Erläuterungen zum ANTRAG für eine
Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier
gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur
Antragstellung
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4 Emissionen
4.1 Art und Ausmaß aller luftverunreinigenden Emissionen
einschließlich Gerüchen, die voraussichtlich von der Anlage ausgehen werden
Die
Emissionsquellen sind so darzustellen, dass eine Zuordnung zu den
Betriebseinheiten möglich ist (Quellenplan mit Angabe des Maßstabs und der
Nordrichtung).
Die Lage
der Emissionsquellen ist mit einer Genauigkeit von ± 10 m anzugeben. Es ist
Aufschluss über Art und Ausmaß der zu erwartenden Emissionen zu geben. Die
Formulare 4.2, 4.3 und 4.5 sind auszufüllen.
Hinweise
zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des
Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
4.2 Betriebszustand
und Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden
Stoffen sowie Gerüchen: Formular 4.2
Spalte
1 Die Nummern für die Betriebseinheiten,
in denen Emissionen freigesetzt werden, sind aus Formular 3.3 zu übernehmen.
Die Auswahl der BE-Nr. erfolgt über ein Dropdown-Menü. Bei zentralen
Abgaseinrichtungen ist die BE-Nr. dieser Einrichtung zu verwenden.
2 Die Bezeichnung der Betriebseinheit wird
durch Auswahl der BE-Nr. selbstständig ergänzt.
3 Es sind die Nummern des Fließbildes
nach Abschnitt 3.8 zu verwenden, oder es sind Ersatzquellen (s. 4.3)
einzutragen. Jeder einzelnen Quelle eines Standortes ist eine eindeutige alphanumerische
Quellennummer ohne Sonderzeichen zuzuordnen. Die Angabe einer "0" für
die Nummer sowie Leerstellen innerhalb der Nummer sind unzulässig. Unzulässig
ist ferner
- die
Mehrfachvergabe einer Quellennummer,
- die
Mehrfachnummerierung ein und derselben Quelle in mehreren Anlagen eines
Standortes und
- die
Wiederverwendung der Nummer einer nicht mehr emittierenden Quelle, die außer
Betrieb gegangen ist.
Bei
Schornsteinen mit getrennten Zügen ist jeder Zug als Einzelquelle aufzuführen.
Die oberen Öffnungen z. B. von Güllebehältern ggf. inklusive der Art der
Abdeckung sind ebenfalls als Quellen anzugeben.
4 Innerhalb der Betriebszustände sind
alle Arbeitsvorgänge, die zu Emissionen führen und für die in den folgenden
Spalten die weiteren Angaben gemacht werden, stichwortartig zu erläutern (z. B.
Entspannen, Reinigung durch Spülung, Gasfreimachen des Behälters).
5 Die Häufigkeit der Betriebszustände
kann dargestellt werden in Anzahl pro Stunde, Tag, Monat oder Jahr, die
Zeitdauer in Sekunden, Minuten, Stunden, Tagen oder Monaten.
6 Die Zeitangabe ist von erheblicher
Bedeutung bei Saison- und Schichtbetrieben, weil die auftretenden Emissionen
bestimmten Zeiten zugeordnet werden können. Eine solche Zuordnung kann auch für
solche Betriebe erforderlich sein, die sonst tages- oder jahreszeitlichen
Schwankungen unterworfen sind.
7 - 8 Als Abgas- oder Abluftstrom ist der
Volumenstrom anzugeben, mit dem die im Folgenden aufgeführten Emissionen der
Betriebseinheit bei dem angegebenen emissionsverursachenden Vorgang an die
betreffende Quelle abgegeben werden. Er ist auf Normbedingungen (273,15 K,
101,3 kPa) zu beziehen. Als Abgas- oder Ablufttemperatur ist die Temperatur an
der Quellmündung anzugeben. Bei feuchtem Abgas ist dies durch den Zusatz (f)
kenntlich zu machen.
9 Die Bezeichnung des emittierten Stoffes ist über ein DropDown-Menü auszuwählen, sofern dieser in Formular 3.5 als emissionsrelevant markiert wurde. Sofern ein Stoff mehrfach im Betrieb vorkommt, können diesem Formular mittels Kontextmenü über die rechte Maustaste entsprechend Zeilen hinzugefügt werden.
