Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Hier gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur Antragstellung

__________________________________________________________________

 

12       Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

 

Die Bauvorlagen müssen § 1 Abs. 1 der Bauvorlagenverordnung entsprechen.

 

Sind mit dem Vorhaben keine genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen verbunden, ist an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis erforderlich.

Nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde und der Bauaufsichtsbehörde können einzelne Nachweise nachgereicht werden. Dies betrifft z. B. die Statik, die aber vor Baubeginn geprüft vorliegen muss.

 

 

12.1       Antragsformular für den baulichen Teil

 

Es ist Ihnen freigestellt, auch offizielle oder andere Bauantragsformulare zu verwenden, sie sollten aber deutlich als Bestandteile des BImSchG-Antrags gekennzeichnet sein.

 

 

 

 

12.1.1         Nachweis der Vorlagenberechtigung nach § 58 NBauO

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.1.1a         Bauvorlagen

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.1.1b         Bautechnische Nachweise

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

12.2       Einfacher oder qualifizierter Lageplan

 

Der Werkslage- und Gebäudeplan befindet sich im Abschnitt 2.4.

Bei Anlagen, bei denen aus Gründen des Gefahrenschutzes eine von der Bebauung freizuhaltende Fläche erforderlich ist, muss in dem Lageplan die Sicherheits- oder Freizone eingetragen sein.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

 

12.3       Zeichnungen

 

Kein Hilfetext verfügbar

 

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

12.4       Baubeschreibungen

 

Kein Hilfetext verfügbar.

 

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

12.5       Berechnungen

 

Kein Hilfetext verfügbar

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.5.1         Berechnung des Bruttorauminhaltes (DIN 277) (§5 Abs. 3 BauVorlVO)

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.5.2         Berechnung der Grund- und Geschossflächen bzw. Baumassen (§5 Abs. 4 BauVorlVO)

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.5.3         Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind (§5 Abs. 4 BauVorlVO)

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.5.4         Nachweis der notwendigen Einstellplätze (§5 Abs. 4 BauVorlVO)

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

12.6       Brandschutz

 

Der Nachweis des Brandschutzes kann durch ein Brandschutzgutachten oder ein Konzept, dass sich an den folgenden Vorgaben orientiert, erbracht werden (der Hinweis auf einzelne, bereits erstellte Unterlagen des Antrages ist zulässig, insbesondere bei Anlagen, die im vollen Umfang der Störfallverordnung unterliegen):

Allgemeiner Brandschutz:

-    Brandlastberechnung,

-    Explosionsschutz – Zonenplan (s. 3.1 oder 7.3),

-    Feuerwehrleistungsfähigkeit.

Baulicher Brandschutz:

-    Brandabschnitte,

-    Baustoffe,

-    RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-Abzug),

-    Blitzschutzanlagen,

-    Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen.

Technischer Brandschutz:

-    Löschanlagen,

-    Löschmittel (Art und Menge),

-    Inertisierungen,

-    Branderkennungssysteme,

-    Gaswarneinrichtungen,

-    Löschwasser-Rückhaltung (s. 11.7).

Organisatorischer Brandschutz:

-    Flucht- und Rettungspläne,

-    Alarmpläne,

-    Wartungspläne für Brandschutzeinrichtungen,

-    brandschutztechnische Ausbildung.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

 

12.7       Sonstige Bauvorlagen

 

Kein Hilfetext verfügbar

 

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

12.8       Bautechnische Nachweise

 

Kein Hilfetext verfügbar.

 

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

12.8.1         Nachweis der Standsicherheit (§ 6 BauVorlVO)

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.8.2         Nachweis des Wärmeschutzes (§ 6 BauVorlVO)

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.8.3         Nachweis des Schallschutzes (§ 6 BauVorlVO)

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

 

12.8.4         Nachweis der Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

12.9       Sonstiges

 

Kein Hilfetext verfügbar

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:

Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.

Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.

Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste um das Wort zu trennen.

Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.

Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.

Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).

 

 

Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.

Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den  Druckvorschau-Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " Durchsuchen...-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option Löschen. Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.

 

Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den  Word-Knopf in den Word-Modus zu wechseln:

Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.

 

Durch einen Klick auf den  Word-Knopf öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den  Word-Knopf oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.

 

Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!