Erläuterungen zum ANTRAG
für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
3 Anlage
und Betrieb
3.1 Beschreibung
der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen und Nebeneinrichtungen
sowie der vorgesehenen Verfahren
In der
Beschreibung der Anlage/des Betriebsbereichs müssen Angaben über die zum Betrieb erforderlichen
technischen Einrichtungen einschließlich der Nebeneinrichtungen, die aus
betriebstechnischen Gründen in einem räumlichen Zusammenhang errichtet und
betrieben werden, enthalten sein. Die Beschreibung muss Informationen enthalten
über:
Örtliche Lage
- vermaßte Grundrisse,
- Abstände
der Anlagenteile untereinander,
- Abgrenzungen
zu anderen Anlagen/Betriebsbereichen,
- Abstände
zu anderen Anlagen und Gebäuden,
- Abstände
zu Verkehrswegen,
- Abständen
des Betriebsbereiches zu benachbarten Schutzobjekten
- die
nach Bauleitplan oder Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB zulässige und die
tatsächliche Nutzung der Flächen im Gefahrenbereich der Anlage,
- sonstige
besondere Standortmerkmale, soweit sich der Betreiber die erforderlichen
Informationen mit zumutbarem Aufwand verschaffen kann.
Die
Angaben sollen, soweit möglich, aus zeichnerischen Darstellungen bestehen.
Auf
Karten oder Zeichnungen der Abschnitte 2 oder 12 kann verwiesen werden, wenn
die Angaben dort zu entnehmen sind.
Konstruktive Merkmale und Angaben
zur Auslegung der Anlagenteile/des Betriebsbereichs
- Werkstoffe,
soweit diese (zum Beispiel aus Korrosions- oder Festigkeitsgründen)
sicherheitstechnisch von Bedeutung sind,
- Auslegungsdaten
(zum Beispiel Betriebsdruck, Betriebstemperaturen, Rauminhalte),
- Konstruktion
von Gerüsten und drucktragenden Teilen,
- Fundamentierung,
- Bauhöhen,
- Größe
von Aufstellungs- und Auffangräumen.
Schutzzonen
Schutzzonen
oder sonstige besondere Zoneneinteilungen, zum Beispiel explosionsgefährdete Bereiche
und Schutz- oder Sicherheitsabstände, müssen angegeben sein, soweit diese in
der Anlage oder in ihrer Umgebung vorhanden oder vorgesehen oder auf Grund
sicherheitstechnischer Normen notwendig sind.
Zugänglichkeit der Anlage/des Betriebsbereichs
- Fluchtwege
innerhalb der Anlage/des Betriebsbereichs,
- Verkehrsanbindung
sowie
- Verkehrswege
im Nahbereich, die für Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen von Bedeutung sein
können.
Verfahrensbeschreibung
Aus der
Verfahrensbeschreibung (einschließlich der dazugehörenden Unterlagen) müssen
unter Anknüpfung an die erfolgte Bezeichnung der Anlage und die im Zusammenhang
damit vorgenommene Benennung der Anlagenteile im
Einzelnen hervorgehen:
- alle
die Kapazität und Leistung der Anlage und ggf. der Anlagenteile/des Betriebsbereichs kennzeichnenden
Größen,
- die
Art der in der Anlage bzw. den Anlagenteilen/in dem Betriebsbereich verwendeten Apparate,
- Art
und Menge der Einsatzstoffe oder -stoffgruppen, deren Zwischen-, Neben- und
Endprodukte oder -produktgruppen sowie der Abfälle,
- die
vorgesehenen Betriebszeiten (einschichtig oder mehrschichtig),
- die
als Ergänzung geforderten schematischen Darstellungen über die Grundzüge des
Verfahrens, die Durchführung des Verfahrens – d. h. die zur Erreichung des
angestrebten Produktionszieles notwendigen Arbeitsschritte (Grundoperationen
und Grundreaktionen).
