Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Hier gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur Antragstellung

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         Formular Checkliste

 

Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde über Art und Umfang der für Ihr Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen zu informieren.

Vereinbaren Sie mit der zuständigen Genehmigungsbehörde einen Termin für ein Beratungsgespräch bzw. für eine Antragskonferenz. Zu einer sogenannten Antragskonferenz werden in der Regel auch die Ansprechpartner der zu beteiligenden Fachbehörden eingeladen, so dass bereits im Vorwege der Antragstellung alle möglichen Schwierigkeiten und Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren erörtert werden können.

 

Das Antragstellungsprogramm wurde für alle Anlagentypen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind, und für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betreibsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind, entwickelt. Anhand der Checkliste können Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner bei der Genehmigungsbehörde und den Fachbehörden informieren, welche Unterlagen aus dem Gesamtantrag für Ihr Vorhaben erforderlich sind. Diese Unterlagen können in der Checkliste im Verlausf des Gesprächs markiert werden. Bringen Sie ggf. einen Ausdruck dieser Checkliste zur Antragskonferenz mit.

 

Die Einträge übertragen Sie anschließend in das Formular "Checkliste" des EDV-Programms. Nur die Abschnitte, die in der Spalte "Notwendige Unterlagen" von Ihnen markiert werden, müssen bearbeitet und können ausgedruckt werden.

 

Anhand Ihrer Einträge in Spalte 4 bis 7 der "Checkliste" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Arbeiten Sie bereits erledigt haben und welche Unterlagen zu welchen Terminen noch zu erarbeiten sind.

 

Somit stellt die "Checkliste" eines Ihrer wichtigsten Hilfsmittel zur Bearbeitung Ihres Antrags dar.

 

Auch zur Bearbeitung der für eine Anzeige erforderlichen Unterlagen sollten Sie die "Checkliste" nutzen. Auch in diesem Fall sollten Sie den Umfang der erforderlichen Unterlagen zunächst mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Aufsichtsbehörde abstimmen.

 

 

         Formular Inhalt

 

Die von Ihnen in der "Checkliste" markierten Abschnitte werden im Formular "Inhalt" vom Programm im Fettdruck hervorgehoben. Hierdurch werden die für Ihren Antrag relevanten Abschnitte der Antragsunterlagen im "Inhaltsverzeichnis zum Antrag" gekennzeichnet.

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Die Anzahl der Blätter eines Unterkapitels wird automatisch vom Programm eingetragen. Aufgrund von Platzproblemen im Druckformat des Inhaltsverzeichnisses erscheint die Anzahl der Blätter nicht mehr im Ausdruck.

 

Die Seiten des Antrages werden durchgehend nummeriert. Im Inhaltsverzeichnis erscheinen die korrekten Seitenzahlen jedoch erst, wenn der Antrag komplett als PDF-Format aufbereitet wird bzw. ausgedruckt oder versendet werden soll.

 

Auf der letzten Seite des Inhaltsverzeichnisses ist eine Möglichkeit zur Unterschrift vorgesehen. Sofern Sie Ihren Antrag nicht elektronisch abgeben, können Sie mit Ihrer Unterschrift an dieser Stelle den Inhalt Ihres Genehmigungsantrages in der vorliegenden Form bestätigen.

 

Grundsätzlich ist das Antragsformular 1.1 zu unterschreiben. Bei Übersendung des Genehmigungsantrages auf elektronischem Wege geben Sie Ihre rechtsverbindliche Unterschrift mit der Signaturkarte.