Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur Antragstellung
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Formular Checkliste
Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen
Genehmigungsverfahrensstelle über Art und Umfang der für Ihr Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen.
Das erspart Ihnen überflüssige Arbeit und Sie können Unklarheiten von vornherein ausschließen. Bei Anzeigen nach § 15 (1)
BImSchG finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner hier.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen
Genehmigungsverfahrensstelle einen Termin für ein Beratungsgespräch
bzw. eine Antragskonferenz.
Drucken Sie vor dem Gespräch das Formular "Checkliste" aus und nutzen
Sie dieses um das Ergebnis des Gesprächs zu dokumentieren; kreuzen Sie
die für Ihr Vorhaben erforderlichen Abschnitte der Antragsunterlagen in
der "Checkliste" an. In Absprache mit der Genehmigungsbehörde kann bei
Vorlage ausreichender Informationen zum geplanten Vorhaben die von der
Genehmigungsverfahrensstelle ausgefüllte Checkliste elektronisch übermittelt werden.
Nur die Abschnitte, die in der Spalte "Notwendige Unterlagen" markiert sind, müssen bearbeitet werden.
Anhand Ihrer Einträge in Spalte 4 bis 7 der "Checkliste" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche
Arbeiten Sie bereits erledigt haben und welche Unterlagen zu welchen Terminen noch zu erarbeiten sind.
Somit stellt die "Checkliste" eines Ihrer wichtigsten Hilfsmittel zur Bearbeitung Ihres Antrags dar.
Auch zur Bearbeitung der für eine Anzeige erforderlichen Unterlagen sollten Sie die "Checkliste" nutzen.
Die Genehmigungsverfahrensstelle legt
verbindlich fest, welche Formulare auszufüllen und welche Unterlagen
vorzulegen sind. Stimmen Sie daher in jedem Fall vor der Antragstellung
den Inhalt des Antrages ab, da es sonst durch Nachforderungen zu
Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen kann.
Formular Inhalt
Grundsätzlich ist das Antragsformular 1.1
zu unterschreiben. Bei Übersendung des Genehmigungsantrages auf
elektronischem Wege geben Sie Ihre rechtsverbindliche Unterschrift mit
der Signaturkarte.
Die von Ihnen in der "Checkliste" markierten Abschnitte werden im Formular "Inhaltsverzeichnis" vom Programm fett hervorgehoben. Hierdurch werden die für Ihren Antrag relevanten Abschnitte der
Antragsunterlagen im "Inhaltsverzeichnis zum Antrag" gekennzeichnet.
Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine
Änderung an einer genehmigten Anlage (Anzeige oder
Änderungsgenehmigung), so kennzeichnen die im Inhaltsverzeichnis fett
hervorgehobenen Abschnitte die Veränderungen, die gegenüber dem
genehmigten Zustand vorgenommen werden sollen.
Die Anzahl der Blätter eines Abschnittes wird automatisch vom Programm eingetragen.
Nach Fertigstellung des Antrags überprüfen Sie
bitte die Anzahl der Blätter (Seiten) und drucken das
"Inhaltsverzeichnis zum Antrag" aus. Dieses muss vom Antragsteller oder
einem Vertretungsberechtigten unterschrieben werden. Dies ist bei einer
elektronischen Abgabe des Antrages nicht erforderlich.
asf