Erläuterungen zum ANTRAG
für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier
gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zur
Antragstellung
__________________________________________________________________
3 Anlage und Betrieb
3.1 Beschreibung
der zum Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen und Nebeneinrichtungen
sowie der vorgesehenen Verfahren
In der
Beschreibung der Anlage/des Betriebsbereichs müssen Angaben über die zum
Betrieb erforderlichen technischen Einrichtungen einschließlich der
Nebeneinrichtungen, die aus betriebstechnischen Gründen in einem räumlichen
Zusammenhang errichtet und betrieben werden, enthalten sein. Die Beschreibung
muss Informationen enthalten über:
Örtliche Lage
- vermaßte Grundrisse,
- Abstände
der Anlagenteile untereinander,
- Abgrenzungen
zu anderen Anlagen/Betriebsbereichen,
- Abstände
zu anderen Anlagen/ Betriebsbereichen und Gebäuden,
- Abstände
zu Verkehrswegen,
- Abständen
des Betriebsbereiches zu benachbarten Schutzobjekten
- die
nach Bauleitplan oder Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB zulässige und die tatsächliche
Nutzung der Flächen im Gefahrenbereich der Anlage,
- sonstige
besondere Standortmerkmale, soweit sich der Betreiber die erforderlichen
Informationen mit zumutbarem Aufwand verschaffen kann.
Die
Angaben sollen, soweit möglich, aus zeichnerischen Darstellungen bestehen.
Auf Karten oder Zeichnungen der Abschnitte 2 oder 12 kann
verwiesen werden, wenn die Angaben dort zu entnehmen sind.
Konstruktive Merkmale und Angaben
zur Auslegung der Anlagenteile/des Betriebsbereichs
- Werkstoffe,
soweit diese (zum Beispiel aus Korrosions- oder Festigkeitsgründen)
sicherheitstechnisch von Bedeutung sind,
- Auslegungsdaten
(zum Beispiel Betriebsdruck, Betriebstemperaturen, Rauminhalte),
- Konstruktion
von Gerüsten und drucktragenden Teilen,
- Fundamentierung,
- Bauhöhen,
- Größe
von Aufstellungs- und Auffangräumen.
Schutzzonen
Schutzzonen
oder sonstige besondere Zoneneinteilungen, zum Beispiel explosionsgefährdete
Bereiche und Schutz- oder Sicherheitsabstände, müssen angegeben sein, soweit
diese in der Anlage oder in ihrer Umgebung vorhanden oder vorgesehen oder auf
Grund sicherheitstechnischer Normen notwendig sind.
Zugänglichkeit der Anlage/des
Betriebsbereichs
- Fluchtwege
innerhalb der Anlage/des Betriebsbereichs,
- Verkehrsanbindung
sowie
- Verkehrswege
im Nahbereich, die für Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen von Bedeutung sein
können.
Verfahrensbeschreibung
Aus der
Verfahrensbeschreibung (einschließlich der dazugehörenden Unterlagen) müssen
unter Anknüpfung an die erfolgte Bezeichnung der Anlage und die im Zusammenhang
damit vorgenommene Benennung der Anlagenteile im
Einzelnen hervorgehen:
- alle
die Kapazität und Leistung der Anlage und ggf. der Anlagenteile/des
Betriebsbereichs kennzeichnenden Größen,
- die
Art der in der Anlage bzw. den Anlagenteilen/in dem Betriebsbereich verwendeten
Apparate,
- Art
und Menge der Einsatzstoffe oder -stoffgruppen, deren Zwischen-, Neben- und
Endprodukte oder -produktgruppen sowie der Abfälle,
- die
vorgesehenen Betriebszeiten (einschichtig oder mehrschichtig),
- die
als Ergänzung geforderten schematischen Darstellungen über die Grundzüge des
Verfahrens, die Durchführung des Verfahrens – d. h. die zur Erreichung des
angestrebten Produktionszieles notwendigen Arbeitsschritte (Grundoperationen
und Grundreaktionen).
