Sehr geehrte
Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
mit dem
vorliegenden Programm haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag für eine Anzeige
oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
programmgestützt durchzuführen. Das Programm erlaubt Ihnen zusätzlich die
Abgabe Ihres Antrags in elektronischer Form.
Unter dem Punkt Rechtsquellen
enthalten Sie eine Sammlung ausgewählter Gesetzes- und Verordnungstexte. Jeder Nutzer muss eigenverantwortlich
prüfen, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung die hinterlegten Gesetzes- und
Verordnungstexte noch aktuell sind.
Für die Ausführung der Anwendung wird unter Windows keine eigenständige Java Runtime Installation benötigt. Die für das
Windows-System konzipierte Rich-Client-Lösung, enthält bereits eine entspreche Java Runtime. Unter Mac OS wird hingegen
eine eigenständige Java Runtime Installation benötigt. Die Version der Java Runtime Umgebung muss mindestens
1.7.0_25 betragen. Wenn noch keine Java Runtime Umgebung auf Ihrem
PC installiert ist, installieren Sie bitte vor dem Programmstart eine aktuelle
Java-Version. Diese erhalten Sie zum Download auf der
Herstellerseite von Sun Microsystems.
Für den Einsatz
der Anwendung unter Mac OS X 10.5 kann es erforderlich sein, zuerst über die
Softwareaktualisierung das Update 1 zu installieren. Danach muss unter /Applications/Utilities/Java/Java
Preferences.app/Contents/MacOS
> ./"Java Preferences"
die Einstellung für die Java Application Runtime Settings so
geändert werden, dass der Eintrag Java SE 7 (64-bit) an erster Stelle
der Liste steht. Die folgende Abbildung zeigt diese Einstellmöglichkeit am Beispiel von Java SE 6:
Bevor Sie sich zur Nutzung des Programms
entscheiden, sollten Sie die Lizenzvereinbarung des Programms lesen, welche
Ihnen beim ersten Programmstart angezeigt wird. Stimmen Sie der Vereinbarung
zu, fährt das Programm fort. Die Inhalte der Lizenzvereinbarung sind:
Lizenzvereinbarung zur Nutzung des Programms "ELiA
Emissionsschutzrechtliches Antragstellungsprogramm Schleswig-Holstein"
Vertragsgegenstand:
Der
Lizenznehmer erhält das einfache Recht zur unbefristeten Nutzung der
Standardsoftware "ELiA-SH " in seinem Unternehmen. Bei
dem Programm handelt es sich um ein datenbankgestütztes Antragsformularprogramm
zur elektronischen Bearbeitung von Anträgen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm
entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Weitere Rechte erhält der
Lizenznehmer nicht.
Art
und Umfang der Leistungen
Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer das im Internet verfügbare Programm zur
kostenlosen Nutzung in Genehmigungsverfahren für Anlagen in Schleswig-Holstein.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Pflegeverpflichtung. Er ist insbesondere nicht
für die Installation, Vernetzung, Integration, Anpassung,
Ergänzungsprogrammierung, Herbeiführung der Funktionsbereitschaft,
Leistungsprüfung oder irgendeine Art des Supports verantwortlich.
Der Lizenznehmer hat sich selbst - insbesondere vor Einsatz des Programms -
über zwischenzeitlich erfolgte Rechtsänderungen und die Verfügbarkeit
aktualisierter Programmversionen zu informieren.
Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Lizenznehmer. Es ist seine eigene
Obliegenheit, seinen Datenbestand regelmäßig und insbesondere vor Eingriffen zu
sichern.
Nutzungsrechte
Das Programm ist urheberrechtlich geschützt. Es wird dem Lizenznehmer zur
bestimmungsgemäßen vertragsgemäßen Nutzung überlassen. Der Lizenznehmer hat
durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen,
dass die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms sichergestellt ist.
