Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Hier gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur Antragstellung

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3         Anlage und Betrieb

3.1         Beschreibung der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen und Nebeneinrichtungen sowie der vorgesehenen Verfahren

In der Beschreibung der Anlage/des Betriebsbereichs müssen Angaben über die zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen einschließlich der Nebeneinrichtungen, die aus betriebstechnischen Gründen in einem räumlichen Zusammenhang errichtet und betrieben werden, enthalten sein. Die Beschreibung sollte z. B. folgende Informationen enthalten:

Örtliche Lage

Die Angaben sollen, soweit möglich, aus zeichnerischen Darstellungen bestehen.

Auf Karten oder Zeichnungen der Abschnitte 2 oder 12 kann verwiesen werden, wenn die Angaben dort zu entnehmen sind.

Konstruktive Merkmale und Angaben zur Auslegung der Anlagenteile/des Betriebsbereichs

Schutzzonen

Schutzzonen oder sonstige besondere Zoneneinteilungen, zum Beispiel explosionsgefährdete Bereiche und Schutz- oder Sicherheitsabstände, müssen angegeben sein, soweit diese in der Anlage oder in ihrer Umgebung vorhanden oder vorgesehen oder auf Grund sicherheitstechnischer Normen notwendig sind.

Zugänglichkeit der Anlage/des Betriebsbereichs

Verfahrensbeschreibung

Aus der Verfahrensbeschreibung (einschließlich der dazugehörenden Unterlagen) müssen unter Anknüpfung an die erfolgte Bezeichnung der Anlage und die im Zusammenhang damit vorgenommene Benennung der Anlagenteile im Einzelnen hervorgehen:

In den Fließbildern sind die einzelnen Maschinen, Apparate oder Verfahrensschritte mit den gleichen Indizes zu kennzeichnen wie die entsprechenden Maschinen und Apparate in den Maschinenaufstellungsplänen sowie in der Betriebs- und Verfahrensbeschreibung.

Technischer Zweck der Anlage/des Betriebsbereichs

In der Verfahrensbeschreibung muss der technische Zweck der Anlage/des Betriebsbereichs dargestellt sein.

Verfahrensgrundzüge

In der Verfahrensbeschreibung müssen die zur Erreichung des technischen Zwecks notwendigen Verfahrensschritte dargestellt sein, insbesondere

Verfahrensbedingungen

In der Verfahrensbeschreibung müssen die verfahrenstechnisch und sicherheitstechnisch bedeutsamen Daten, zum Beispiel die Druck- und Temperaturbereiche der einzelnen Verfahrensschritte, angegeben sein.

Ferner müssen besondere Schutzbedingungen genannt sein, soweit diese bei Lagerung, Transport oder Umgang wegen besonderer Stoffeigenschaften einzuhalten sind, zum Beispiel Schutz vor Erschütterungen oder Einhaltung besonderer Luftzustände, wie Luftfeuchtigkeit.

Verfahrensdarstellung

Der Verfahrensbeschreibung müssen Fließbilder beigefügt sein, in denen die in der DIN EN ISO 10628 genannten Informationen enthalten sind. Für die Beschreibung einzelner, sicherheitstechnisch besonders bedeutsamer Anlagenteile kann ein Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild mit nach Lage des Einzelfalls ausgewählten Informationen nach der genannten Norm erforderlich sein.

In den Fließbildern oder beigefügten Tabellen müssen insbesondere Angaben enthalten sein über die für das Verfahren erforderlichen Apparate und Maschinen und die

Einsatz-, Ausgangs- und Hilfsstoffe sowie Zwischen-, Neben- und Endprodukte müssen aufgeführt sein. Für die einzelnen Verfahrensschritte müssen Einsatz-, Reaktions- oder Durchsatzmengen angegeben sein.

Stoffbeschreibung

Bezeichnung der Stoffe
Es muss eine Beschreibung der relevanten Stoffe enthalten sein. Die Stoffbezeichnung muss der Gefahrstoffverordnung entsprechen und soweit vorhanden, muss ihre handelsübliche Bezeichnung angegeben sein.

