Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

 

 

 

12     Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

 

Die Bauvorlagen müssen der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (BauVorlVO M-V) entsprechen.

Sind mit dem Vorhaben keine genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen verbunden, ist an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis erforderlich.

 

Nach Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Bauordnungsbehörde können einzelne Nachweise nachgereicht werden. Dies betrifft z.B. die Statik, die aber vor Baubeginn geprüft vorliegen muss.

 

 

12.1  Antragsformular für den baulichen Teil

 Es sind die von der obersten Bauaufsichtsbehörde veröffentlichten Vordrucke zu verwenden (§ 1 Absatz 3 BauVorlVO M-V).

 

 

12.2 Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist entsprechend § 9 Absatz  BauVorlVO M-V auszufüllen.

 

 

12.3a Baubeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben

Diese Baubeschreibung ist an Stelle von Formular 12.2 für gewerbliche Vorhaben auszufüllen.

 

 

12.3b Baubeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben

Diese Baubeschreibung ist an Stelle von Formular 12.2 für land- oder forstwirtschaftliche Vorhaben auszufüllen.

 

 

12.3c Anzeige zur Beseitigung einer Anlage

Dieses Formular ist nach § 61 Absatz 2 Satz 3 LBauO M-V für die Beseitigung einer Anlage auszufüllen.

 

 

12.5 Brandschutz

 

Der Nachweis des Brandschutzes kann durch ein Brandschutzgutachten oder ein Konzept, dass sich an den folgenden Vorgaben orientiert, erbracht werden (der Hinweis auf einzelne, bereits erstellte Unterlagen des Antrages ist zulässig, insbesondere bei Anlagen, die im vollen Umfang der Störfall-Verordnung unterliegen):

 

Allgemeiner Brandschutz:

-             Brandlastberechnung,

-             Explosionsschutz – Zonenplan (s. 3.1 oder 7.3),

-             Feuerwehrleistungsfähigkeit.

 

Baulicher Brandschutz:

-             Brandabschnitte,

-             Baustoffe,

-             RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-Abzug),

-             Blitzschutzanlagen,

-             Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen.

 

Technischer Brandschutz:

-             Löschanlagen,

-             Löschmittel (Art und Menge),

-             Inertisierungen,

-             Branderkennungssysteme,

-             Gaswarneinrichtungen,

-             Löschwasser-Rückhaltung (s. 11.7).

 

Organisatorischer Brandschutz:

-             Flucht- und Rettungspläne,

-             Alarmpläne,

-             Wartungspläne für Brandschutzeinrichtungen,

-             brandschutztechnische Ausbildung.