Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder
eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
4 Emissionen
4.1 Art und Ausmaß aller luftverunreinigenden
Emissionen einschließlich Gerüchen, die voraussichtlich von der Anlage ausgehen
werden
Die
Emissionsquellen sind so darzustellen, dass eine Zuordnung zu den
Betriebseinheiten möglich ist (Quellenplan mit Angabe des Maßstabs und der
Nordrichtung).
Die Lage
der Emissionsquellen ist mit einer Genauigkeit von ± 10 m anzugeben. Es ist
Aufschluss über Art und Ausmaß der zu erwartenden Emissionen zu geben. Die
Formulare 4.2, 4.3 und 4.5 sind auszufüllen.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
4.2 Betriebszustand
und Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden
Stoffen sowie Gerüchen
Spalte
1 Die
Nummern für die Betriebseinheiten, in denen Emissionen freigesetzt werden, sind
aus Formular 3.3 zu übernehmen. Die Auswahl der BE-Nr. erfolgt über ein
Dropdown-Menü. Bei zentralen Abgaseinrichtungen ist die BE-Nr.
dieser Einrichtung zu verwenden.
2 Die Bezeichnung der Betriebseinheit wird durch Auswahl der BE-Nr. selbstständig ergänzt.
3 Es sind die Nummern des Fließbildes
nach Abschnitt 3.8 zu verwenden, oder es sind Ersatzquellen (s. 4.3)
einzutragen. Jeder einzelnen Quelle eines Standortes ist eine eindeutige
alphanumerische Quellennummer ohne Sonderzeichen zuzuordnen. Die Angabe einer "0"
für die Nummer sowie Leerstellen innerhalb der Nummer sind unzulässig.
Unzulässig ist ferner
- die
Mehrfachvergabe einer Quellennummer,
- die
Mehrfachnummerierung ein und derselben Quelle in mehreren Anlagen eines
Standortes und
- die
Wiederverwendung der Nummer einer nicht mehr emittierenden Quelle, die außer
Betrieb gegangen ist.
Bei
Schornsteinen mit getrennten Zügen ist jeder Zug als Einzelquelle aufzuführen.
Die oberen Öffnungen z.B. von Güllebehältern ggf. inklusive der Art der Abdeckung
sind ebenfalls als Quellen anzugeben.
4 Innerhalb der Betriebszustände sind
alle Arbeitsvorgänge, die zu Emissionen führen und für die in den folgenden
Spalten die weiteren Angaben gemacht werden, stichwortartig zu erläutern (z.B.
Entspannen, Reinigung durch Spülung, Gasfreimachen des Behälters).
5 Die Häufigkeit der Betriebszustände
kann dargestellt werden in Anzahl pro Stunde, Tag, Monat oder Jahr, die
Zeitdauer in Sekunden, Minuten, Stunden, Tagen oder Monaten.
6 Die Zeitangabe ist von erheblicher
Bedeutung bei Saison- und Schichtbetrieben, weil die auftretenden Emissionen
bestimmten Zeiten zugeordnet werden können. Eine solche Zuordnung kann auch für
solche Betriebe erforderlich sein, die sonst tages- oder jahreszeitlichen
Schwankungen unterworfen sind.
7 - 8 Als Abgas- oder Abluftstrom ist der
Volumenstrom anzugeben, mit dem die im Folgenden aufgeführten Emissionen der
Betriebseinheit bei dem angegebenen emissionsverursachenden
Vorgang an die betreffende Quelle abgegeben werden. Er ist auf Normbedingungen
(273,15 K, 101,3 kPa) zu beziehen. Als Abgas- oder Ablufttemperatur ist die
Temperatur an der Quellmündung anzugeben. Bei feuchtem Abgas ist dies durch den
Zusatz (f) kenntlich zu machen.
9 Die Bezeichnung des emittierten Stoffes ist über ein DropDown-Menü auszuwählen, sofern dieser in Formular 3.5 als emissionsrelevant markiert wurde. Sofern ein Stoff mehrfach im Betrieb vorkommt, können diesem Formular mittels Kontextmenü über die rechte Maustaste entsprechend Zeilen hinzugefügt werden.
10 Die Aggregatzustände fest, flüssig oder gasförmig sind dem emittierten Stoff über eine Auswahlbox zuzuordnen.
9 - 14 Die
emittierten Stoffe (vgl. § 3 Abs. 3 BImSchG) sind in der Regel mit der
chemischen Zusammensetzung anzugeben und werden automatisch aus dem Formular
3.5 übernommen, wenn dort der Eintrag "emissionsrelevant" vorgenommen
wurde.
Hinweis: Ergänzungen von neuen Stoffen sind nur im Formular 3.5 möglich.