In
den Fließbildern sind die einzelnen Maschinen, Apparate oder Verfahrensschritte
mit den gleichen Indizes zu kennzeichnen wie die entsprechenden Maschinen und
Apparate in den Maschinenaufstellungsplänen sowie in der Betriebs- und
Verfahrensbeschreibung.
Technischer Zweck der Anlage/des Betriebsbereichs
In der
Verfahrensbeschreibung muss der technische Zweck der Anlage/des Betriebsbereichs dargestellt sein.
Verfahrensgrundzüge
In der
Verfahrensbeschreibung müssen die zur Erreichung des technischen Zwecks
notwendigen Verfahrensschritte dargestellt sein, insbesondere
- Grundoperationen,
- physikalische
oder chemische Umwandlungen,
- betriebliche
Zwischenlagerung,
- Ableitung,
Zurückhaltung, Wiederverwertung oder Beseitigung von Abfällen/Abwasser
(detaillierte Angaben in den Abschnitten 9 und 10),
- Ableitung
oder Behandlung von Abgasen (detaillierte Angaben in den Abschnitten 4 und 5),
sonstige Verfahrensschritte, insbesondere Be- und Verarbeitungsvorgänge.
Verfahrensbedingungen
In der
Verfahrensbeschreibung müssen die verfahrenstechnisch und sicherheitstechnisch
bedeutsamen Daten, zum Beispiel die Druck- und Temperaturbereiche der einzelnen
Verfahrensschritte, angegeben sein.
Ferner
müssen besondere Schutzbedingungen genannt sein, soweit diese bei Lagerung, Transport
oder Umgang wegen besonderer Stoffeigenschaften einzuhalten sind, zum Beispiel Schutz
vor Erschütterungen oder Einhaltung besonderer Luftzustände, wie
Luftfeuchtigkeit.
Verfahrensdarstellung
Der
Verfahrensbeschreibung müssen Fließbilder beigefügt sein, in denen die in der DIN EN ISO 10628 genannten
Informationen enthalten sind. Für die Beschreibung einzelner,
sicherheitstechnisch besonders bedeutsamer Anlagenteile kann ein Rohrleitungs-
und Instrumentenfließbild mit nach Lage des Einzelfalls ausgewählten Informationen
nach der genannten Norm erforderlich sein.
In den
Fließbildern oder beigefügten Tabellen müssen insbesondere Angaben enthalten
sein über die für das Verfahren erforderlichen Apparate und Maschinen und die
- Hauptfließlinien,
- Energie
oder Energieträger,
- charakteristischen
Betriebsbedingungen, wie Druck- und Temperaturbereiche,
- Größe
der Behälter und Rohrleitungen,
- kennzeichnenden
Zustandsgrößen der Stoffe,
- grundsätzliche
Aufgabenstellung für Messen, Steuern, Regeln.
Einsatz-,
Ausgangs- und Hilfsstoffe sowie Zwischen-, Neben- und Endprodukte müssen
aufgeführt sein. Für die einzelnen Verfahrensschritte müssen Einsatz-,
Reaktions- oder Durchsatzmengen angegeben sein.
Stoffbeschreibung
Bezeichnung der Stoffe
Es muss
eine Beschreibung der relevanten Stoffe enthalten sein. Die Stoffbezeichnung
muss der Gefahrstoffverordnung entsprechen und soweit vorhanden, muss ihre
handelsübliche Bezeichnung angegeben sein.
Stoff- und Reaktionskenndaten
In der
Stoffbeschreibung müssen die Stoff- und Reaktionskenndaten angegeben sein bzw.
die Stoffdatenblätter beigefügt werden.