Stoff- und Reaktionskenndaten
In der Stoffbeschreibung müssen die Stoff- und Reaktionskenndaten angegeben sein bzw. die Stoffdatenblätter beigefügt werden.


Dies sind zum Beispiel:

a) allgemeine Stoffdaten, wie


b) sicherheitstechnische Stoff- und Reaktionskenndaten, wie


c) Wirkungsdaten, soweit diese dem Betreiber oder in Fachkreisen bekannt sind, wie


d) Arbeitsplatzgrenzwert, biologischer Grenzwert.


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3.2         Angaben zu verwendeten und anfallenden Energien


Dieser Abschnitt muss folgende Angaben enthalten:

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3.3      Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlage in Anlagenteile und Betriebseinheiten, (Übersicht)

In diesem Formular wird die genehmigungsbedürftige Anlage in Hauptanlage, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sowie Betriebseinheiten aufgegliedert.
Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter Punkt 2.2 sowie unter Punkt 2.3 eingetragen. Die Einträge aus Formular 1.1 werden dann automatisch in Formular 3.3 übernommen.

Achtung! Änderungen der Anlagenstruktur für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind ausschließlich in Formular 1.1 möglich!
Betriebseinheiten werden direkt in Formular 3.3 eingetragen!

Die Anlagengliederung ist mit dem Überwachungsreferat abzustimmen. Sie darf nur in Abstimmung mit diesem geändert werden!

AN-Nr.:
Die AN-Nummer und Bezeichnung werden aus Formular 1.1 übertragen.

Betriebseinheit
Die Anlage ist in Betriebseinheiten (BE) zu gliedern, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies gilt sowohl für AN als auch für die Hauptanlage (Es ist für jede Hauptanlage und Nebenanlage mindestens eine BE zu erzeugen, weil diese für die Bearbeitung in den folgenden Formularen benötigt wird.). Betriebseinheiten sind Teilanlagen und Verfahrensabschnitten dienende Anlagenteile im Sinne der DIN EN ISO 10628. Insbesondere sind die Betriebseinheiten anzugeben, die ein selbstständiges, von anderen Teilen unabhängiges Emissionsverhalten, Abfall-, Abwasser- oder sonstiges “Umwelt“-Verhalten aufweisen. Die vom Betreiber jeweils festgelegte Untergliederung in Betriebseinheiten und deren Bezeichnungen dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde geändert werden.

Betriebseinheit-Nr.:
Die Betriebseinheiten sind für jede AN und für die Hauptanlage getrennt und bezogen auf die Anlage zu nummerieren. Gleichartige Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten. Im Gegensatz zu den Anlagenteilen bzw. Nebeneinrichtungen (AN) stellen Betriebseinheiten (BE) stets nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht selbstständig genehmigungsbedürftige Anlagen dar.
Betriebseinheiten können dynamisch ergänzt (+) und gelöscht (-) werden. Vor dem Löschen von Betriebseinheiten erfolgt eine Sicherheitsabfrage.

Bezeichnung:
Im Feld Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel Kessel 123, Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39, Koksofenbatterie A, Halde.

Ist die Anlage nicht in Betriebseinheiten zu unterteilen, muss eine Betriebseinheit mit identischer Angabe der Anlagenbezeichnung bzw., falls die Anlage in AN untergliedert ist, der Bezeichnung der AN aufgeführt werden.