Bei
staubförmigen Emissionen ist die jeweilige Zuordnung der emittierten Stoffe zu
den Fraktionsbereichen 0 bis 10 µm und > 10 µm notwendig. Der
Aggregatzustand "staubförmig (0 bis 10 µm)", "staubförmig >
10 Mikrometer", "flüssig (z.B. als Aerosol)" oder
"gasförmig", bei dem die jeweilige Emission auftritt, ist in der
Spalte 10 "Aggregatzustand" anzugeben. Die Angaben über die
Emissionskonzentration und den Auswurf beziehen sich auf den Zustand der luftverunreinigenden Stoffe beim Verlassen der Quelle und
Eintritt in die Atmosphäre (Reingas).
Der
Massenstrom in den Spalten 13 und 14 ist bei emissionsverursachenden
Vorgängen kürzer als 1 Stunde auf die volle Stunde umzurechnen und ebenfalls
auf das Reingas zu beziehen.
Bei
der Beschreibung der Emissionen sind nur Stoffe anzugeben, die für die
Luftreinhaltung bedeutsam sind; bedeutsam sind insbesondere Stoffe, die in der
TA Luft oder in den VDI-Richtlinien (z.B. VDI 2310) genannt sind.
Die
vorgenannten Stoffe sind jedoch nur dann anzugeben, wenn ihre
Emissionsmassenkonzentration oder ihr Emissionsmassenstrom ein Fünftel der in
der TA-Luft bzw. den VDI-Richtlinien angegebenen Emissionsbegrenzung oder –
falls Emissionsbegrenzungen nicht festgelegt sind – das Hundertfache der dort
angegebenen Immissionsgrenzwerte überschreitet. Besonders geruchsintensive oder
bodenbelastende Stoffe oder krebserzeugende,
erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare,
leicht anreicherbare und hochtoxische organische
Stoffe sind in jedem Fall anzugeben.
15 Es ist anzugeben, in welcher Weise die
Emissionen ermittelt wurden, z.B. ob die Emissionen geschätzt oder errechnet
wurden oder ob Messungen an der Anlage selbst oder an ähnlichen Anlagen zu den
Angaben geführt haben.
Die Ermittlungsarten sind über ein DropDown-Menü
auszuwählen.
Ggf. ist zusätzlich zu den
Angaben im Formular 4.2 eine Aufstellung erforderlich, die eine Abschätzung der
Emissionen aus Schleich-Leckagen ermöglicht. Die Aufstellung muss die
statischen Dichtelemente (Flansche in Rohrleitungen und Apparaten) und die
dynamischen Dichtelemente (Wellen- und Spindelabdichtungen an Pumpen,
Verdichtern, Drehtrommeln, Schiebern, Ventilen usw.) ausweisen. Es genügt bei
den statischen Dichtelementen die überschlägige Angabe der gesamten
Dichtungslänge (Meter) und bei den dynamischen Dichtelementen die überschlägige
Angabe der Wellen- und Spindelabdichtungen.
4.3 Quellenverzeichnis
Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden
Stoffen sowie Gerüchen
Alle Quellen, die in Formular 4.3 bearbeitet werden sollen, müssen zunächst in Formular 4.2, Spalte 3, benannt werden. Für alle in Formular 4.2 hinterlegten Quellen wird in Formular 4.3 dann eine Zeile angelegt. Direkte Eintragungen in Formular 4.3 ohne Verknüpfung zu Formular 4.2 sind nicht möglich!
Das
Quellenverzeichnis muss die gesamte Anlage berücksichtigen. Quellen ohne
eindeutig definierte Abgasvolumenströme, wie z.B. Hallentore, Fensterflächen,
Dachluken, können zu einer "Ersatzquelle" zusammengefasst werden.
Horizontale und vertikale Quellen sollen hierbei getrennt im Einzelnen
berücksichtigt werden.
Spalte
1 Hier wird die Quelle aus Spalte 2
des Formulars 4.2 automatisch übertragen. Ein Nachtrag von Quellen ist nur im
Formular 4.2 möglich.
2 Es ist die
Art der Quelle aus dem hinterlegten DropDown-Menü auszuwählen. Die Ausführungen zu
Spalte 10 sind zu beachten:
- Drucksicherungs-, Druckentspannungseinrichtung,
- Ersatzquelle für mehrere Einzelquellen,
- Flächenquellen,
- Linienquellen,
- Fackel,
- diffuse
Quelle,
- Punktquelle mit horizontalem Austritt,
- Punktquelle mit vertikalem Austritt ohne freie Abströmung,
- Punktquelle mit vertikalem Austritt und freier Abströmung..
Für
die Entscheidung, ob es sich um eine horizontale oder vertikale Quelle handelt,
ist die Strömungsrichtung der Abluft entscheidend.