Das einfache Nutzungsrecht an dem
Programm gilt nur für den Ersterwerber und ist nicht übertragbar. Das Programm
darf weder ganz noch teilweise, gleich in welcher Form, Dritten zugänglich
gemacht werden. Der Lizenznehmer ist nur dann zur Übertragung der
Nutzungsrechte an einen Dritten berechtigt, solange und soweit der Dritte als
Beauftragter für die Belange des Lizenznehmers tätig wird. Der Lizenznehmer hat
seine vertraglichen Verpflichtungen dem Dritten aufzuerlegen. Nach Beendigung
der Auftragsarbeit des Dritten hat dieser das Programm zu deinstallieren und
sämtliche vorhandene Kopien zu löschen.
Das Kopieren des Programms ist nur im Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung
zulässig. Hierzu gehört insbesondere das Herunterladen aus dem Internet, die
Installation auf Festplatte und das Laden auf Haupt- und Zwischenspeicher. Der
Lizenznehmer ist berechtigt, von dem Programm eine Kopie auf Datenträger zu Sicherungszwecken
herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden
Vervielfältigungen des Programms sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
Weder die Sicherungskopie noch das erworbene Nutzungsrecht dürfen zum Zweck
einer Verbreitung des Programms weitergegeben oder weiterveräußert werden.
Das Programm darf ohne ausdrückliche schriftliche besondere Vereinbarung mit
dem Land Schleswig-Holstein weder vorübergehend noch dauerhaft verändert,
decompiliert, disassembliert oder in eine andere Codeform gebracht werden, auch
nicht zu Zwecken der Fehlerbeseitigung.
Verletzung der Nutzungsrechte
Verletzt der Lizenznehmer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder
Schutzrechte, kann der Lizenzgeber die Nutzungsrechte außerordentlich kündigen.
Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den
Lizenzgeber voraus. Im Fall der Kündigung hat der Lizenznehmer das Original des
Programms einschließlich der Dokumentation und allen Kopien zu löschen. Die
sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt. Die Geltendmachung von
Schadenersatz wird vorbehalten.
Gewährleistung und sonstige Haftung
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für das
Funktionieren des Programms, sowie die
Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
und Funktionen. Die
Auswahl, ordnungsgemäße Installation und Verwendung der Software sowie das
Erzielen der gewünschten Ergebnisse liegen allein in der Verantwortung des
Lizenznehmers
Haftungsansprüche aus Schäden materieller oder
immaterieller Art, die durch die Nutzung der Software oder durch die Nutzung
der bereitgestellten Daten oder fehlerhafter und unvollständiger Informationen
verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
Der Lizenzgeber behält sich vor, Daten und
Informationen sowie Teile oder das gesamte Angebot zu verändern, zu löschen
bzw. zeitweilig oder ganz einzustellen.
Der Lizenznehmer hat Mängel
unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde oder demjenigen zu melden, der
dem Lizenznehmer das Produkt überlassen hat.
Schutzrechte:
Der Lizenznehmer erkennt das ausschließliche Nutzungsrecht des Lizenzgebers und
das Recht des Urhebers an dem Produkt uneingeschränkt an. Er verpflichtet sich,
diese Rechte zu wahren und Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte
durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Programms
gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.
Macht ein Dritter gegenüber dem Lizenznehmer Ansprüche wegen Verletzung von
Schutzrechten durch das vom Lizenzgeber gelieferte Programm geltend und wird
die Nutzung des Programms hierdurch beeinträchtigt oder untersagt kann der Lizenzgeber wahlweise auf seine Kosten
das Programm so ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird,
aber im wesentlichen den Funktions- und Leistungsmerkmalen entspricht oder dem
Lizenznehmer die Nutzung untersagen.. Der Lizenznehmer hat im zweiten Fall Original
und Kopien des Programms zu lösche..Voraussetzung für diese Maßnahmen ist, dass
der Lizenznehmer die Ansprüche des Dritten dem Lizenzgeber unverzüglich meldet.