Dies sind
zum Beispiel:
a)
allgemeine Stoffdaten, wie
Schmelztemperatur |
Dampfdruck |
Dichte |
Aggregatzustand
bei |
Siedetemperatur |
Dampfdichte |
Löslichkeit
in Wasser |
Normaltemperatur
und |
spezifische
Wärme |
Korngröße |
Verdampfungswärme |
Normaldruck |
b)
sicherheitstechnische Stoff- und Reaktionskenndaten, wie
Explosionsgrenzen |
Brennbarkeit
von Feststoffen |
Flammpunkt |
Selbstentzündungstemperatur |
Zündtemperatur |
Daten
zur thermischen Stabilität |
c)
Wirkungsdaten, soweit diese dem Betreiber oder in Fachkreisen bekannt sind, wie
Toxizität
(akute, subakute, chronische) |
Reizwirkung |
Persistenz |
Langzeitwirkungen |
synergistische Wirkungen |
Warnsymptome
(Geruchsschwelle) |
d) Arbeitsplatzgrenzwert,
biologischer Grenzwert.
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3.2 Angaben zu
verwendeten und anfallenden Energien
Dieser
Abschnitt muss folgende Angaben enthalten:
- Art
und Menge der der Anlage zugeführten Energie,
- Art
und Menge der an die Umwelt abgegebenen Abwärme,
- beabsichtigte
bzw. getroffene Maßnahmen zur sparsamen Energienutzung
(bei Kraftwerken, Heizkraftwerken, Heizwerken und Feuerungsanlagen Angabe des
Wirkungsgrades).
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3.3 Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlage in Anlagenteile und Betriebseinheiten,
(Übersicht)
Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter Punkt 2.2 sowie unter Punkt 2.3 eingetragen. Die Einträge aus Formular 1.1 werden dann automatisch in Formular 3.3 übernommen.
Achtung! Änderungen der Anlagenstruktur für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind ausschließlich in Formular 1.1 möglich!
Betriebseinheiten werden direkt in Formular 3.3 eingetragen!
AN-Nr.:
Die AN-Nummer ist maximal vierstellig zu wählen. Die AN-Nr. darf in einer Betriebsstätte nur einmal vergeben und nur in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde geändert werden. Die
Angabe einer "0" für die Nummer sowie Leerstellen innerhalb der
Nummer sind unzulässig.
Bezeichnung:
Aus der
Bezeichnung muss Art und Zweck der AN eindeutig hervorgehen. Soweit die AN eine
innerbetriebliche Kennzeichnung trägt, kann diese zusätzlich angegeben werden.
Beispiele:
falsch |
richtig |
TU6 |
Tunnelofen TU6 |
T3 |
Tank T3 |
K1455 |
HD-Kessel
1455 |
Die
Anlage ist in Betriebseinheiten (BE) zu gliedern, sofern die Voraussetzungen
dafür vorliegen. Dies gilt sowohl für AN als auch für die Hauptanlage. Betriebseinheiten sind Teilanlagen und Verfahrensabschnitten
dienende Anlagenteile im Sinne der DIN EN ISO 10628. Insbesondere
sind die Betriebseinheiten anzugeben, die ein selbstständiges, von anderen
Teilen unabhängiges Emissionsverhalten, Abfall-, Abwasser- oder sonstiges “Umwelt“-Verhalten aufweisen. Die vom Betreiber jeweils
festgelegte Untergliederung in Betriebseinheiten und deren Bezeichnungen dürfen
nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde geändert werden.
Betriebseinheit-Nr.:
Die
Betriebseinheiten sind für jede AN und für die Hauptanlage
getrennt und bezogen auf die Anlage zu nummerieren.
Gleichartige
Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte
Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten.
Im
Gegensatz zu den Anlagenteilen bzw. Nebeneinrichtungen (AN) stellen
Betriebseinheiten (BE) stets nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht
selbstständig genehmigungsbedürftige Anlagen dar.
Bezeichnung:
Im Feld
Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel Kessel 123,
Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39,
Koksofenbatterie A, Halde.
Ist die
Anlage nicht in Betriebseinheiten zu unterteilen, muss eine Betriebseinheit mit
identischer Angabe der Anlagenbezeichnung bzw., falls die Anlage in AN
untergliedert ist, der Bezeichnung der AN aufgeführt werden.
3.4 Betriebsgebäude;
Maschinen, Apparate, Behälter
Spalte
1 Die Nummern für die Betriebseinheiten werden aus Formular 3.3 in einem DropDown-Menü zur Auswahl zur Verfügung gestellt.
