Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur Antragstellung
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1 Antrag
Das Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen, zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes und der störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage sowie für Anzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der dazu erforderliche Umfang der Antragsunterlagen sind in der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) beschrieben. Das störfallrechtliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung, den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, beschreibt § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Um der zuständigen Behörde die Beurteilung des Vorhabens zu erleichtern und das Verfahren zu beschleunigen, steht für Genehmigungsanträge und Anzeigen in Brandenburg das Antragstellungsprogramm ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) zur Verfügung.
Anträge auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage (§ 4 BImSchG) bzw. zur wesentlichen Änderung einer Anlage (§ 16 BImSchG) oder zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 16 a BImSchG) sowie Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG) oder eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) sind in Anlehnung an die in der o. g. Verordnung enthaltenen Vorgaben zu stellen. Anträge auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb oder zur störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, sind entsprechend § 23 b BImSchG zu stellen.
Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine anzeigepflichtige Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage (§ 15 BImSchG), zeigen Sie diese mindestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Überwachungsbehörde an. Der Anzeige müssen Sie die Unterlagen beifügen, die die geplante Änderung und insbesondere deren Auswirkungen beschreiben. In der Regel werden die für Ihr Vorhaben relevanten Daten und Informationen aus den Abschnitten 1 bis 7, 9 und 10 (ggf. auch 13, 14 und 15) der Antragsformulare der Behörde ausreichen um zu beurteilen, ob das Vorhaben angezeigt werden kann oder eine Genehmigung erforderlich ist. Beachten Sie bitte, dass die Anzeige keine andere Genehmigung einschließt.
Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um die anzeigepflichtige störfallrelevante Errichtung, den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, (§ 23a BImSchG), zeigen Sie diese mindestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Überwachungsbehörde an. Der Anzeige müssen Sie alle Unterlagen beifügen, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob durch die störfallrelevante Errichtung, den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung auslöst. Soweit es zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes erforderlich ist, kann ein Gutachten zu den Auswirkungen verlangt werden, die bei schweren Unfällen durch die Anlage hervorgerufen werden können. Beachten Sie bitte, dass die Anzeige keine andere Genehmigung einschließt.
Zur Erleichterung der Antragstellung und zur Vereinheitlichung der Anträge sind die vorliegenden Erläuterungen zusammengestellt worden.
Die Erläuterungen zu den Antragsunterlagen beschränken sich auf die wesentlichen Aspekte und können nicht das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Genehmigungsverfahrensstelle ersetzen.
Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Genehmigungsverfahrensstelle über Art und Umfang der Antragsunterlagen.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Der Antrag ist an die zuständige Genehmigungsbehörde zu richten. Die für Ihr Vorhaben zuständige Genehmigungsverfahrensstelle sowie deren Kontaktdaten finden Sie hier.
Die Anzahl der Ausfertigungen, in denen der Antrag ggf. schriftlich vorzulegen ist, ist mit der Genehmigungsverfahrensstelle abzustimmen.
Bei Anlagen, die in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 BImSchG zu genehmigen sind, sowie bei Anlagen, die in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 23b BImSchG zu genehmigen sind, ist eine allgemein verständliche und für die Auslegung geeignete Kurzbeschreibung (Abschnitt 1.2) der Anlage und der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft beizufügen.
Bauvorlagen müssen den
Anforderungen Bauvorlagenverordnung entsprechen. Die Formate der
Unterlagen und ihre Faltung sollen den DIN-Normen entsprechen. Auf den
Zeichnungen – außer auf den schematischen Darstellungen – soll der Maßstab und
auf den Plänen sollen der Maßstab und die Nordrichtung eingezeichnet sein. Jedes
Blatt ist eindeutig dem Antrag zugehörig zuzuordnen.
Wenn Sie den Antrag mit
Hilfe des Programms erstellen, werden die Zeichnungen und Pläne den
entsprechenden Kapiteln als elektronischer Anhang beigefügt.
Sofern ein Antrag in Papierform abgegeben wird, ist ein Verzeichnis vorzulegen, in dem die Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, besonders gekennzeichnet sind. Für die Auslegung sind Ersatzunterlagen beizufügen. Bei elektronischer Übermittlung eines Antrags sind zwei entsprechende Antragsdateien zu erzeugen.
Der Antrag (Formular 1.1)
und die Pläne und Zeichnungen müssen vom Antragsteller oder einem
Vertretungsberechtigten unterschrieben werden.
Das Inhaltsverzeichnis ist
ebenfalls zu unterschrieben. Damit erklärt sich der Antragsteller für die
dem Antrag beigefügten Unterlagen verantwortlich.
Wenn Sie den Antrag elektronisch übersenden, ersetzt die Signaturkarte die Unterschrift.
Erläuterungen zu den einzelnen Unterpunkten in Formular 1.1:
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
Bei
Anlagen, die in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 10 BImSchG zu genehmigen sind, ist gemäß § 4 (3) der 9. BImSchV eine
allgemein verständliche und für die Auslegung geeignete Kurzbeschreibung der
Anlage und der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die
Nachbarschaft beizufügen.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
1.3
Sonstiges
Keine Hilfetexte
vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste, um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das
Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und
diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach
die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer
Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf.
Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen
würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " -Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!