Weitergehende Ansprüche des Lizenznehmers wegen einer Verletzung von
Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
Hinweise:
Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass eine elektronische Übertragung
von vertraulichen Dokumenten ein Sicherheitsrisiko beinhaltet und auf eigene
Gefahr erfolgt.
Schlussbestimmungen:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand gilt Kiel
als vereinbart. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten
aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch
solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten
kommen.
Installation
Das Programm ist eine Desktop-Anwendung, welche bei jedem Programmstart einen
Aufruf gegen einen Update-Server durchführt, um die neuesten Programmänderungen herunterzuladen.
Das Programm legt unter Windows nach der Installation automatisch eine Desktop- und eine Startmenü-Verknüpfung
an, über die Sie das Programm erneut starten können. Unter Mac OS finden Sie hingegen eine entsprechende
Start-Verknüpfung nach dem Entpacken vor, zu der Sie einen Alias auf dem Desktop anlegen können.
Beim ersten Start des Programms wird Ihr System überprüft. Wenn das Programm feststellt, dass eine aktuellere Programmversion benötigt wird, wird diese automatisch installiert.
Grundlegende
Programmfunktionen
Nach dem Start des Programms wird automatisch ein
leerer Antrag angelegt und angezeigt. Über die Menüzeilen und die Toolbar
können Sie folgende Optionen wählen:
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Damit erzeugen
Sie einen neuen Antrag. Diesen Antrag können Sie dann bearbeiten und unter
einem bestimmten Dateinamen abspeichern. |
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Damit können
Sie einen bereits vorhandenen Antrag öffnen und bearbeiten. Den zu
bearbeitenden Antrag wählen Sie aus Ihrem Dateisystem aus. Beim Öffnen von Antragx-Dateien wird
die Datei entpackt und erzeugt einen Ordner, der ebenso wie die Antragx-Datei benannt wird. In dieses Verzeichnis
wird daraufhin der gesamte Inhalt der Antragx-Datei entpackt und anschließend die enthaltene Antrags-Datei
geöffnet. |
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Mit diesem
Punkt können Sie Musteranträge öffnen. Musteranträge enthalten Beispieldaten,
die Sie sich anschauen und ausdrucken können. Musteranträge können
nicht geändert werden. |
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Wählen
Sie hier einen zweiten Antag aus, um diesen mit dem bereits geöffneten
zu vergleichen. Danach werden die Unterschiede der beiden Anträge in
einer Tabelle aufgelistet. Durch einen doppelclick auf eine Zeile
gelangen Sie direkt zum Formular. |
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Mit dieser
Option können Sie den aktuell geöffneten Antrag in eine Datei speichern. Seit Version 2.5 wird außerdem direkt eine Antragx-Variante des Antrags gespeichert. Antragx-Dateien
enthalten sämtliche Anhänge eines Antrags und einen PDF-Ausdruck des Antrags. Mit Speichern speichern Sie einen geöffneten Antrag in die gleiche Datei ab. Mit Speichern unter können Sie den Antrag in eine neue Datei speichern. Wenn Sie einen neuen
Antrag zum ersten Mal speichern, wird Ihnen ein Dateiname basierend auf den
eingegebenen Daten im Antrag vorgeschlagen. Diesen Dateinamen können Sie aber
beliebig ändern. Standardmäßig werden Anträge seit Version 2.5 als Antragx-Dateien gespeichert. |
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Über diesen
Punkt können Sie den aktuell geöffneten Antrag ausdrucken. Dabei haben Sie
die Möglichkeit, nur das aktuelle Formular, eine Auswahl von Formularen oder
den gesamten Antrag auszudrucken. |
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Über diesen
Punkt können Sie den aktuell geöffneten Antrag in eine PDF-Datei exportieren.
