Erläuterungen zum ANTRAG für eine Genehmigung oder
eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier
gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur
Antragstellung
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Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
über Art und Umfang der für Ihr Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen zu informieren.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Genehmigungsbehörde einen Termin für ein Beratungsgespräch bzw. für eine Antragskonferenz. Zu einer sogenannten Antragskonferenz werden in der Regel auch die Ansprechpartner der zu beteiligenden Fachbehörden eingeladen, so dass bereits im Vorwege der Antragstellung alle möglichen Schwierigkeiten und Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren erörtert werden können.
Das Antragstellungsprogramm wurde für alle Anlagentypen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind, und für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betreibsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind, entwickelt. Anhand der Checkliste können Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner bei der Genehmigungsbehörde und den Fachbehörden informieren, welche Unterlagen aus dem Gesamtantrag für Ihr Vorhaben erforderlich sind. Diese Unterlagen können in der Checkliste im Verlausf des Gesprächs markiert werden. Bringen Sie ggf. einen Ausdruck dieser Checkliste zur Antragskonferenz mit.
Die Einträge übertragen Sie anschließend in das Formular
"Checkliste" des EDV-Programms. Nur die Abschnitte, die in der Spalte
"Notwendige Unterlagen" von Ihnen markiert werden, müssen bearbeitet und
können ausgedruckt werden.
Anhand Ihrer Einträge in Spalte 4 bis 7 der "Checkliste" können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Arbeiten Sie bereits
erledigt haben und welche Unterlagen zu welchen Terminen noch zu erarbeiten
sind.
Somit
stellt die "Checkliste" eines Ihrer wichtigsten Hilfsmittel zur Bearbeitung
Ihres Antrags dar.
Auch zur Bearbeitung der für eine Anzeige
erforderlichen Unterlagen sollten Sie die "Checkliste" nutzen.
Die
von Ihnen in der "Checkliste" markierten Abschnitte werden im Formular
"Inhalt" vom Programm im Fettdruck
hervorgehoben. Hierdurch werden die für Ihren Antrag relevanten Abschnitte
der Antragsunterlagen im "Inhaltsverzeichnis zum Antrag" gekennzeichnet.
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Die
Anzahl der Blätter eines Unterkapitels wird automatisch vom Programm eingetragen.
Die Seiten des Antrages werden durchgehend nummeriert. Im Inhaltsverzeichnis erscheinen die korrekten Seitenzahlen jedoch erst, wenn der Antrag komplett als PDF-Format aufbereitet wird bzw. ausgedruckt oder versendet werden soll.
Auf der letzten Seite des Inhaltsverzeichnisses ist eine Möglichkeit zur Unterschrift vorgesehen. Sofern Sie Ihren Antrag nicht elektronisch abgeben, können Sie mit Ihrer Unterschrift an dieser Stelle den Inhalt Ihres Genehmigungsantrages in der vorliegenden Form bestätigen.
Grundsätzlich ist das Antragsformular 1.1 zu unterschreiben. Bei Übersendung des Genehmigungsantrages auf elektronischem Wege geben Sie Ihre rechtsverbindliche Unterschrift mit der Signaturkarte.