Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

 

2         Lagepläne

 

Die Planunterlagen sollten so erstellt werden, dass sie den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung entsprechen. Sie haben dann die Möglichkeit, in Abschnitt 12 (Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz) auf diese Unterlagen zu verweisen.

 

 

2.1         Topographische Karte

 

In der topographischen Karte ist der Standort der Anlage/des Betriebsbereichs einzutragen. Der Kartenausschnitt ist so zu wählen, dass er den gesamten Einwirkungsbereich der Anlage umfasst. Zeichnen Sie um den Standort der Anlage Abstandsradien (100, 250, 500 und 1000 m) ein. Die Ost- und Nordwerte müssen erkennbar sein. Ggf. kann eine Zusammenfügung mehrerer topographischer Karten durch das Landesamt für für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV) vorgenommen werden. Die Bestellungen für entsprechenden Karten sind an die örtlich zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden im Land zu richten.

Bei Anlagen, deren voraussichtlicher Einwirkungsbereich kleiner als 1 km2 ist, kann die Vorlage eines Stadtplanes anstelle einer topographischen Karte zugelassen werden, wenn hieraus die nach Absatz 1 erforderlichen Angaben hervorgehen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

2.2         Amtliche Karte

 

In der Amtlichen Karte ist – falls entsprechende Flächennutzungs- oder Bebauungspläne oder Satzungen nach §§ 34, 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht vorliegen – kenntlich zu machen, ob die Flächen, auf denen die Anlage/der Betriebsbereich errichtet werden soll, bebaut oder für eine Bebauung vorgesehen sind, ggf. welche bauliche Nutzung dieser Flächen zulässig ist. Die Grundstücksgrenzen sind gelb zu markieren.

Soweit es dem Antragsteller möglich ist, soll die Karte erkennen lassen, für welche Bebauung die im voraussichtlichen Einwirkungsbereich der Anlage/des Betriebsbereich liegenden Flächen vorgesehen sind und welche Anlagen mit gleichartigen Emissionen oder welceh weiteren Betriebsbereiche vorhanden sind. Soweit sinnvolle Eintragungen in die Amtliche Karte nicht vorgenommen werden können, sind Beikarten im geeigneten Maßstab zu benutzen.

Die Amtliche Karte ist ebenfalls über die örtlich zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde zu beziehen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

2.3         Liegenschaftskarte

 

Kennzeichnen Sie den Standort Ihrer Anlage/Ihres Betriebsbereichs in der Liegenschaftskarte (Flurkarte).

Die Liegenschaftskarte ist ebenfalls über die örtlich zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde zu beziehen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

2.3.1      Flurstücknachweis

 

Den oder die Flurstücknachweis/-e (Eigentümernachweis/-e) können Sie ebenfalls über die örtlich zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde beziehen. Beachten Sie, dass Sie für jedes Flurstück, das im Zusammenhang mit dem Vorhaben steht, einen Flurstücknachweis benötigen. Es ist nicht der Auszug aus dem Grundbuch gemeint.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

2.4         Werkslage- und Gebäudeplan

 

Auf dem Werkslageplan ist der Standort der genehmigungsbedürftigen Anlage/des Betriebsbereichs einzutragen. Dieser Plan wird von Ihrem Architekten oder Ingenieurbüro erarbeitet und sollte der Bauvorlagenverordnung (siehe auch Abschnitt 12.2) entsprechen, um so unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

2.5         Auszug aus gültigem Flächennutzungs- und Bebauungsplan oder Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB

 

Der Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan/Bebauungsplan oder Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB ist so zu wählen, dass die bauliche Nutzung bzw. Einteilung der Baugebiete in der Umgebung des Betriebsgeländes erkennbar ist. Für Betriebsbereiche muss erkennbar sein, ob hier bereits durch bauleitplanerische Festsetzungen dem Gebot der Wahrung angemessener Sicherheitsabstände bereits durch verbindliche Vorgaben Rechnung getragen worden ist.

Der Auszug aus dem Flächennutzungs- und/oder Bebauungsplan oder Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB ist bei der für den Standort zuständigen Gemeinde/Stadt zu beziehen.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.

 

 

2.6         Sonstiges

 

Keine Hilfetexte vorhanden.

 

Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:


Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.

Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.

Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazuführen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste, um das Wort zu trennen.

Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.

Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.

Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor, kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).

 

 

Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.

Diese Umfassen das Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer Eingaben anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den  Druckvorschau-Knopf. Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen würde.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " Durchsuchen...-Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option Löschen. Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.

 

Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den  Word-Knopf in den Word-Modus zu wechseln:

Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.

 

Durch einen Klick auf den  Word-Knopf öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den  Word-Knopf oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.

 

Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!