Dabei haben Sie die Möglichkeit, nur das aktuelle Formular, eine Auswahl von
Formularen oder den gesamten Antrag zu exportieren. |
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Über diesen
Punkt können Sie den aktuell geöffneten Antrag an Ihr zuständiges
Gewerbeaufsichtsamt elektronisch verschicken. Zum elektronischen Versand
müssen Sie einen Governikus-Communicator für das Governikus-Netzwerk installiert
haben. Falls Sie mehrere Mailboxen im Governikus-Communicator installiert haben,
müssen Sie vor dem Versand die zu nutzende Mailbox auswählen. Anschließend
wählen Sie aus Ihrem Governikus-Adressbuch den gewünschten Empfänger aus.
(Hinweis: Für die automatische Übernahme der Nachricht in Ihren
Governikus-Communicator muss ein Fachdatenaustauschverzeichnis definiert worden sein). |
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Unter diesem
Menüpunkt sehen Sie bis zu vier Dateien, die Sie zuletzt bearbeitet haben.
Somit haben Sie schnellen Zugriff auf Ihre zuletzt bearbeiteten Anträge. |
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Über diesen
Menüpunkt beenden Sie das Programm. Wenn Sie nach der letzten Speicherung
Ihres Antrages Änderungen vorgenommen haben, bietet Ihnen das Programm die
Möglichkeit, die Änderungen vor dem Verlassen des Programms zu speichern. |
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Diese Versionshinweise umfassen eine Liste der wichtigsten Veränderungen im Vergleich zur Vorversion. |
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Mit der Volltextsuche können Sie die Feldinhalte, die Feldbezeichnungen und/oder die Hilfe durchsuchen. (Bitte beachten Sie: Im Falle einer Feldbezeichnungs-Suche werden alle Formulare bis auf das aktuell geöffnete durchsucht.) |
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Mit Hilfe der Speicheroptionen können Sie einen festen Speicherpfad für alle zu speichernden Anträge auswählen. ELiA wird zu diesem Zweck unter ihrem Home-Verzeichnis einen Ordner mit dem Namen "ELiA-Speicherpfad" anlegen, in welchem der gewählte Pfad gespeichert wird. |
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Über diesen Punkt können Sie für aktuelle Formular eine PDF Vorschau erstellen. Der Antrag muss hierfür nicht gespeichert sein. |
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Ist
im Programm ein Formular geöffnet, erscheint in der Toolbar der
Formular importieren Knopf. Hier haben Sie die Möglichkeit ein
einzelnes Formular aus einen bereits gespeicherten Antrag zu
importieren. Achtung! Hierbei werden alle Daten des aktuellen
Formulares überschrieben! |
Inhalte und Funktionalitäten
spezieller Formblätter
Tabellarische Formulare:
Tabellarische Formulare sind
Formulare in Tabellenform, in die Sie beliebig viele Zeilen eintragen können,
wie z. B. das Formblatt 3.4.
Auf diesen Formblättern wird
immer automatisch eine leere Zeile angezeigt, in die Sie weitere Daten
eintragen können. Zum Hinzufügen einer Zeile klicken Sie mit der Maus die Zeile
an, hinter welcher Sie eine neue Zeile einfügen wollen. Aus dem erscheinenden
Kontextmenü wählen Sie die Option . Um eine bestimmte Zeile zu löschen,
wählen Sie analog mit der Maus die Zeile aus, die Sie löschen möchten. Aus dem
Kontextmenü wählen Sie jetzt die Option . Des Weiteren besteht die Möglichkeit vorhandene Zeilen zu kopieren.
Hierzu wählen Sie aus dem Kontextmenü die Option aus. Letztlich können Sie vorhandene Tabellen auch
über einen Aufruf der Option als CSV-Datei exportieren.