10 Die Aggregatzustände fest, flüssig oder gasförmig sind dem emittierten Stoff über eine Auswahlbox zuzuordnen.
9 - 14 Die
emittierten Stoffe (vgl. § 3 Abs. 3 BImSchG) sind in der Regel mit der
chemischen Zusammensetzung anzugeben und werden automatisch aus dem Formular
3.5 übernommen, wenn dort der Eintrag "emissionsrelevant" vorgenommen
wurde. Ergänzungen von neuen Stoffen sind nur im Formular 3.5 möglich.
Bei
staubförmigen Emissionen ist die jeweilige Zuordnung der emittierten Stoffe zu
den Fraktionsbereichen 0 bis 10 µm und > 10 µm notwendig. Der
Aggregatzustand "staubförmig (0 bis 10 µm)", "staubförmig >
10 Mikrometer", "flüssig (z. B. als Aerosol)" oder
"gasförmig", bei dem die jeweilige Emission auftritt, ist in der
Spalte 10 "Aggregatzustand" anzugeben. Die Angaben über die
Emissionskonzentration und den Auswurf beziehen sich auf den Zustand der
luftverunreinigenden Stoffe beim Verlassen der Quelle und Eintritt in die Atmosphäre
(Reingas).
Der
Massenstrom in den Spalten 13 und 14 ist bei emissionsverursachenden Vorgängen
kürzer als 1 Stunde auf die volle Stunde umzurechnen und ebenfalls auf das Reingas
zu beziehen.
Bei
der Beschreibung der Emissionen sind nur Stoffe anzugeben, die für die
Luftreinhaltung bedeutsam sind; bedeutsam sind insbesondere Stoffe, die in der
TA Luft oder in den VDI-Richtlinien (z. B. VDI 2310) genannt sind.
Die
vorgenannten Stoffe sind jedoch nur dann anzugeben, wenn ihre
Emissionsmassenkonzentration oder ihr Emissionsmassenstrom ein Fünftel der in
der TA-Luft bzw. den VDI-Richtlinien angegebenen Emissionsbegrenzung oder –
falls Emissionsbegrenzungen nicht festgelegt sind – das Hundertfache der dort
angegebenen Immissionsgrenzwerte überschreitet. Besonders geruchsintensive oder
bodenbelastende Stoffe oder krebserzeugende, erbgutverändernde oder
reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare
und hochtoxische organische Stoffe sind in jedem Fall anzugeben.
15 Es ist anzugeben, in welcher Weise die
Emissionen ermittelt wurden, z. B. ob die Emissionen geschätzt oder errechnet
wurden oder ob Messungen an der Anlage selbst oder an ähnlichen Anlagen zu den
Angaben geführt haben.
Die Ermittlungsarten sind über ein DropDown-Menü
auszuwählen.
Ggf. ist zusätzlich zu den
Angaben im Formular 4.2 eine Aufstellung erforderlich, die eine Abschätzung der
Emissionen aus Schleich-Leckagen ermöglicht. Die Aufstellung muss die
statischen Dichtelemente (Flansche in Rohrleitungen und Apparaten) und die
dynamischen Dichtelemente (Wellen- und Spindelabdichtungen an Pumpen,
Verdichtern, Drehtrommeln, Schiebern, Ventilen usw.) ausweisen. Es genügt bei
den statischen Dichtelementen die überschlägige Angabe der gesamten
Dichtungslänge (Meter) und bei den dynamischen Dichtelementen die überschlägige
Angabe der Wellen- und Spindelabdichtungen.
4.3 Quellenverzeichnis
Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden Stoffen
sowie Gerüchen: Formular 4.3
Alle Quellen, die in Formular 4.3
bearbeitet werden sollen, müssen zunächst in Formular 4.2, Spalte 3, benannt
werden. Für alle in Formular 4.2 hinterlegten Quellen wird in Formular 4.3 dann
eine Zeile angelegt. Direkte Eintragungen in Formular 4.3 ohne Verknüpfung zu
Formular 4.2 sind nicht möglich!