Spalte

1
Es ist der Stoffname, der Name des Gemisches oder des Erzeugnisses einzutragen (z.B. Natriumhydroxid, Benzol, Farbverdünner, Erz, Rohöl, Fleisch, Stahlrohr-kadmiert, Autoreifen). Die Nummer der dazugehörigen Betriebseinheit kann im Feld „Bemerkung“ eingetragen werden.
Für jeden Stoff / jedes Gemisch / jedes Erzeugnis ist mindestens eine separate Zeile auszufüllen. Soweit mehrere Stoffe als Komponenten vorliegen, erhöht sich die Zahl der Zeilen unter den Spalten 3 bis 7 entsprechend. Für Kältemittel von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind die Bezeichnungen nach der DIN 8960 – Kältemittel - Anforderungen und Kurzzeichen einzutragen. Hier ist eine Ausweisung der Komponenten in diesem Formular verzichtbar.
2 - 3
Es ist die Gesamtmenge und Einheit eines Stoffes, Gemisches bzw. der hergestellten Erzeugnisse anzugeben, die sich maximal in der Gesamtanlage befinden kann.
4
Es ist der Stoffname der Komponenten einzutragen. Bei reinen Stoffen ist der Stoffname aus Spalte 1 zu übernehmen und folglich in Spalte 5 und 6 „100 %“ einzutragen.
Abweichend sind für Füllmittel / Kältemittel von Kälte- oder Klimaanlage, Wärmepumpen oder Brandschutzanlagen, die geregelte Stoffe der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 oder der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 enthalten, die Bezeichnungen gemäß Anhang I Spalte 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 bzw. Anhang I Spalte 3 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 einzutragen (gängige Abkürzungen, recherchierbar unter EUR-Lex).
5
Die CAS-Nummer (CAS = Chemical Abstract Service) ist die Stoff-Registriernummer der American Chemical Society. Die CAS-Nummern sind leider nicht immer eindeutig. Die CAS-Nummer wird hier ausgewählt durch Doppelklick mit der linken Maustaste in der Spalte „CAS-Nr.“. Der Umgang mit der sich öffnenden Suchmaske ist in Abschnitt „Umgang mit dem Programm“ der Hilfe beschrieben. Es ist auch eine Freitexteingabe möglich. Die einzugebende CAS-Nummer ist in zahlreichen Datenbanken recherchierbar u.a in der Gefahrstoffdatenbank der Länder - GDL oder der Datenbank GSBLpublic.
6
Es ist der untere Gehalt (als Gew. %) der Komponente im Gemisch / Erzeugnis anzugeben.
7

Es ist der höchste Gehalt (als Gew. %) der Komponente im Gemisch / Erzeugnis anzugeben.

8
Es ist der Heizwert (früher unterer Heizwert) einzutragen.
9
Es ist der Abfallschlüssel des Stoffes auf Basis der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV) einzutragen. Die AVV-Nummer wird hier ausgewählt durch Doppelklick mit der linken Maustaste in der Spalte AVV-Nr. Die AVV-Nummer kann auch der Anlage zu § 2 Absatz 1 der AVV, dem Abfallverzeichnis zur AVV entnommen werden.
10 - 22
Hierbei handelt es sich um Ankreuzfelder. Ein Zwischenprodukt ist ein Stoff, der innerbetrieblich weiterverarbeitet wird.
14 - 22
Die Formulare zu Abfall, Abwasser, Emissionen, Anlagensicherheit (störfallrelevant), Gefahrstoffen, REACH, Ozonschicht schädigende und/oder klimaschädliche Stoffe und wassergefährdend und werden mit diesem Formular verknüpft, die angegebenen Stoffe werden nach Kennzeichnung der "Stoffeigenschaften" automatisch in die entsprechenden Formulare der anderen Abschnitte übertragen.
22
Die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung als Nachfolgeregelung der VbF beziehen sich auf entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, ohne diese im Einzelnen zu definieren. Hierzu wird auf das Chemikaliengesetz (§ 3a Abs. 1 Nummer 3 bis 5) und die Gefahrstoffverordnung (§ 3 Nummer 3 bis 5) verwiesen, deren Definitionen sich aus der CLP-Verordnung VO (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ergeben.
23
Hier sind ggf. ergänzende Erläuterungen einzutragen, z.B. die Betriebseinheit.

3.5.1      Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffe

Soweit Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffen existieren, sind diese hier dem Antrag beizufügen. Bei Änderungsanzeigen und -genehmigungen kann das Beifügen von Sicherheitsdatenblättern – insbesondere bei umfangreicheren Datenblattsammlungen – auf sinnvolle Ergänzungen und Aktualisierungen beschränkt werden. In Absprache mit der zuständigen Behörden können die Sicherheitsdatenblätter auch auf Datenträgern dem Antrag beigefügt werden.
Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen des Artikels 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) entsprechen.