Suchfenster CAS / AVV:
In der Tabelle des Formblattes 3.5 kann man die Bezeichnung des Stoffes und die AVV-Nummern über ein Suchfenster auswählen:
Falls das Tabellenfeld schon vorbelegt ist, wird der Wert in der Vorschau angezeigt. Um den Inhalt der Liste zu filtern, werden die Eingabefelder Schlüssel bzw. Bezeichnung benutzt. Durch einen Doppelklick auf einen Listeneintrag wählt man den gewünschten Wert, der zunächst in der Vorschau angezeigt wird.
Mit den Button "OK" wird das Suchfenster geschlossen und der Vorschau-Wert wird in das Tabellenfeld übernommen. "Abbrechen" schließt das Suchfenster ohne eine Aktion und der alte Wert bleibt bestehen. Bei der AVV-Auswahl ist auch eine Mehrfachauswahl möglich.
Um das Tabellenfeld zu leeren wählt man "Feld leeren". Hierdurch wird die Vorschau geleert. Durch OK wird der leere Wert der Vorschau übernommen und somit das Tabellenfeld gelöscht.
Textformulare:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert,
freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. auf Formular 1.3.
Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder
die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene
Text einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern
hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden
zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem
erneuten Öffnen durch eine andere Person, wieder verschwunden sein. Dies ist dadurch bedingt, dass
die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word
auch nach einem Verschicken, immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen
von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es noch ein paar Besonderheiten im Umgang
mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern,
die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazuführen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden.
In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole.
Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen
gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise
hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste
werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden
Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift-Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmässigen
Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht
in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor, kein vollständiges
Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal
manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen
aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen
auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur
Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten,
Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden
Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben ausserdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.
Zusätzlich haben Sie die
Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige
Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag
hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format
ausdrucken ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um Dateien zum
Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den -Knopf aus. Daraufhin können Sie
beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim
elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Um eine angehängte Datei
wieder zu entfernen, wählen Sie aus dem Kontextmenü die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung
der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge
verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können. Grundsätzlich gilt, dass
Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung)
nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm
eingefügt.
Zusätlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Micrsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch klicken auf den erneut zum bearbeiten öffnenFormulare mit mehreren Blättern:
Für einige Formulare (z.B.
Formblatt 5.4) kann es erforderlich sein, diese in mehrfacher Ausfertigung
auszufüllen (beispielsweise für mehrere Anlagen). Für diese Formulare wird
automatisch ein Blatt angelegt. Sie können über die Option die benötigte Anzahl von Blättern
hinzufügen. Um die Daten für ein Blatt einzugeben, wählen Sie bitte das
entsprechende Blatt (Blatt 1, Blatt 2 usw.) aus.
Um ein nicht mehr benötigtes
Blatt wieder zu löschen, wählen Sie aus dem Kontextmenü (rechte Maustaste) die
Option .
Formulare mit Gruppeneinteilung:
Umfangreiche Formulare sind
in einzelne Gruppen unterteilt (z.B. Formblatt 1.1). Die einzelnen Gruppen in
den Formularen können durch einen Klick auf die Titelzeile der Gruppe
geschlossen werden. Ein erneuter Klick öffnet die Gruppe erneut.
Sie können während der
Bearbeitung einzelne Gruppen als "erledigt" markieren. So können Sie
kennzeichnen, dass Sie alle erforderlichen Angaben in der Gruppe gemacht haben.
Um die Gruppe als "erledigt" zu markieren, klicken Sie mit der Maus
auf das Symbol in
der Titelzeile der Gruppe. Die Gruppe wird automatisch geschlossen und durch
das Symbol
als
"erledigt" markiert.
Wenn Sie alle Gruppen eines
Formulars als "erledigt" markiert haben, wird automatisch das
Formular als "erledigt" marktiert.
Notwendige Formulare:
Basierend auf dem
Beratungsgespräch mit ihrer zuständigen Genehmigungsbehöre wurde festgelegt,
welche Formulare für Ihren Antrag erforderlich sind. Beim Anlegen eines neuen
Antrags werden standardmäßig alle Formulare als "notwendig"
gekennzeichnet. Nicht erforderliche Formulare können Sie über die Checkliste
oder die Formularstruktur abwählen.