Das
Quellenverzeichnis muss die gesamte Anlage berücksichtigen. Quellen ohne
eindeutig definierte Abgasvolumenströme, wie z. B. Hallentore, Fensterflächen,
Dachluken, können zu einer "Ersatzquelle" zusammengefasst werden.
Horizontale und vertikale Quellen sollen hierbei getrennt im Einzelnen
berücksichtigt werden.
Spalte
1 Hier wird die Quelle aus Spalte 2
des Formulars 4.2 automatisch übertragen. Ein Nachtrag von Quellen ist nur im
Formular 4.2 möglich.
2 Es ist die
Art der Quelle aus dem hinterlegten DropDown-Menü auszuwählen. Die Ausführungen
zu Spalte 10 sind zu beachten:
- Drucksicherungs-,
Druckentspannungseinrichtung,
- Ersatzquelle
für mehrere Einzelquellen,
- Flächenquellen,
- Linienquellen,
- Fackel,
- diffuse
Quelle,
- Punktquelle
mit horizontalem Austritt,
- Punktquelle
mit vertikalem Austritt ohne freie Abströmung,
- Punktquelle
mit vertikalem Austritt und freier Abströmung..
Für
die Entscheidung, ob es sich um eine horizontale oder vertikale Quelle handelt,
ist die Strömungsrichtung der Abluft entscheidend.
3 Es ist die Bauausführung der Quelle
einzutragen. Die Quelle darf nicht so bezeichnet werden, dass der Text der
Quellenart wiederholt wird.
Beispiele
für Bezeichnungen sind:
für
Punktquellen:
- Abzug
Ofen 1, Schornstein, Fackel H2S;
für
Flächenquellen:
- Fensterreihe
Halle 1, langer Dachauslaß WK1, Lagerplatz 3,
- Halde.
Als Bauausführungen von Quellen
kommen beispielsweise in Betracht:
- Druckentlastungsklappen,
- Schornsteine,
- Gebäudeöffnungen,
- Lagerplätze,
- Halden,
- offene
Abwasserkanäle,
- Absetzbecken,
- Klärteiche,
- Tankfelder,
- Sicherheitsventile.
4 - 5 Die örtliche Lage der Quelle ist jeweils
bezogen auf den Standort und nicht bezogen auf die Anlage durch den Ostwert und
den Nordwert anhand des Referenzsystems ETRS89 anzugeben. Eine Transformationssoftware
finden Sie unter:
Bei Linienquellen (Strecken) sind Ost- und Nordwert des
Mittelpunktes anzugeben. Flächenquellen sind immer als Rechteckflächen zu
erfassen, deren geographische Lage durch Ost- und Nordwert des Mittelpunktes zu
fixieren ist. Flächenquellen, die nicht Rechteckflächen sind, sind durch das
umschriebene Rechteck zu ersetzen, dessen Kanten zu den Koordinatenachsen
parallel laufen.
6 Die geodätische Höhe ist gleich der
Höhe des Erdbodens am Ort der Quelle über dem Meeresspiegel. Sie ist in Metern
anzugeben und kann z. B. der Amtlichen Karte (Maßstab 1:5000) entnommen werden.
Bei Linien- und Flächenquellen ist für beide Höhen jeweils der arithmetische
Mittelwert zwischen dem größten und dem kleinsten Wert anzugeben.
7 Als geometrische Höhe wird bei
Punktquellen bzw. Flächenquellen die Höhe der Austrittsfläche über dem Erdboden
in Metern angegeben. Ist dieser Wert bei Flächenquellen nicht konstant (z. B.
bei Halden), so wird der arithmetische Mittelwert zwischen dem größten und
kleinsten Wert eingetragen.
8 Als Austrittsfläche ist der Inhalt
der als Quelle wirksamen Fläche anzugeben, z. B. bei Schornsteinen der lichte
Mündungsquerschnitt.