2 Die Bezeichnung der Betriebseinheit wird durch Auswahl der BE-Nr. selbstständig ergänzt.
3 - 4 Hier sind die gewählten Nummern für Gebäude und Räume sowie die jeweilige Bezeichnung einzutragen.
5 - 6 Hier sind die gewählten Nummern für technische Einrichtungen und die jeweilige Bezeichnung einzutragen. Aus der Bezeichnung muss Art und Zweck von Maschine / Apparat / Behälter eindeutig hervorgehen
7 Hier ist anzugeben, durch welche
Größe die Maschine, der Apparat oder der Behälter definiert ist; zum Beispiel bei
Druckbehältern Druck und Inhalt, bei Behältern das Volumen, bei Brennern die
Feuerungswärmeleistung.
8 Bei Verbrennungsmotoren, Gasturbinen,
Brennern ist hier zum Beispiel als Leistung die Feuerungswärmeleistung und bei sonstigen Motoren
die Antriebsleistung in kW anzugeben.
9 Die erforderliche Einheit ist in einer Auswahlliste als DropDown-Menü hinterlegt.
3.5 Angaben zu gehandhabten, eingesetzten und entstehenden Stoffen inklusive Abwasser und Abfall und deren Stoffströmen
Es sind alle im Betrieb gehandhabten, eingesetzten und entstehenden Stoffe bzw. Stoffgemische (auch solche wie z.B. Wasser, Wärmeträger-Öle und Energieträger) einschließlich der in ihnen enthaltenen Komponenten nach Art und Menge anzugeben.
Spalte
1 Es ist der Stoffname, der Name des Gemisches oder des Erzeugnisses einzutragen (z.B. Natriumhydroxid, Benzol, Farbverdünner, Erz, Rohöl, Fleisch, Stahlrohr-kadmiert, Autoreifen). Die Nummer der dazugehörigen Betriebseinheit kann im Feld „Bemerkung“ eingetragen werden.
Für jeden Stoff / jedes Gemisch / jedes Erzeugnis ist mindestens eine separate Zeile auszufüllen. Soweit mehrere Stoffe als Komponenten vorliegen, erhöht sich die Zahl der Zeilen unter den Spalten 3 bis 7 entsprechend. Für Kältemittel von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind die Bezeichnungen nach der DIN 8960 – Kältemittel - Anforderungen und Kurzzeichen einzutragen. Hier ist eine Ausweisung der Komponenten in diesem Formular verzichtbar.
2-3 Es ist die Gesamtmenge und Einheit eines Stoffes, Gemisches bzw. der hergestellten Erzeugnisse anzugeben, die sich maximal in der Gesamtanlage/in dem Betriebsbereich befinden kann.
4 Es ist der Stoffname der Komponenten einzutragen. Bei reinen Stoffen ist der Stoffname aus Spalte 1 zu übernehmen und folglich in Spalte 5 und 6 „100 %“ einzutragen. Abweichend sind für Füllmittel / Kältemittel von Kälte- oder Klimaanlage, Wärmepumpen oder Brandschutzanlagen, die geregelte Stoffe der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 oder der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 enthalten, die Bezeichnungen gemäß Anhang I Spalte 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 bzw. Anhang I Spalte 3 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 einzutragen (gängige Abkürzungen, recherchierbar unter EUR-Lex).
5 Die CAS-Nummer (CAS = Chemical Abstract Service) ist die Stoff-Registriernummer der American Chemical Society. Die CAS-Nummern sind leider nicht immer eindeutig. Die CAS-Nummer wird hier ausgewählt durch Doppelklick mit der linken Maustaste in der Spalte „CAS-Nr.“. Der Umgang mit der sich öffnenden Suchmaske ist in Abschnitt „Umgang mit dem Programm“ der Hilfe beschrieben. Es ist auch eine Freitexteingabe möglich. Die einzugebende CAS-Nummer ist in zahlreichen Datenbanken recherchierbar u.a in der Gefahrstoffdatenbank der Länder - GDL oder der Datenbank GSBLpublic.