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3.6         Maschinenaufstellungspläne

Maschinenaufstellungspläne bilden die Beschreibung der zum Betrieb der geplanten Anlage/des Betriebsbereichs erforderlichen technischen Einrichtungen etc. In den Maschinenaufstellungsplänen sind die einzelnen Maschinen, Apparate etc. mit Index-Zahlen zu kennzeichnen; Maßstab und Nordrichtung sind anzuzeigen.

Aus diesem Plan sollen bauliche Ausführung und Verwendungszweck der einzelnen Räume der Anlage/des Betriebsbereichs hervorgehen. Die größeren, ortsfesten Maschinen, Apparate usw. sollen eingetragen und die Treppen, Bühnen und Rettungswege eingezeichnet sein.

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3.7         Maschinenzeichnungen

Die Maschinenzeichnungen können Sie in der Regel vom Anlagenlieferanten übernehmen.

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3.8         Fließbilder

Hinweis:
Gegebenenfalls kann das Hinzufügen zusätzlicher Fließbilder neben den nachstehend aufgeführten sinnvoll sein. Die Details stimmen Sie bitte mit Ihrer Genehmigungsverfahrensstelle ab.

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3.8.1      Grundfließbild mit Zusatzinformationen nach der DIN EN ISO 10628

Grundinformationen

Zusatzinformationen (soweit nach Art der Anlage erforderlich)

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3.8.2      Verfahrensfließbild nach der DIN EN ISO 10628

Für die schematische Darstellung sind die zur einheitlichen zeichnerischen Darstellung von Aufbau und Funktion verfahrenstechnischer Anlagen erarbeiteten Vorschriften der DIN EN ISO 10628 zu Grunde zu legen.

An den Informationsgehalt der schematischen Darstellung sind in Abhängigkeit von der Art der Anlage/des Betriebsbereichs und hier wiederum bei der Darstellung des Verfahrens und der Entstehung, Führung und Behandlung von Abluft unterschiedliche Anforderungen im Sinne der Vorschriften der genannten Norm zu stellen.

In der schematischen Darstellung sind alle zur Anlage/zum Betriebsbereich gehörenden Emissionsquellen zu nummerieren. Als Emissionsquellen gelten alle Stellen einer Anlage, an denen Emissionen in die Atmosphäre austreten oder austreten können. Hierzu gehören zum Beispiel auch Sicherheits- und Entspannungseinrichtungen (Sicherheitsventile, Berstscheiben, Flüssigkeitstauchungen usw.). Auf die Eintragung von Sicherheitsventilen, die in ein Gassammelsystem eingebunden sind, kann verzichtet werden, wenn sie nicht wesentlich sind.

Der Umfang der Betriebseinheiten ist durch Trennungslinien oder auf andere Art im Verfahrensfließbild abzugrenzen.

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3.8.3      Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder (R+I)

Grundinformationen

Zusatzinformationen (soweit nach Art der Anlage/des Betriebsbereichs erforderlich)

Zusatzinformation zu Reinigungsvorgängen mit fest installierten Reinigungssystemen

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Reinigungs- bzw. Spülvorgänge in einem eigenen Fließbild darzustellen oder textlich zu beschreiben.

Die Ausführlichkeit der Grundfließbilder wird dadurch bestimmt, dass aus dem Fließbild die Entstehungsstellen, Führung und Behandlung von Abluft bzw. Abgas hervorgehen müssen.

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3.9         Sonstiges

Keine Hilfetexte vorhanden.


Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:

Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.

Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.

Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste, um das Wort zu trennen.

Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.

Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.

Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).

 

 

Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.

Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den  Druckvorschau-Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " Durchsuchen...-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option Löschen. Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.

 

Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den  Word-Knopf in den Word-Modus zu wechseln:

Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.

 

Durch einen Klick auf den  Word-Knopf öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den  Word-Knopf oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.

 

Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!