Klick auf dieses Symbol festlegen. Formulare, die nicht erforderlich sind, werden durch das Symbol als "nicht erforderlich" markiert.

Vor der elektronischen Abgabe Ihres Antrags prüft das Programm, ob alle Formulare, die als "notwendig" markiert sind, auch als "erledigt" markiert wurden. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen eine Warnmeldung angezeigt. Wenn Sie diese Warnmeldung bestätigen, können Sie den Antrag aber trotzdem versenden.

 

Auswahlfelder:

Die Auswahlfelder erlauben es die angezeigten Zeilen zu filtern. Dazu muss man einfach den Begriff der gefiltert werden soll in das Feld eingeben.

 

 

Notizen:

Sie können im Programm zu jedem Formular bzw. jedem Blatt (bei Formularen mit mehreren Blättern) Notizen hinterlegen. Dazu wählen Sie das entsprechende Formular oder Blatt aus. Im unteren Bereich des Bildschirms wählen Sie den Reiter Notizen aus. Hier können Sie jetzt Notizen zum Formular oder Blatt hinterlegen.

Bemerkungen:

In der Checkliste können zu jeden Formular Bemerkungen hinterlegt werden. Im unteren Bereich des Bildschirms werden diese im Reiter Bemerkungen angezeigt.

 

Formblatt 3.3:

Das Formblatt 3.3 ist das zentrale Erfassungsformular für Betriebseinheiten. Alle Betriebseinheiten (BE) Ihrer Anlage müssen hier eingetragen  werden. Diese Einträge werden auf weiteren Formblättern, in denen zusätzliche Angaben zu BEs erforderlich sind, in Form eines Pull-Down-Menüs angeboten. Hierzu klicken Sie mit der linken Maustaste in die Spalte BE und wählen die entsprechende BE aus. Eintragungen von BEs, die nicht in Formular 3.3 erfasst sind, können in diesen Formblättern nicht vorgenommen werden. Wenn Sie den Eintrag für eine BE auf Formblatt 3.3 ändern, werden die Einträge zu dieser BE auf späteren Formblättern automatisch angepasst. Wenn Sie den Eintrag für eine BE auf Formblatt 3.3 löschen, werden die Einträge zu dieser BE auf späteren Formblättern ebenfalls automatisch gelöscht. Diese Verknüpfungen bestehen zu den Formblättern 3.4, 4.2, 4.5 7.2, 9.2, 10.10 und 11.1.

 

Formblatt 3.5:

Alle Stoffe, zu denen in späteren Formblättern zusätzliche Angaben eingetragen werden sollen, sind im Formblatt 3.5 einzutragen. Je nachdem, in welcher Spalte (Stoffeigenschaften) eine Markierung (Haken) für den jeweiligen Stoff gemacht wurde (z. B. Abfall, Abwasser etc.), wird ein Eintrag für diesen Stoff auch auf den entsprechenden Formularen der folgenden Abschnitte automatisch erzeugt. Wird eine Stoffbezeichnung im Formblatt 3.5 nachträglich geändert, erfolgt die Änderung ebenfalls automatisch auf den Folgeblättern. Wird ein Stoff auf Formblatt 3.5 gelöscht, werden die Eingaben zu diesem Stoff auf den folgenden Formblättern ebenfalls gelöscht.

Um häufig wiederkehrende Stofflisten nicht bei jedem Antrag neu eingeben zu müssen, haben Sie die Möglichkeit, über den Button Importieren den Inhalt vom Formular 3.5 eines bereits gespeicherten Antrags zu übernehmen. Dies sollten Sie allerdings nur machen, wenn Sie hier noch keine Eingaben vorgenommen haben, bzw. sicher sind, dass Ihre bisherigen Eingaben überschrieben werden können, da beim Import die bisherigen Einträge auf Formblatt 3.5 gelöscht werden.

 

Formblätter 4.2, 7.2, 9.2, 10.9 und 11.1:

Auf diesen Formblättern können nur Stoffe bearbeitet werden, die bereits auf Formblatt 3.5 mit einer Markierung bei der jeweils relevanten Stoffeigenschaft versehen wurden. Für jeden dieser Stoffe muss mindestens ein Eintrag auf diesen Formblättern erfolgen. Aus diesem Grund wird vom Programm automatisch eine Zeile zu jedem Stoff angelegt. Sie können aber auch manuell mehrere Einträge zu einem Stoff anlegen. Wenn Sie eine Zeile löschen wollen, ist dies nur möglich, wenn noch mindestens ein Eintrag zu diesem Stoff übrig bleibt. Wenn Sie alle Einträge zu einem Stoff löschen möchten, müssen Sie den Stoff in Formblatt 3.5 löschen. Änderungen der Stoffbezeichnung sind ebenfalls nur auf Formblatt 3.5 möglich.

 

Formblätter 4.2 und 4.3:

Für jede Quellennummer, die Sie auf Formblatt 4.2 eintragen, erfolgt automatisch genau ein Eintrag auf Formblatt 4.3. Auf Formblatt 4.3 können Sie keine neuen Quellen anlegen, da hier nur Quellen angezeigt werden, die auch auf Formblatt 4.2 vorhanden sind. Das Löschen einer Quelle und die Änderung einer Quellennummer ist nur auf Formblatt 4.2  möglich.

 

Inhaltsverzeichnis:

Im Inhaltsverzeichnis werden alle in der Checkliste als relevant markierten Abschnitte fett formatiert.