Notwendige Formulare werden
in der Formularstruktur mit dem Symbol gekennzeichnet. Wenn ein Formular für
Ihren Antrag nicht erforderlich ist, können Sie dies durch einen Klick auf
dieses Symbol festlegen. Formulare, die nicht erforderlich sind, werden durch
das Symbol
als "nicht erforderlich" markiert.
Vor der elektronischen Abgabe
Ihres Antrags prüft das Programm, ob alle Formulare, die als
"notwendig" markiert sind, auch als "erledigt" markiert
wurden. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen eine Warnmeldung angezeigt. Wenn
Sie diese Warnmeldung bestätigen, können Sie den Antrag aber trotzdem
versenden.
Auswahlfelder:
Die Auswahlfelder erlauben es die angezeigten Zeilen zu filtern. Dazu muss man einfach den Begriff der gefiltert werden soll in das Feld eingeben.
Notizen:
Sie können im Programm zu
jedem Formular bzw. jedem Blatt (bei Formularen mit mehreren Blättern) Notizen
hinterlegen. Dazu wählen Sie das entsprechende Formular oder Blatt aus. Im
unteren Bereich des Bildschirms wählen Sie den Reiter aus. Hier können Sie jetzt Notizen zum
Formular oder Blatt hinterlegen.
Bemerkungen:
In der Checkliste können zu jeden Formular Bemerkungen hinterlegt werden. Im unteren Bereich des Bildschirms werden diese im Reiter Bemerkungen angezeigt.
Formblatt 3.3:
Das Formblatt 3.3 ist das
zentrale Erfassungsformular für Betriebseinheiten. Alle Betriebseinheiten (BE)
Ihrer Anlage müssen hier
eingetragen werden. Diese Einträge
werden auf weiteren Formblättern, in denen zusätzliche Angaben zu BEs
erforderlich sind, in Form eines Pull-Down-Menüs angeboten. Hierzu klicken Sie
mit der linken Maustaste in die Spalte BE und wählen die entsprechende BE aus.
Eintragungen von BEs, die nicht in Formular 3.3 erfasst sind, können in diesen
Formblättern nicht vorgenommen werden. Wenn Sie den Eintrag für eine BE auf
Formblatt 3.3 ändern, werden die Einträge zu dieser BE auf späteren
Formblättern automatisch angepasst. Wenn Sie den Eintrag für eine BE auf
Formblatt 3.3 löschen, werden die Einträge zu dieser BE auf späteren
Formblättern ebenfalls automatisch gelöscht. Diese Verknüpfungen bestehen zu
den Formblättern 3.4, 4.2, 4.5 7.2, 9.2, 10.10 und 11.1.
Formblatt 3.5:
Alle Stoffe, zu denen in
späteren Formblättern zusätzliche Angaben eingetragen werden sollen, sind im Formblatt 3.5 einzutragen. Je
nachdem, in welcher Spalte (Stoffeigenschaften) eine Markierung (Haken) für den
jeweiligen Stoff gemacht wurde (z. B. Abfall, Abwasser etc.), wird ein Eintrag
für diesen Stoff auch auf den entsprechenden Formularen der folgenden
Abschnitte automatisch erzeugt. Wird eine Stoffbezeichnung im Formblatt 3.5
nachträglich geändert, erfolgt die Änderung ebenfalls automatisch auf den Folgeblättern.
Wird ein Stoff auf Formblatt 3.5 gelöscht, werden die Eingaben zu diesem Stoff
auf den folgenden Formblättern ebenfalls gelöscht.