In den Fließbildern sind die einzelnen Maschinen, Apparate
oder Verfahrensschritte mit den gleichen Indizes zu kennzeichnen wie die
entsprechenden Maschinen und Apparate in den Maschinenaufstellungsplänen sowie
in der Betriebs- und Verfahrensbeschreibung.
Technischer Zweck der Anlage/des
Betriebsbereichs
In der
Verfahrensbeschreibung muss der technische Zweck der Anlage/des
Betriebsbereichs dargestellt sein.
Verfahrensgrundzüge
In der
Verfahrensbeschreibung müssen die zur Erreichung des technischen Zwecks notwendigen
Verfahrensschritte dargestellt sein, insbesondere
- Grundoperationen,
- physikalische
oder chemische Umwandlungen,
- betriebliche
Zwischenlagerung,
- Ableitung,
Zurückhaltung, Wiederverwertung oder Beseitigung von Abfällen/Abwasser
(detaillierte Angaben in den Abschnitten 9 und 10),
- Ableitung
oder Behandlung von Abgasen (detaillierte Angaben in den Abschnitten 4 und 5),
sonstige Verfahrensschritte, insbesondere Be- und Verarbeitungsvorgänge.
Verfahrensbedingungen
In der
Verfahrensbeschreibung müssen die verfahrenstechnisch und sicherheitstechnisch
bedeutsamen Daten, zum Beispiel die Druck- und Temperaturbereiche der einzelnen
Verfahrensschritte, angegeben sein.
Ferner müssen
besondere Schutzbedingungen genannt sein, soweit diese bei Lagerung, Transport
oder Umgang wegen besonderer Stoffeigenschaften einzuhalten sind, zum Beispiel
Schutz vor Erschütterungen oder Einhaltung besonderer Luftzustände, wie
Luftfeuchtigkeit.
Verfahrensdarstellung
Der
Verfahrensbeschreibung müssen Fließbilder beigefügt sein, in denen die in der DIN EN ISO 10628 genannten
Informationen enthalten sind. Für die Beschreibung einzelner,
sicherheitstechnisch besonders bedeutsamer Anlagenteile kann ein Rohrleitungs-
und Instrumentenfließbild mit nach Lage des Einzelfalls ausgewählten
Informationen nach der genannten Norm erforderlich sein.
In den
Fließbildern oder beigefügten Tabellen müssen insbesondere Angaben enthalten
sein über die für das Verfahren erforderlichen Apparate und Maschinen und die
- Hauptfließlinien,
- Energie
oder Energieträger,
- charakteristischen
Betriebsbedingungen, wie Druck- und Temperaturbereiche,
- Größe
der Behälter und Rohrleitungen,
- kennzeichnenden
Zustandsgrößen der Stoffe,
- grundsätzliche
Aufgabenstellung für Messen, Steuern, Regeln.
Einsatz-,
Ausgangs- und Hilfsstoffe sowie Zwischen-, Neben- und Endprodukte müssen
aufgeführt sein. Für die einzelnen Verfahrensschritte müssen Einsatz-,
Reaktions- oder Durchsatzmengen angegeben sein.
Stoffbeschreibung
Bezeichnung der Stoffe
Es muss
eine Beschreibung der relevanten Stoffe enthalten sein. Die Stoffbezeichnung
muss der Gefahrstoffverordnung entsprechen und soweit vorhanden, muss ihre handelsübliche
Bezeichnung angegeben sein.
Stoff- und Reaktionskenndaten
In der
Stoffbeschreibung müssen die Stoff- und Reaktionskenndaten angegeben sein bzw.
die Stoffdatenblätter beigefügt werden.