3 Es ist die Bauausführung der Quelle
einzutragen. Die Quelle darf nicht so bezeichnet werden, dass der Text der
Quellenart wiederholt wird.
Beispiele
für Bezeichnungen sind:
für
Punktquellen:
- Abzug
Ofen 1, Schornstein, Fackel H2S;
für
Flächenquellen:
- Fensterreihe
Halle 1, langer Dachauslaß WK1, Lagerplatz 3,
- Halde.
Als Bauausführungen von Quellen
kommen beispielsweise in Betracht:
- Druckentlastungsklappen,
- Schornsteine,
- Gebäudeöffnungen,
- Lagerplätze,
- Halden,
- offene
Abwasserkanäle,
- Absetzbecken,
- Klärteiche,
- Tankfelder,
- Sicherheitsventile.
4 - 5 Die örtliche Lage der Quelle ist jeweils bezogen
auf den Standort und nicht bezogen auf die Anlage durch den Ostwert und den Nordwert
anhand des Referenzsystems ETRS89 anzugeben. Eine Transformationssoftware
finden Sie unter: http://www.lgn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27888&article_id=51708&_psmand=35.
Bei Linienquellen (Strecken) sind Ost- und Nordwert des
Mittelpunktes anzugeben. Flächenquellen sind immer als Rechteckflächen zu
erfassen, deren geographische Lage durch Ost- und Nordwert des Mittelpunktes
zu fixieren ist. Flächenquellen, die nicht Rechteckflächen sind, sind durch das
umschriebene Rechteck zu ersetzen, dessen Kanten zu den Koordinatenachsen
parallel laufen.
6 Die geodätische
Höhe ist gleich der Höhe des Erdbodens am Ort der Quelle über dem
Meeresspiegel. Sie ist in Metern anzugeben
und kann z.B. der Amtlichen Karte (Maßstab 1:5000) entnommen werden. Bei
Linien- und Flächenquellen ist für beide Höhen jeweils der arithmetische
Mittelwert zwischen dem größten und dem kleinsten Wert anzugeben.
7 Als geometrische Höhe wird bei
Punktquellen bzw. Flächenquellen die Höhe der Austrittsfläche über dem Erdboden in Metern angegeben. Ist dieser Wert bei
Flächenquellen nicht konstant (z.B. bei Halden), so wird der arithmetische
Mittelwert zwischen dem größten und kleinsten Wert eingetragen.
8 Als Austrittsfläche ist der Inhalt
der als Quelle wirksamen Fläche anzugeben, z.B. bei Schornsteinen der lichte
Mündungsquerschnitt.
9 - 11 Zur Beschreibung der linearen Abmessung von
Linien- und Flächenquellen sind die Länge, Breite oder Höhe einzutragen. Die
Angaben erfolgen in Metern. Bei Flächenquellen mit rechteckigen Austrittsflächen
beziehen sich die Angaben für Länge und Breite auf die tatsächlichen
Rechteckseiten, bei sonstigen Austrittsflächen auf die Seiten der diesen
Flächen bestmöglich angenäherten Ersatzrechtecke. Die Flächen dieser
Ersatzrechtecke müssen mindestens so groß sein wie die in Spalte 8 angegebenen
Austrittsflächen.
9 Die
Angabe der Länge bezieht sich bei horizontalen Austrittsflächen stets auf die
längere der beiden Rechteckseiten, bei vertikalen Austrittsflächen auf die zur
Erdoberfläche parallele Rechteckseite. Die Länge istin Metern anzugeben.
10 Die Angabe der Breite bezieht sich bei
horizontalen Austrittsflächen stets auf die kürzere der beiden Rechteckseiten.
Bei vertikalen Flächenquellen wird unter dem Begriff Höhe die zur Erdoberfläche
senkrechte Rechteckseite verstanden. Die Unterscheidung zwischen horizontalen
und vertikalen Quellen wird dadurch erkennbar, dass eine horizontale Quelle nur
als Abzug ohne freie Abströmung vorliegen kann und als solche in Spalte 2 mit
"horizontaler Abzug ohne freie Abströmung" gekennzeichnet wurde.
11 Für jede Flächenquelle oder
Linienquelle ist der Winkel zur Nord-Süd-Achse im Gradmaß anzugeben, und zwar
wachsend von Nord über Ost nach Süd. Der Winkel bezieht sich auf die
Längsseite.
4.4 Quellenplan
Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden
Stoffen sowie Gerüchen
Der
Quellenplan ist auf der Basis eines geeigneten Werkslageplans (Maßstab 1:200
bis 1:500) zu erstellen. Auf dem Plan ist ein Gitternetz (vorgeschlagener
Abstand 50 m, genordet) einzuzeichnen. Die Achsen des Gitternetzes sind mit den
zugehörigen Ost- und Nordwerten zu
kennzeichnen. Alle Quellen sind einzuzeichnen.