 

 

Hilfefunktionen

 

Zu jedem Formular wird im unteren Bereich des Programms unter dem Reiter Hilfe eine kontextsensitive Hilfe angezeigt. Die angezeite Hilfe bezieht sich immer automatisch auf das aktuell geöffnete Formular. Zu einzelnen Punkten innerhalb des Formulars sind weitere Erläuterungen hinterlegt. Sobald Sie ein entsprechendes Feld auswählen, werden Ihnen die entsprechenden Erläuterungen angezeigt. Die Erläuterungen können Sie auch in einem separaten Fenster betrachen. Dazu drücken Sie die Taste F1 oder wählen die Option Hilfe... aus dem Hilfe-Menü.

In dem separaten Fenster für Hilfe können Sie über das Inhaltsverzeichnis zu den Erläuterungen zu den einzelnen Formularen blättern. Um die Erläuterungen zu einem Abschnitt zu drucken, wählen Sie das Symbol aus der Toolbar des Hilfefensters. Es ist möglich, mehrere Abschnitte zu drucken. Dazu wählen Sie bei gedrückter Strg-Taste die Abschnitte aus, die Sie drucken möchten. Danach können Sie alle gewählten Abschnitte ebenfalls über das Symbol in der Toolbar drucken. Bitte beachten Sie, dass der Ausdruck die Erläuterungen zu allen Formularen eines Abschnitts erhält. Ein separater Ausdruck der Erläuterungen eines einzelnen Formulars ist nicht notwendig.

 

 

Automatische Updates

 

Durch die Nutzung einer eigenen Updatekomponente wird bei jedem Programmstart automatisch überprüft, ob eine neuere Version des Programms zur Verfügung steht. Wenn dies der Fall ist, wird automatisch die neue Version installiert.

Anträge, die sie vor einem automatischen Update erstellt haben, können Sie weiterhin bearbeiten. Beachten Sie, dass es möglich ist, dass durch Veränderungen der Rechtslage neue Felder zum Antrag hinzugekommen sein können. Felder, die nicht mehr relevant sind, werden automatisch aus dem Antrag entfernt. Wenn Felder oder Inhalte entfernt wurden, werden Sie hierüber beim Laden des Antrags informiert. Ggf. müssen Sie dann Ihre Eingaben in den entsprechenden Feldern überprüfen.

 

 

Elektronischer Versand des Antrags

 

Neben der Abgabe Ihres Antrags auf dem herkömmlichen Weg ist mit diesem Programm auch die elektronische Übermittlung Ihres Antrags an die zuständige Behörde möglich. Zum Versand des Antrags wird der Governikus-Communicator benutzt. Diese Software kann Nachrichten im Governikus-Netzwerk der öffentlichen Behörden verschicken.

Zur elektronischen Übermittlung des Antrags wählen Sie die Option Senden... aus dem Menü oder der Toolbar aus. Falls Sie noch nicht für alle Formulare, die als "notwendig" gekennzeichnet sind, die Markierung "erledigt" gesetzt haben, wird Ihnen eine Warnung angezeigt. Wenn Sie die Warnung bestätigen, wird Ihr Antrag dennoch versandt.

Das Programm versucht daraufhin, Ihre Governikus-Installation zu finden. Falls Sie mehrere Governikus-Communicator auf Ihrem Rechner installiert haben, werden Sie zur Auswahl des zu benutzenden Governikus-Communicators aufgefordert. Wenn Sie in Ihrem Governikus-Communicator mehrere Mailboxen installiert haben, werden Sie ebenfalls aufgefordert, die zu benutzende Mailbox zu wählen.

Vor dem Versand des Antrags müssen Sie aus Ihrem Governikus-Adressbuch die zuständige Behörde auswählen. Nach der Auswahl des Empfängers wird Ihr Antrag für den Versand vorbereitet.

Um den Antrag in Ihren Governikus-Communicator zu übernehmen, müssen Sie vor dem Versand ein Fachdatenimportverzeichnis im Governikus-Communicator eingestellt haben. Diese Option finden Sie in Ihrem Governikus-Communicator unter Optionen und Importeinstellungen.... Hier wählen Sie unter dem Reiter Fachdaten ein beliebiges Importverzeichnis auf Ihrem Rechner aus. Wenn Sie den automatischen Import von Fachdaten aktivieren, wird die vom Programm vorbereitete Nachricht automatisch importiert. Anderenfalls können Sie den Import auch manuell über die Option Fachdaten übernehmen aus dem Nachricht-Menü starten.

 

 

Tastaturkürzel

 

Für viele Funktionen im Programm sind Tastaturkürzel hinterlegt, so dass Sie das Programm auch mit der Tastatur schnell bedienen können. Die nachfolgende Tabelle listet die verfügbaren Tastaturkürzel auf.

 

Allgemeine Funktionen

Strg+N / Cmd+N

Anlegen eines neuen Antrags

Strg+O / Cmd+O

Öffnen eines existierenden Antrags

Strg+S / Cmd+S

Antrag speichern

Strg+Umschalt+S / Cmd+Umschalt+S

Antrag unter neuem Namen speichern

Strg+Z / Cmd+Z

Eine Eingabe rückgängig machen

Strg+Y / Cmd+Umschalt+Z

Eine rückgängig gemachte Eingabe wiederherstellen

Strg+X / Cmd+X

Markierten Text ausschneiden

Strg+C / Cmd+C

Markierten Text kopieren

Strg+V / Cmd+V

Text aus der Zwischenablage einfügen

F1

Kontextsensitive Hilfe in neuem Fenster anzeigen

Umschalt-F1

Inhaltsverzeichnis der Hilfe anzeigen

 

 

Deinstallation

 

Um das Programm zu deinstallieren, wählen Sie in der Systemsteuerung den Punkt Software und entfernen das Programm ELiA Schleswig-Holstein.