Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

9         Abfälle

 

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss. In der Regel sind das feste oder flüssige Stoffe, die neben den Produkten beim Betrieb der Anlage anfallen (§ 3 Absatz 1 KrWG).

Andere Anforderungen gelten in Bezug auf Abfälle, die in Abfallentsorgungsanlagen im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Betriebes angenommen werden. Auch Abfallentsorgungsanlagen sind immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Die Erzeuger der in ihnen behandelten oder gelagerten Abfälle befinden sich außerhalb der Anlage, so dass die Erzeugerpflichten insoweit also nicht den Betreiber der Entsorgungsanlage treffen. Sie treffen ihn allerdings doch, soweit die Abfälle in ihrer spezifischen Beschaffenheit erst durch die Abfallbehandlung in der Entsorgungsanlage entstehen.

  

 9.1     Vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen
(Angaben zum vorgesehenen Entsorgungsweg des Abfalls)

 

Abfälle sind nach § 5 (1) Nr.3 BImSchG zu vermeiden, nicht zu vermeidende Abfälle zu verwerten und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.

Nach dieser immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflicht sind im Antrag alle zur Vermeidung, Verwertung oder zur Beseitigung von Abfällen vorgesehenen Maßnahmen darzustellen. Alle Abfälle sind nach Art, Beschaffenheit und Menge der beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle – getrennt nach Entstehungsstelle – zu beschreiben; zusätzlich sind die Abfallschlüssel nach AVV mit ihren Bezeichnungen anzugeben.


Für Abfälle, die beseitigt werden sollen, muss anhand der Verfahrensunterlagen begründet dargelegt sein, dass die technischen Möglichkeiten sowie die wirtschaftliche Zumutbarkeit, diese Abfälle zu vermeiden, ihre Menge zu verringern oder ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten, ausgeschöpft worden sind. Dabei sind alle Möglichkeiten der Abfallvermeidung, -verminderung und –verwertung z. B. durch Kreislaufführung von Hilfsstoffen, bessere Ausnutzung von Rohstoffen, höhere Standzeiten von Katalysatoren oder andere übliche Aufbereitungsmaßnahmen zu prüfen.


Die Hierarchie der Abfallentsorgung richtet sich nach § 6 Abs. 1 KrWG.


Für Abfälle, die unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze beseitigt werden sollen, muss anhand der Verfahrensunterlagen begründet dargelegt sein, dass die technischen Möglichkeiten sowie die wirtschaftliche Zumutbarkeit, diese Abfälle zu vermeiden, ihre Menge zu verringern oder sie ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten, ausgeschöpft worden sind. Dabei sind alle Möglichkeiten der Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung z.B. durch Kreislaufführung von Hilfsstoffen, bessere Ausnutzung von Rohstoffen, höhere Standzeiten von Katalysatoren oder andere übliche Aufbereitungsmaßnahmen zu prüfen.


In Fällen, in denen geeignete Verwertungsmöglichkeiten zwar zur Verfügung stehen, der Antragsteller ihre Nutzung jedoch als technisch nicht möglich oder als unzumutbar betrachtet, sind die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen.


Für viele Abfälle gibt es abfall-, immissionsschutz-, veterinär- oder düngemittelrechtliche Sonderregelungen. Die erforderlichen Unterlagen (Qualifizierter Flächennachweis) sollten in Abschnitt 16 eingeordnet werden.


Können Abfälle weder vermieden noch verwertet werden, sind sie gemeinwohlverträglich zu beseitigen.


Abfälle zur Verwertung sind nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 KrWG getrennt zu halten, Abälle zur Beseitigung nach § 15 Abs. 3 KrWG. Eine Vermischung oder Verdünnung gefährlicher Abfälle ist nur nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 KrWG zulässig.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 
9.2      Herkunft, Art und Menge von Abfällen

 

Spalte

1            Die BE´s aus Formular 3.3 sind als DropDown-Menü hinterlegt .

2 Bitte übernehmen Sie hier die Bezeichnungen der Stoffströme aus Kapitel 3.8.       

3 - 4 Hier werden die Bezeichnung des Abfalls und der Abfallschlüssel entsprechend der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) aus Formular 3.5 voreingetragen.

5 - 8    Das Zutreffende ist anzukreuzen. Die Entscheidung zwischen Spalte 5 und 6 ist unter 9.3 zu erläutern.

9 - 10    Hier sind die maximale Lagermenge und der jährliche Abfallanfall aus den Anfallstellen relevant.
Formlose Angabe zu Menge, Art und Ort der internen Bereitstellung.

 

 

9.3         Verbleib der Abfälle

 

Hier sind Angaben zum beabsichtigten/vorgesehenen Entsorgungsweg des Abfalls – Entsorgungsanlage, Entsorgungsverfahren nach den Anlagen 1 und 2 KrwG (Nachweiserklärungen, Entsorgungsnachweise) zu machen.

Erklärungen über die beabsichtigte Verwertung oder Beseitigung der Abfälle (z. B. Abnahmeverträge) sind beizufügen. Spätestens mit Aufnahme des Betriebes muss eine ordnungsgemäße und zulässige Entsorgung sichergestellt und dokumentiert sein.

Die Entsorgungssicherheit, die Zulässigkeit sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle sind bei gefährlichen Abfällen durch Entsorgungsnachweise bzw. Nachweiserklärungen darzustellen und zu belegen.

Hierzu sind für größere und zentrale Abfallströme entsprechende Abnahmeverträge / Vorverträge mit geeigneten Entsorgern zu schließen und dem Antrag beizufügen.

Die Zulässigkeit und Ordnungsgemäßheit der jeweiligen Entsorgungswege ist zu belegen – bei gefährlichen Abfällen durch Entsorgungsnachweise bzw. Nachweiserklärungen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

 

9.4         Sonstiges

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:

Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.

Des Weiteren gilt es noch ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.

Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen.

Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.

Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.

Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).

 

 

Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.

Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den  Druckvorschau-Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " Durchsuchen...-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option Löschen. Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.


Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den  Word-Knopf in den Word-Modus zu wechseln:

Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.

 

Durch einen Klick auf den  Word-Knopf öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den  Word-Knopf oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.

 

Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!