Um häufig wiederkehrende
Stofflisten nicht bei jedem Antrag neu eingeben zu müssen, haben Sie die
Möglichkeit, über den Button den Inhalt vom Formular 3.5 eines bereits
gespeicherten Antrags zu übernehmen. Dies sollten Sie allerdings nur machen,
wenn Sie hier noch keine Eingaben vorgenommen haben, bzw. sicher sind, dass
Ihre bisherigen Eingaben überschrieben werden können, da beim Import die
bisherigen Einträge auf Formblatt 3.5 gelöscht werden.
Formblätter 4.2, 7.2, 9.2, 10.9 und 11.1:
Auf diesen Formblättern
können nur Stoffe bearbeitet werden, die bereits auf Formblatt 3.5 mit einer
Markierung bei der jeweils relevanten Stoffeigenschaft versehen wurden. Für
jeden dieser Stoffe muss mindestens ein Eintrag auf diesen Formblättern
erfolgen. Aus diesem Grund wird vom Programm automatisch eine Zeile zu jedem
Stoff angelegt. Sie können aber auch manuell mehrere Einträge zu einem Stoff
anlegen. Wenn Sie eine Zeile löschen wollen, ist dies nur möglich, wenn noch
mindestens ein Eintrag zu diesem Stoff übrig bleibt. Wenn Sie alle Einträge zu
einem Stoff löschen möchten, müssen Sie den Stoff in Formblatt 3.5 löschen. Änderungen der Stoffbezeichnung sind
ebenfalls nur auf Formblatt 3.5
möglich.
Formblätter 4.2 und 4.3:
Für jede Quellennummer, die
Sie auf Formblatt 4.2 eintragen, erfolgt automatisch genau ein Eintrag auf
Formblatt 4.3. Auf Formblatt 4.3 können Sie keine neuen Quellen anlegen, da
hier nur Quellen angezeigt werden, die auch auf Formblatt 4.2 vorhanden sind.
Das Löschen einer Quelle und die Änderung einer Quellennummer ist nur auf
Formblatt 4.2 möglich.
Inhaltsverzeichnis:
Im Inhaltsverzeichnis werden
alle in der Checkliste als relevant markierten Abschnitte fett formatiert.
Zu
jedem Formular wird im unteren Bereich des Programms unter dem Reiter eine kontextsensitive Hilfe angezeigt.
Die angezeite Hilfe bezieht sich immer automatisch auf das aktuell geöffnete
Formular. Zu einzelnen Punkten innerhalb des Formulars sind weitere
Erläuterungen hinterlegt. Sobald Sie ein entsprechendes Feld auswählen, werden
Ihnen die entsprechenden Erläuterungen angezeigt. Die Erläuterungen können Sie
auch in einem separaten Fenster betrachen. Dazu drücken Sie die Taste F1 oder wählen die Option aus dem Hilfe-Menü.
In
dem separaten Fenster für Hilfe können Sie über das Inhaltsverzeichnis zu den
Erläuterungen zu den einzelnen Formularen blättern. Um die Erläuterungen zu
einem Abschnitt zu drucken, wählen Sie das Symbol aus der Toolbar des Hilfefensters. Es ist
möglich, mehrere Abschnitte zu drucken. Dazu wählen Sie bei gedrückter
Strg-Taste die Abschnitte aus, die Sie drucken möchten. Danach können Sie alle
gewählten Abschnitte ebenfalls über das Symbol
in der Toolbar drucken. Bitte beachten
Sie, dass der Ausdruck die Erläuterungen zu allen Formularen eines Abschnitts
erhält. Ein separater Ausdruck der Erläuterungen eines einzelnen Formulars ist
nicht notwendig.
Durch die Nutzung einer eigenen Updatekomponente
wird bei jedem Programmstart automatisch überprüft,
ob eine neuere Version des Programms zur Verfügung steht. Wenn dies der Fall
ist, wird automatisch die neue Version installiert.