9 - 11 Zur Beschreibung der linearen Abmessung von
Linien- und Flächenquellen sind die Länge, Breite oder Höhe einzutragen. Die
Angaben erfolgen in Metern. Bei Flächenquellen mit rechteckigen
Austrittsflächen beziehen sich die Angaben für Länge und Breite auf die
tatsächlichen Rechteckseiten, bei sonstigen Austrittsflächen auf die Seiten der
diesen Flächen bestmöglich angenäherten Ersatzrechtecke. Die Flächen dieser
Ersatzrechtecke müssen mindestens so groß sein wie die in Spalte 8 angegebenen
Austrittsflächen.
9 Die
Angabe der Länge bezieht sich bei horizontalen Austrittsflächen stets auf die
längere der beiden Rechteckseiten, bei vertikalen Austrittsflächen auf die zur
Erdoberfläche parallele Rechteckseite. Die Länge istin Metern anzugeben.
10 Die Angabe der Breite bezieht sich bei
horizontalen Austrittsflächen stets auf die kürzere der beiden Rechteckseiten.
Bei vertikalen Flächenquellen wird unter dem Begriff Höhe die zur Erdoberfläche
senkrechte Rechteckseite verstanden. Die Unterscheidung zwischen horizontalen
und vertikalen Quellen wird dadurch erkennbar, dass eine horizontale Quelle nur
als Abzug ohne freie Abströmung vorliegen kann und als solche in Spalte 2 mit
"horizontaler Abzug ohne freie Abströmung" gekennzeichnet wurde.
11 Für jede Flächenquelle oder
Linienquelle ist der Winkel zur Nord-Süd-Achse im Gradmaß anzugeben, und zwar
wachsend von Nord über Ost nach Süd. Der Winkel bezieht sich auf die
Längsseite.
4.4 Quellenplan
Emissionen von staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden Stoffen
sowie Gerüchen
Der
Quellenplan ist auf der Basis eines geeigneten Werkslageplans (Maßstab 1:200
bis 1:500) zu erstellen. Auf dem Plan ist ein Gitternetz (vorgeschlagener
Abstand 50 m, genordet) einzuzeichnen. Die Achsen des Gitternetzes sind mit den
zugehörigen Ost- und Nordwerten zu kennzeichnen. Alle Quellen sind
einzuzeichnen.
Hinweise
zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des
Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
4.5 Betriebszustand
und Schallemissionen: Formular 4.5
Dieses
Formblatt ist, soweit erforderlich, durch eine textliche Beschreibung zu
ergänzen.
Spalte
1 Die Nummern für die
Betriebseinheiten, in denen Schallemissionen freigesetzt werden, sind aus
Formular 3.3 zu übernehmen. Die Auswahl der BE-Nr. erfolgt über ein
DropDown-Menü.
2 Wenn der Normalbetrieb vom Volllast-
oder Teillast-Betrieb in wesentlichen Einsatzzeit-Abschnitten (in mehr als 10 %
der Zeit) abweicht, ist der entsprechende Betriebszustand zusätzlich anzugeben.
3-5 Schallimmissionen von u. a.
genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG werden i. d. R. anhand der
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ermittelt und bewertet.
Die
maßgeblichen Immissionswerte werden durch die jeweiligen bauleitplanerischen
Gebietsausweisungen und durch die
zeitliche Lage und Häufigkeit der Schallemissionen bestimmt. Es sind im
Wesentlichen folgende Immissionswerte in den Bescheiden festsetzbar:
-
Immissionswerte außerhalb von Gebäuden nach dem Stand der
Bauleitplanung jeweils als Tag- (zw. 06:00 bis 22:00 Uhr) und Nachtwert (22:00
bis 06:00 Uhr), hier: volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem
die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.
-
Immissionswerte für kurzzeitige Geräuschspitzen,
-
Immissionswerte innerhalb von Gebäuden,
-
Immissionswerte für seltene Ereignisse.
Die Umrechnung der von Ihnen angegebenen Schallemissionen in
Schallimmissionswerte, die Festlegung der Beurteilungspunkte und die Bewertung
der Schallimmissionswerte erfolgt durch die Genehmigungsbehörde i. d. R. unter
Hinzuziehung eines Gutachters.