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4.5 Betriebszustand
und Schallemissionen
Dieses
Formblatt ist, soweit erforderlich, durch eine textliche Beschreibung zu
ergänzen.
Spalte
1 Die Nummern für die Betriebseinheiten,
in denen Schallemissionen freigesetzt werden, sind aus Formular 3.3 zu
übernehmen. Die Auswahl der BE-Nr. erfolgt über ein DropDown-Menü.
2 Wenn der Normalbetrieb vom Volllast-
oder Teillast-Betrieb in wesentlichen Einsatzzeit-Abschnitten (in mehr als 10%
der Zeit) abweicht, ist der entsprechende Betriebszustand zusätzlich anzugeben.
3-5 Schallimmissionen von u. a.
genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG werden i.d.R. anhand der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ermittelt und bewertet.
Die
maßgeblichen Immissionswerte werden durch die jeweiligen bauleitplanerischen
Gebietsausweisungen und durch die
zeitliche Lage und Häufigkeit der Schallemissionen bestimmt. Es sind im
Wesentlichen folgende Immissionswerte in den Bescheiden festsetzbar:
-
Immissionswerte
außerhalb von Gebäuden nach dem Stand der Bauleitplanung jeweils als Tag- (zw.
06:00 bis 22:00 Uhr) und Nachtwert (22:00 bis 06:00 Uhr), hier: volle Stunde
mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant
beiträgt.
-
Immissionswerte
für kurzzeitige Geräuschspitzen,
-
Immissionswerte
innerhalb von Gebäuden,
-
Immissionswerte
für seltene Ereignisse.
Die Umrechnung der von Ihnen angegebenen Schallemissionen in
Schallimmissionswerte, die Festlegung der Beurteilungspunkte und die Bewertung
der Schallimmissionswerte erfolgt durch die Genehmigungsbehörde i.d.R. unter
Hinzuziehung eines Gutachters.
Hinweis: In Gewerbe- und
Industriegebieten erfolgt häufig eine Begrenzung der Emissionen über
flächenbezogene Schallleistungspegel (FSP) in dB(A)/m2
Betriebsfläche. Die FSP werden im Rahmen der Bebauungsplanung gutachterlich berechnet und im Plan verbindlich
festgesetzt.
6 Siehe Erläuterungen zu Formular 4.2.
Als
Quellen werden betrachtet:
- Fahrzeugverkehr
auf dem Betriebsgelände und außerhalb des Betriebsgeländes, soweit er dem
Betrieb zuzurechnen ist,
- Einzelaggregate
(z.B. Motoren, Ventilatoren, Luftkühler, Kompressoren, Schornsteinmündungen u.ä.),
- Quellengruppen
(z.B. Kühltürme mit mehreren Ventilatoren, Lüftkühlerbänke),
- Apparategerüste,
Freianlagen u.ä.,
- Gebäude,
in denen Einzelaggregate untergebracht sind.
7 - 8 Angaben über den Schallleistungspegel
können aus VDI-Richtlinien (ETS - Emissionskennwerte technischer Schallquellen)
oder aus Einzelmessungen entnommen werden (Letzteres ist vor allem bei
Quellengruppen oder Gebäuden zu erwarten).
9 Hier ist anzugeben, ob für das
Einzelaggregat / die Quellengruppe / das Gebäude zusätzliche
Schallschutzmaßnahmen (z.B. Kapselung, Einhausung, Abschirmung) vorgesehen
sind.
4.6 Quellenplan
Schallemissionen
Erstellen
Sie analog zu Abschnitt 4.4 einen Quellenplan der Schallemissionen. Sie können
die Schallquellen auch in den Emissionsquellenplan eintragen.
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Soweit
von Ihrer Anlage weitere Emissionen ausgehen, die nicht unter 4.1 - 4.6 erfasst
sind, sind diese hier zu beschreiben. Dies können z.B. sein:
- Erschütterungen,
- Licht,
- Strahlen.
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4.8 Vorgesehene
Maßnahmen zur Überwachung aller Emissionen
Insbesondere
bei Luftverunreinigungen ist es erforderlich, die Emissionen und damit die
Wirksamkeit der Emissionsminderungseinrichtungen laufend oder von Zeit zu Zeit
zu überwachen. Die von Ihnen hierfür vorgesehenen Maßnahmen sind anzugeben. Auf
Angaben unter 3.1 oder 3.8 oder 5.1 können Sie verweisen.
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4.9 Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan gemäß TEHG
Hier können Sie zusätzliche Erläuterungen zu § 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), Antragsunterlagen nach § 4 Abs. 3 TEHG, Billigung von Abweichungen von den Leitlinien anführen
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Keine
Hilfetexte vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z.B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
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Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor, kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten,
Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden
Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den "
-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z.B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
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