Anträge, die sie vor einem
automatischen Update erstellt haben, können Sie weiterhin bearbeiten. Beachten
Sie, dass es möglich ist, dass durch Veränderungen der Rechtslage neue Felder
zum Antrag hinzugekommen sein können. Felder, die nicht mehr relevant sind,
werden automatisch aus dem Antrag entfernt. Wenn Felder oder Inhalte entfernt
wurden, werden Sie hierüber beim Laden des Antrags informiert. Ggf. müssen Sie
dann Ihre Eingaben in den entsprechenden Feldern überprüfen.
Neben der Abgabe Ihres
Antrags auf dem herkömmlichen Weg ist mit diesem Programm auch die
elektronische Übermittlung Ihres Antrags an die zuständige Behörde
möglich. Zum Versand des Antrags wird der Governikus-Communicator
benutzt. Diese Software kann Nachrichten im Governikus-Netzwerk der
öffentlichen Behörden verschicken.
Zur elektronischen Übermittlung des Antrags wählen
Sie die Option
aus dem Menü oder der Toolbar aus. Falls Sie noch nicht für alle Formulare, die
als "notwendig" gekennzeichnet sind, die Markierung
"erledigt" gesetzt haben, wird Ihnen eine Warnung angezeigt. Wenn Sie
die Warnung bestätigen, wird Ihr Antrag dennoch versandt.
Das Programm versucht daraufhin, Ihre Governikus-Installation zu finden. Falls Sie mehrere Governikus-Communicator auf Ihrem Rechner
installiert haben, werden Sie zur Auswahl des zu benutzenden Governikus-Communicators
aufgefordert. Wenn Sie in Ihrem Governikus-Communicator mehrere Mailboxen installiert
haben, werden Sie ebenfalls aufgefordert, die zu benutzende Mailbox zu wählen.
Vor dem Versand des Antrags müssen Sie aus Ihrem Governikus-Adressbuch die zuständige Behörde auswählen. Nach der
Auswahl des Empfängers wird Ihr Antrag für den Versand vorbereitet.
Um den Antrag in Ihren Governikus-Communicator zu
übernehmen, müssen Sie vor dem Versand ein Fachdatenimportverzeichnis im Governikus-Communicator eingestellt haben.
Diese Option finden Sie in Ihrem Governikus-Communicator unter
und .
Hier wählen Sie unter dem Reiter ein beliebiges
Importverzeichnis auf Ihrem Rechner aus. Wenn Sie den automatischen Import von
Fachdaten aktivieren, wird die vom Programm vorbereitete Nachricht automatisch
importiert. Anderenfalls können Sie den Import auch manuell über die Option
aus dem -Menü
starten.
Für viele Funktionen im
Programm sind Tastaturkürzel hinterlegt, so dass Sie das Programm auch mit der
Tastatur schnell bedienen können. Die nachfolgende Tabelle listet die
verfügbaren Tastaturkürzel auf.
Allgemeine
Funktionen |
|
Strg+N / Cmd+N |
Anlegen eines neuen Antrags |
Strg+O / Cmd+O |
Öffnen eines existierenden Antrags |
Strg+S / Cmd+S |
Antrag speichern |
Strg+Umschalt+S / Cmd+Umschalt+S |
Antrag unter
neuem Namen speichern |
Strg+Z / Cmd+Z |
Eine Eingabe rückgängig machen |
Strg+Y / Cmd+Umschalt+Z |
Eine
rückgängig gemachte Eingabe wiederherstellen |
Strg+X / Cmd+X |
Markierten Text ausschneiden |
Strg+C / Cmd+C |
Markierten Text kopieren |
Strg+V / Cmd+V |
Text aus der
Zwischenablage einfügen |
F1 |
Kontextsensitive
Hilfe in neuem Fenster anzeigen |
Umschalt-F1 |
Inhaltsverzeichnis der Hilfe
anzeigen |
Um
das Programm zu deinstallieren, wählen Sie in der Systemsteuerung den Punkt
Software und entfernen das Programm ELiA Schleswig-Holstein.