Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur Antragstellung
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Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen
Definitionen
Gasförmig
sind Stoffe, deren kritische Temperatur unter 50° C liegt, oder die bei 50° C
einen Dampfdruck größer als 3x105 Pascal (Pa)
haben.
Feste
Stoffe sind Stoffe, die nach dem Verfahren zur Abgrenzung brennbarer
Flüssigkeiten gegen brennbare feste oder salbenförmige Stoffe in Nr. 3 der
Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF
003) als fest oder salbenförmig gelten.
Flüssig
sind Stoffe, die weder gasförmig nach Satz 1 noch fest nach Satz 2
sind.
Lagern
ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe
oder Entsorgung. Hierzu gehören Behälter sowie Flächen einschließlich ihrer
Einrichtungen, die zum Lagern wassergefährdender Stoffe in Transportbehältern
und Verpackungen dienen.
Abfüllen
ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden
Stoffen.
Umschlagen
ist das Laden und Löschen von Schiffen sowie das Umladen von wassergefährdenden
Stoffen in Behälter oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes
oder in Läger.
Herstellen
ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden
Stoffen.
Behandeln
ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu
verändern.
Verwenden
ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wasser-gefährdenden Stoffen
unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften.
Behälter,
in denen Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungstätigkeiten ausgeführt
werden, sind Teile einer Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlage (HBV-Anlage). Auch andere Behälter,
die im engen funktionalen Zusammenhang mit Herstellungs-, Behandlungs- oder
Verwendungsanlagen stehen, sind grundsätzlich Bestandteile dieser Anlagen.
Solche Behälter sind jedoch Teile einer Lageranlage, wenn sie mehreren
Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlagen zugeordnet sind oder wenn
sie mehr Stoffe enthalten können, als für eine Tagesproduktion oder Charge
benötigt werden. Die Zuordnung behält Gültigkeit auch bei
Betriebsunterbrechung.
Unterirdisch
sind Anlagen oder Anlagenteile, die vollständig oder teilweise im Erdreich oder
vollständig in Bauteilen eingebettet sind. Alle anderen Anlagen oder
Anlagenteile gelten als oberirdisch.
Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen
sind offene oder geschlossene Becken oder Gruben oder vergleichbare Räume oder
Behälter und deren Ausrüstung, die mit wassergefährdenden Stoffen kontaminiertes
Löschwasser aufnehmen sollen. Bei geeigneter Gestaltung und ausreichender
Bemessung können auch Auffangräume, Verkehrsflächen oder Teile von
Grundstücksentwässerungsanlagen als Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen dienen.
Von Auffangräumen getrennte Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen dürfen selbst
nicht als Auffangräume benutzt werden.
11.1 Beschreibung der wassergefährdenden
Stoffe, mit denen umgegangen wird
Spalte |
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1 | DieBE-Nummer ist entsprechend der Anlagengliederung in Formular 3.3 als DropDown-Menü hinterlegt, sofern die Stoffe in Formular 3.5 als wassergefährdend markiert wurden. |
2 | Anzugeben sind die Bezeichnung/der
Handelsname, unter der/dem der Stoff/die Zubereitung in den Verkehr gebracht
wird. Verwenden Sie bei Abfällen die Bezeichnung gemäß Abfallverzeichnisverordnung (s. 9.2). |
3 |
Die Aggregatzustände sind als DropDown-Menü hinterlegt. |
4 | Angabe der Art des Umgangs gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS). |
6 | Angabe der Wassergefährdungsklasse (WGK) gemäß des Katalogs wassergefährdender Stoffe bzw. gemäß der vorläufigen Einstufung durch die Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS). Die Einstufung erfolgt nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaus-haltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe mit den Klassen 1, 2 und 3. |
7 | Angabe der WGK nach einer Selbsteinstufung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit (VwVwS), gemäß ihrer Anhänge 2, 3 und 4 nach Ziffer 3a. |
11.2 Anlagen zum Lagern
flüssiger wassergefährdender
Stoffe
Punkt |
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1 |
Hier sind die BE-Nummern aus Formular 11.1 als DropDown-Menü hinterlegt. | ||||||||||||||||||||||
5 |
Bei Eintragungen in Formular 11.1 werden diese automatisch in die entsprechenden nachfolgenden Formulare des Kapitels 11 übertragen. | ||||||||||||||||||||||
Berechnung, Konstruktion und Herstellung
von nicht serienmäßig hergestellten Bauprodukten müssen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik oder den Bau- und Prüfungsgrundsätzen des
Institutes für Bautechnik entsprechen. Diese Voraussetzungen gelten insbesondere
als erfüllt:
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11 | Art der Zulassung z. B. für serienmäßig hergestellte Bauprodukte und Bauarten nach der WasBauPVO | ||||||||||||||||||||||