Hinweis: In Gewerbe- und Industriegebieten erfolgt häufig eine
Begrenzung der Emissionen über flächenbezogene Schallleistungspegel (FSP) in
dB(A)/m2 Betriebsfläche. Die FSP werden im Rahmen der
Bebauungsplanung gutachterlich berechnet und im Plan verbindlich festgesetzt.
6 Siehe
Erläuterungen zu Formular 4.2.
Als
Quellen werden betrachtet:
- Fahrzeugverkehr
auf dem Betriebsgelände und außerhalb des Betriebsgeländes, soweit er dem
Betrieb zuzurechnen ist,
- Einzelaggregate
(z. B. Motoren, Ventilatoren, Luftkühler, Kompressoren, Schornsteinmündungen u.
ä.),
- Quellengruppen
(z. B. Kühltürme mit mehreren Ventilatoren, Lüftkühlerbänke),
- Apparategerüste,
Freianlagen u. ä.,
- Gebäude,
in denen Einzelaggregate untergebracht sind.
7 - 8 Angaben über den Schallleistungspegel
können aus VDI-Richtlinien (ETS - Emissionskennwerte technischer Schallquellen)
oder aus Einzelmessungen entnommen werden (Letzteres ist vor allem bei
Quellengruppen oder Gebäuden zu erwarten).
9 Hier ist anzugeben, ob für das
Einzelaggregat / die Quellengruppe / das Gebäude zusätzliche
Schallschutzmaßnahmen (z. B. Kapselung, Einhausung, Abschirmung) vorgesehen
sind.
4.6 Quellenplan
Schallemissionen
Erstellen
Sie analog zu Abschnitt 4.4 einen Quellenplan der Schallemissionen. Sie können
die Schallquellen auch in den Emissionsquellenplan eintragen.
Hinweise
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Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
Soweit
von Ihrer Anlage weitere Emissionen ausgehen, die nicht unter 4.1 - 4.6 erfasst
sind, sind diese hier zu beschreiben. Dies können z. B. sein:
- Erschütterungen,
- Licht,
- Strahlen.
Hinweise
zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des
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Abschnitts.
4.8 Vorgesehene
Maßnahmen zur Überwachung aller Emissionen
Insbesondere
bei Luftverunreinigungen ist es erforderlich, die Emissionen und damit die
Wirksamkeit der Emissionsminderungseinrichtungen laufend oder von Zeit zu Zeit
zu überwachen. Die von Ihnen hierfür vorgesehenen Maßnahmen sind anzugeben. Auf
Angaben unter 3.1 oder 3.8 oder 5.1 können Sie verweisen.
Hinweise
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Abschnitts.
4.9 Emissionsgenehmigung
undÜberwachungsplan gemäßTEHG
Hier können Sie zusätzliche
Erläuterungen zu § 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), Antragsunterlagen
nach § 4 Abs. 3 TEHG, Billigung von Abweichungen von den Leitlinien anführen
Hinweise
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Abschnitts.
Keine
Hilfetexte vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen
Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach
Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese
Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie
entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie
kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte
beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei
gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal
in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und
einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist
dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und
die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem
vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern,
dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren
gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen
Freitexteditor zu beachten.
Beim
Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind,
kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang
abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die
"Enter"-Taste um das Wort zu trennen.
Vermeiden
Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese
können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten
zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so
verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche,
die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht
als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der
"Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten
durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem
besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die
standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere
Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den
Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell
gilt, dass der eingebaute Freitexteditor, kein vollständiges
Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei
der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen
nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist,
besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle
Aufzählungszeichen).
Das Programm
stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von
Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden
sind.
Diese Umfassen
das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und
diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die
entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer
Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das
aktuelle Formular und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des
Formulars aussehen würde.
Zusätzlich
haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können
Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum
Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4
Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum
Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den "
Grundsätzlich
gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2
Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe
automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich
haben Sie die Möglichkeit über den in den Word-Modus zu wechseln:
Bitte
beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw.
Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen
Klick auf den öffnet sich Microsoft Word, womit Sie
Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß
beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word
Dokument jederzeit durch Klicken auf den
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