6 Es ist der untere Gehalt (als Gew. %) der Komponente im Gemisch / Erzeugnis anzugeben.
7 Es ist der höchste Gehalt (als Gew. %) der Komponente im Gemisch / Erzeugnis anzugeben.
8 Es ist der Heizwert (früher unterer Heizwert) einzutragen
9 Es ist der Abfallschlüssel des Stoffes auf Basis der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV) einzutragen. Die AVV-Nummer wird hier ausgewählt durch Doppelklick mit der linken Maustaste in der Spalte AVV-Nr. Die AVV-Nummer kann auch der Anlage zu § 2 Absatz 1 der AVV, dem Abfallverzeichniszur AVV entnommen werden.
10 - 22 Hierbei handelt es sich um Ankreuzfelder. Ein Zwischenprodukt ist ein Stoff, der innerbetrieblich weiterverarbeitet wird.
14 - 22 Die Formulare zu Abfall, Abwasser, Emissionen, Anlagensicherheit (störfallrelevant), Gefahrstoffen, REACH, Ozonschicht schädigende und/oder klimaschädliche Stoffe und wassergefährdend und werden mit diesem Formular verknüpft, die angegebenen Stoffe werden nach Kennzeichnung der "Stoffeigenschaften" automatisch in die entsprechenden Formulare der anderen Abschnitte übertragen.
22 Die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung als Nachfolgeregelung der VbF beziehen sich auf entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, ohne diese im Einzelnen zu definieren. Hierzu wird auf das Chemikaliengesetz (§ 3a Abs. 1 Nummer 3 bis 5) und die Gefahrstoffverordnung (§ 3 Nummer 3 bis 5) verwiesen, deren Definitionen sich aus der CLP-Verordnung VO (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ergeben.
23 Hier sind ggf. ergänzende Erläuterungen einzutragen, z.B. die Betriebseinheit.
3.5.1 Sicherheitsdatenblätter
der gehandhabten Stoffe
Soweit
Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffen existieren, sind diese hier dem Antrag beizufügen. Bei Änderungsanzeigen und -genehmigungen
kann das Beifügen von Sicherheitsdatenblättern – insbesondere bei
umfangreicheren Datenblattsammlungen – auf sinnvolle Ergänzungen und
Aktualisierungen beschränkt werden.
Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen des Artikels 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) entsprechen.
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3.6 Maschinenaufstellungspläne
Maschinenaufstellungspläne bilden die Beschreibung
der zum Betrieb der geplanten Anlage/des Betriebsbereichs erforderlichen technischen Einrichtungen
etc. In den Maschinenaufstellungsplänen sind die einzelnen Maschinen, Apparate
etc. mit Index-Zahlen zu kennzeichnen; Maßstab und Nordrichtung sind
anzuzeigen.
Aus
diesem Plan sollen bauliche Ausführung und Verwendungszweck der einzelnen Räume
der Anlage/des Betriebsbereichs hervorgehen. Die größeren, ortsfesten Maschinen, Apparate usw.
sollen eingetragen und die Treppen, Bühnen und Rettungswege eingezeichnet sein.
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3.7 Maschinenzeichnungen
Die Maschinenzeichnungen
können Sie in der Regel vom Anlagenlieferanten übernehmen.
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Hinweis:
Gegebenenfalls
kann das Hinzufügen zusätzlicher Fließbilder neben den nachstehend aufgeführten
sinnvoll sein. Die Details stimmen Sie bitte mit Ihrer Genehmigungsbehörde ab.