12 | Niederschlagswasser darf nur nach Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der Einleitungsbedingungen in die Kanalisation eingeleitet werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein. | ||||||||||||||||||||||
13 | ür jede Löschwasser-Rückhalteeinrichtung ist Formular 11.7 auszufüllen. |
Hinweis:
Die in den Punkten 8 bis 12 als beigefügt benannten Nachweise sind mit
Klarstellung ihrer Zuordnung unter 11.8 einzuordnen
11.3 Anlagen zum Lagern fester
wassergefährdender
Stoffe
Spalte |
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1 | Namen, Bezeichnungen und Nummerierungen der Aufstellungs- und Lagepläne sind zu verwenden. |
2 | Die Bezeichnungen der Stoffe aus Formular 11.1 sind als DropDown-Menü hinterlegt. |
4 | Angaben, wie lose oder verpackte Lagerung oder Lagerung im Silo. |
5 | Z. B. Behälter mit Zulassung nach GGVS (Gefahrgutverordnung Straße). |
6 | Die Maßnahmen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse (Niederschlag), z. B. Überdachungen, sind zu beschreiben. Versehentliche Beschädigungen können z. B. durch Gabelstaplertransport eintreten. Die entsprechenden Maßnahmen, z. B. Schrammborde, Abstandhalter, Schutzkanten usw., sind anzugeben und in den Plänen darzustellen. |
7 | Der Aufbau der Bodenfläche, z. B. in Straßenbauweise mit versiegelter Decke aus Bitumen, Ortbeton oder Betonpflaster mit zugelassenem Fugenaufbau und -masse, ist im Plan im Querschnitt darzustellen. |
11.4 Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen
wassergefährdender flüssiger
Stoffe
Punkt |
|
1 | Hier sind dieBE-Nummern aus Formular 11.1 als DropDown-menü hinterlegt. |
3 |
Bei Eintragungen in Formular 11.1 werden diese automatisch in die entsprechenden nachfolgenden Formulare des Kapitels 11 übertragen. |
7 |
Die als beigefügt benannten Bescheide sind mit Klarstellung Ihrer Zuordnung unter 11.8 einzuordnen. |
9 | Auslaufende wassergefährdende Stoffe müssen zurückgehalten werden können. Das Rückhaltesystem muss ausreichend bemessen und gegenüber den abgefüllten oder umgeschlagenen Stoffen flüssigkeitsundurchlässig und ausreichend beständig sein. Das Rückhaltevermögen ist abhängig von der Menge der wassergefährdenden Stoffe, die bei den vorgesehenen Sicher-heitseinrichtungen maximal austreten kann. |
10 | Niederschlagswasser darf nur nach Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der Einleitungsbedingungen in die Kanalisation eingeleitet werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein. |
11 |
Für jede Löschwasser-Rückhalteeinrichtung ist Formular 11.7 auszufüllen. |
11.5 Anlagen zum Herstellen, Behandeln und
Verwenden wassergefährdender
Stoffe
Punkt |
|
1 | Hier sind dieBE-Nummern aus Formular 11.1 als DropDown-Menü hinterlegt. |
3 | Maßgebend ist das größte Volumen an wassergefährdenden Stoffen, das bei einer Betriebsstörung aus einem Anlagenteil der HBV-Anlage, z. B. Vorlagebehälter, Kolonne, Rohrleitung o. ä., freigesetzt werden kann. |
4 |
Die als beigefügt benannten Nachweise sind mit Klarstellung Ihrer Zuordnung unter 11.8 einzuordnen. |
5 | Niederschlagswasser darf nur nach Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der Einleitungsbedingungen in die Kanalisation eingeleitet werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein. |
6 | Für jede Löschwasser-Rückhalteeinrichtung ist das Formular 11.7 auszufüllen. |
11.6 Rohrleitungsanlagen zum Transport
wassergefährdender
Stoffe
Punkt |
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1 |
Hier sind die Stoffstrom-Nummern aus Formular 3.8 einzutragen. |
3 |
Bei
Eintragungen in Formular 11.1 werden diese automatisch in die
entsprechenden nachfolgenden Formulare des Kapitels 11
übertragen.
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5 |
Die als beigefügt benannten Nachweise sind mit Klarstellung Ihrer Zuordnung unter 11.8 einzuordnen. |
11.7 Anlagen zur Zurückhaltung von mit
wassergefährdenden Stoffen verunreinigtem Löschwasser
(Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen)
Punkt |
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2 |
Hier ist eine dynamische Tabelle mit Auswahlmöglichkeit aller in Formular 3.3 spezifizierten Betriebseinheiten hinterlegt. |
3 |
Hier ist zu Auswahlpunkt "ja" die Liste aller in Formular 11.1 spezifizierten wassergefährdenden Stoffe als dynamische Tabelle hinterlegt. |
5 |
Die Berechnung der notwendigen Löschwasser-Rückhaltevolumina hat nach den Anlagen 1 und 2 zur TRbF 100 oder nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie – LöRüRL) zu erfolgen. |
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste, um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das
Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und
diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach
die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer
Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf.
Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen
würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " -Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!