Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder
eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
6 Anlagensicherheit
In diesem Kapitel ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die zu genehmigende Anlage bzw. in welchem Umfang der zu genehmigende Betriebsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegt. Hierzu sind zunächst die entsprechenden Angaben in Formular 6.1 zu machen.
Für Anlagen,
die nicht der Störfall-Verordnung unterliegen, wird auf Kapitel 6.4 verwiesen.
Ein Betriebsbereich ist der gesamte unter der Aufsicht eines Betreibers stehende Bereich, in dem gefährliche Stoffe im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (AB.L 197 vom 24.7.2012, S.1) in einer oder mehreren Anlagen einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen oder Tätigkeiten auch bei der Lagerung im Sinne des Artikels 3 Nummer 16 der Richtlinie in den in Artikel 3 Nummer 2 oder Nummer 3 der Richtlinie bezeichneten Mengen tatsächlich vorhanden sind oder vorhanden sein werden, soweit vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass die genannten gefährlichen Stoffe bei außer Kontrolle geratenen Prozessen anfallen; ausgenommen sind die in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 2012/18/EU angeführten Einrichtungen, Gefahren und Tätigkeiten, es sei denn, es handelt sich um eine in Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie2012/18/EU genannte Einrichtung, Gefahr oder Tätigkeit (§ 3 Absatz 5a BImSchG).
6.1 Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung
In Formular 6.1 wird zunächst durch Fragestellungen die grundsätzliche Anwendbarkeit der Störfallverordnung für die zu genehmigende Anlage/den zu genehmigenden Betriebsbereich festgestellt. Entsprechend Ihrer Antworten werden Sie weiter durch das Kapitel geführt.
Frage
1 Sind gefährliche Stoffe im Betrieb vorhanden,
die in Anhang I StörfallV aufgeführt sind, bzw. nach Chemikalienrecht mit den Gefährlichkeitsmerkmalen
entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008
über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung
der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353
vom 31.12.2008, S. 1) mit den Gefahrenkategorien nach Anhang I eingestuft werden, oder kann vernünftigerweise
vorhergesehen werden, dass solche Stoffe bei außer Kontrolle geratenen Prozessen (auch bei der Lagerung) entstehen?
Ist die Frage mit "Ja" zu beantworten, so ist mit dem Formular 6.1.1 zu ermitteln, ob die Mengenschwellen
der Spalten 4 oder 5 des Anhangs I überschritten werden. Für die Ermittlung kann das Excel-Tool der Bezirksregierung
Arnsberg "Ermittlung eines Betriebsbereiches nach Seveso-III" genutzt werden. Die dort gemachten Erläuterungen
sind zu beachten. Sämtliche Tabellenblätter sind den Antragsunterlagen (als PDF-Datei im Format A4
und als Excel_Datei) beizufügen.
2 Ergibt die Ermittlung,
dass ein Betriebsbereich vorliegt, so fahren Sie mit Abschnitt 6.2 fort.
3 Haben Sie einen
Betriebsbereich der oberen Klasse), so ist auch Abschnitt 6.3 zu bearbeiten.
6.2 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur
Verhinderung und Begrenzung von Störfällen
Die
möglichen Ursachen von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes sowie zur
Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Auswirkung möglicher Störfälle vorgesehenen technischen
und organisatorischen Schutzvorkehrungen sind einleitend zu beschreiben mit dem
Hinweis, dass eine detaillierte Betrachtung ggf. unter den nachfolgenden
Ziffern erfolgt.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
6.2.1 Konzept zur
Verhinderung von Störfällen
Störungen
des bestimmungsgemäßen Betriebes können durch technische Defekte,
Bedienungsfehler, Störungen im Verfahrensablauf oder durch äußere Einwirkungen
hervorgerufen werden. Zu beschreiben sind denkbare Ursachen einer Störung und
ihre möglichen Auswirkungen durch Angabe von Art und Menge der im Falle einer
Störung freigesetzten gefährlichen Stoffe. Orientieren Sie sich hierbei an Anhang III der
Störfall-Verordnung.
Das
Konzept zur Verhinderung von Störfällen ist auszuarbeiten und der zuständigen Behörde auf
Verlagen vorzulegen (§ 8 Absatz 1 der 12. BImSchV).
Das
Konzept muss nicht in diesen Abschnitt geschrieben werden, sofern es Teil eines
Sicherheitsberichtes ist (s. 6.3)
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
6.2.2 Ausbreitungsbetrachtungen
Die
Ausbreitungsbetrachtungen dienen der Bewertung der möglichen Auswirkungen auf
benachbarte Anlagen, Betriebsbereiche und die Nachbarschaft.
Sie sind Teil des Sicherheitsberichtes nach Nr. 6.3 und sind für eine umfassende
Betrachtung von Wechselwirkungen unerlässlich.
Das Erfordernis von Ausbreitungsbetrachtungen ist auch grundsätzlich bei
Betriebsbereichen der unteren Klasse gegeben.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
6.2.3 Information der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit ist auf
verständliche Art und Weise über den Betriebsbereich und das Verhalten bei einem Störfall zu
informieren. Auf Anhang V Teil 1 der Störfall-Verordnung wird hingewiesen.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
6.2.4 Interner
betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan
Der
interne betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan soll die im Betriebsbereich
vorhandenen Notfallpläne zusammenfassen aus denen die technischen und
organisatorischen Maßnahmen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen zu erkennen
sind. Für Betriebsbereiche der oberen Klasse wird auf Anhang IV der Störfall-
Verordnung hingewiesen.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
Der
Sicherheitsbericht muss den gesamten Betriebsbereich umfassen. Für seine Erstellung
wird auf Anhang II der Störfall-Verordnung hingewiesen.
Änderungen
im Betriebsbereich, die mit diesem Antrag genehmigt werden sollen und
Auswirkungen auf den bereits von der Behörde geprüften Sicherheitsbericht
haben, müssen in den Sicherheitsbericht aufgenommen werden. In diesem Falle
sind nur die Ergänzungen vorzulegen, wenn diese aus sich heraus verständlich
sind.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
6.3.1 Weitergehende Information der Öffentlichkeit
Für Betriebsbereiche der
oberen Klasse sind weitergehende Informationen für die Öffentlichkeit zu erstellen. Auf Anhang
V Teil 2 der Störfall-Verordnung hingewiesen.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
6.4
Vorgesehene Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit
und der Nachbarschaft vor sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und
erheblichen Belästigungen
Für
Anlagen, die nicht der Störfallverordnung unterliegen, beschreiben Sie
in diesem Kapitel bitte die vorgesehenen
Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sonstigen
Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, wie Angaben
über die vorgesehenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen
a)
zur Verhinderung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs und
b)
zur Begrenzung der Auswirkungen, die sich aus Störungen des bestimmungsgemäßen
Betriebs ergeben können.
„Sonstige“ Gefahren usw.
sind gefährliche, erheblich nachteilige oder erheblich belästigende
Einwirkungen, die keine Immissionen sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei
um Feuer und Explosionen und deren Folgewirkungen, Überschwemmungen und der
Austritt sonstiger flüssiger Stoffe, Verunreinigungen des Grundwassers und
schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 Abs. 3
BBodSchG. Soweit diese nicht durch
Luftverunreinigungen bewirkt worden sind.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es noch ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten,
Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden
Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den "
-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die
Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen,
diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!