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3.8.1 Grundfließbild mit Zusatzinformationen
nach der DIN EN ISO 10628
Grundinformationen
- Art
der für das Verfahren erforderlichen Apparate und Maschinen außer
Antriebsmaschinen,
- Bezeichnung
der Apparate und Maschinen außer Antriebsmaschinen,
- Fließweg
und Fließrichtung der Ein- und Ausgangsstoffe sowie der Stoffe und Energien
bzw. Energieträger innerhalb eines Verfahrens,
- Benennung
und Durchflüsse bzw. Mengen der Ein- und Ausgangsstoffe (es genügen Angaben zur
Klassifizierung und Variationsbreite der geforderten Daten),
- Benennung
von Energie bzw. Energieträgern,
- Charakteristische
Betriebsbedingungen (es reicht aus, wenn Datenbereiche angegeben werden).
Zusatzinformationen (soweit nach Art der Anlage
erforderlich)
- Anordnung
wesentlicher Armaturen,
- Aufgabenstellung
für Messen, Steuern, Regeln an wichtigen Stellen,
- Ergänzende
Betriebsbedingungen (es reicht aus, wenn Datenbereiche angegeben werden),
- Kennzeichnende
Größen von Apparaten und Maschinen (eine qualitative Beschreibung ist
ausreichend),
- Höhenlage
von wesentlichen Apparaten und Maschinen.
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3.8.2 Verfahrensfließbild
nach der DIN EN ISO 10628
Für die
schematische Darstellung sind die zur einheitlichen zeichnerischen Darstellung
von Aufbau und Funktion verfahrenstechnischer Anlagen erarbeiteten Vorschriften
der DIN EN ISO 10628 zu Grunde zu legen.
An den
Informationsgehalt der schematischen Darstellung sind in Abhängigkeit von der
Art der Anlage/des Betriebsbereichs und hier wiederum bei der Darstellung des Verfahrens und der
Entstehung, Führung und Behandlung von Abluft unterschiedliche Anforderungen im
Sinne der Vorschriften der genannten Norm zu stellen.
In der
schematischen Darstellung sind alle zur Anlage/zum Betriebsbereich gehörenden Emissionsquellen zu
nummerieren. Als Emissionsquellen gelten alle Stellen einer Anlage, an denen
Emissionen in die Atmosphäre austreten oder austreten können. Hierzu gehören zum Beispiel auch Sicherheits- und Entspannungseinrichtungen (Sicherheitsventile,
Berstscheiben, Flüssigkeitstauchungen usw.). Auf die Eintragung von
Sicherheitsventilen, die in ein Gassammelsystem eingebunden sind, kann
verzichtet werden, wenn sie nicht wesentlich sind.
Der
Umfang der Betriebseinheiten ist durch Trennungslinien oder auf andere Art im
Verfahrensfließbild abzugrenzen.
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3.8.3 Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder (R+I)
Grundinformationen
- Art
der Apparate und Maschinen, einschließlich Antriebsmaschinen, Rohrleitungen
bzw. Transporte und Armaturen,
- Bezeichnung
der Apparate und Maschinen einschließlich Antriebsmaschinen,
- kennzeichnende
Größen von Apparaten und Maschinen,
- Aufgabenstellung
und grundsätzlicher Lösungsweg für Messen, Steuern, Regeln.
Zusatzinformationen (soweit nach Art der Anlage/des Betriebsbereichs
erforderlich)
- Benennung
und Durchflüsse bzw. Mengen von Energie bzw. Energieträgern,
- Fließweg
und Fließrichtung von Energie bzw. Energieträgern.
Zusatzinformation zu Reinigungsvorgängen mit fest
installierten Reinigungssystemen
- Benennung
und Durchflüsse bzw. Mengen von Reinigungsmitteln und Spüllösungen,
- Fließweg
und Fließrichtung von Reinigungsmitteln und Spüllösungen.
Unter
Umständen kann es sinnvoll sein, Reinigungs- bzw. Spülvorgänge in einem eigenen
Fließbild darzustellen oder textlich zu beschreiben.
Die Ausführlichkeit der
Grundfließbilder wird dadurch bestimmt, dass aus dem Fließbild die
Entstehungsstellen, Führung und Behandlung von Abluft bzw. Abgas hervorgehen
müssen.
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Keine Hilfetexte vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
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Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor, kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten,
Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden
Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den "
-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.
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