Dies sind
zum Beispiel:
a)
allgemeine Stoffdaten, wie
Schmelztemperatur |
Dampfdruck |
Dichte |
Aggregatzustand
bei |
Siedetemperatur |
Dampfdichte |
Löslichkeit
in Wasser |
Normaltemperatur
und |
spezifische
Wärme |
Korngröße |
Verdampfungswärme |
Normaldruck |
b)
sicherheitstechnische Stoff- und Reaktionskenndaten, wie
Explosionsgrenzen |
Brennbarkeit
von Feststoffen |
Flammpunkt |
Selbstentzündungstemperatur |
Zündtemperatur |
Daten
zur thermischen Stabilität |
c)
Wirkungsdaten, soweit diese dem Betreiber oder in Fachkreisen bekannt sind, wie
Toxizität
(akute, subakute, chronische) |
Reizwirkung |
Persistenz |
Langzeitwirkungen |
synergistische
Wirkungen |
Warnsymptome
(Geruchsschwelle) |
d)
Arbeitsplatzgrenzwert, biologischer Grenzwert.
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des letzten Freitextformulars dieses Abschnitts.
3.2 Angaben zu
verwendeten und anfallenden Energien
Dieser
Abschnitt muss folgende Angaben enthalten:
- Art
und Menge der der Anlage zugeführten Energie,
- Art
und Menge der an die Umwelt abgegebenen Abwärme,
- beabsichtigte
bzw. getroffene Maßnahmen zur sparsamen Energienutzung
(bei Kraftwerken, Heizkraftwerken, Heizwerken und Feuerungsanlagen Angabe des
Wirkungsgrades).
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Abschnitts.
3.3 Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlage in Anlagenteile
und Betriebseinheiten,
(Übersicht)
In diesem Formular wird die
genehmigungsbedürftige Anlage in Hauptanlage, Anlagenteile und
Nebeneinrichtungen (AN, die für sich betrachtet gesondert genehmigungsbedürftig
wären und eine andere Ziffer der 4. BImSchV als die Hauptanlage aufweisen)
sowie Betriebseinheiten (BE, d. h. verfahrenstechnische Einheiten, die aus
Maschinen, Apparaten und Behältern , aber auch aus Lagerflächen, etc. bestehen)
aufgegliedert.
Die Hauptanlage sowie Anlagenteile und
Nebeneinrichtungen werden in Formular 1.1 unter Punkt 2.2 sowie unter Punkt 2.3
eingetragen. Die Einträge aus Formular 1.1 werden dann automatisch in Formular
3.3 übernommen.
Achtung! Änderungen der
Anlagenstruktur für die Hauptanlage sowie Anlagenteile und Nebeneinrichtungen
sind ausschließlich in Formular 1.1 möglich!
Betriebseinheiten werden direkt in
Formular 3.3 eingetragen!
Die Anlagengliederung ist mit der
immissionsschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde abzustimmen. Sie darf nur in
Abstimmung mit dieser Behörde geändert werden!
AN-Nr.:
Die
AN-Nummer ist vierstellig zu wählen, bestehend aus einem führenden
"A" und drei folgenden Ziffern. Die Eingabe findet in Formular 1.1
Punkt 2.3 statt.. Die AN-Nr. darf in einer Betriebsstätte nur einmal vergeben
und nur in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde geändert werden.
Bezeichnung:
Aus der
Bezeichnung muss Art und Zweck der AN eindeutig hervorgehen. Soweit die AN eine
innerbetriebliche Kennzeichnung trägt, kann diese zusätzlich angegeben werden.
Beispiele:
falsch |
richtig |
TU6 |
Tunnelofen TU6 |
T3 |
Tank T3 |
K1455 |
HD-Kessel
1455 |
Die
Anlage ist in Betriebseinheiten (BE) zu gliedern. Dies gilt sowohl für AN als
auch für die Hauptanlage. Betriebseinheiten sind verfahrenstechnische
Einheiten, die aus Maschinen, Apparaten, Behältern oder auch Lagerflächen etc.
bestehen (vgl. Aufzählung in Formular 3.4). Insbesondere sind die
Betriebseinheiten anzugeben, die ein selbstständiges, von anderen Teilen
unabhängiges Emissionsverhalten, Abfall-, Abwasser- oder sonstiges
“Umwelt“-Verhalten aufweisen oder auch für den Gefahrenschutz und die Vorsorge
vor Gefahren und schädlichen Umwelteinwirkungen von Relevanz sind. Die vom
Betreiber jeweils festgelegte Untergliederung in Betriebseinheiten und deren
Bezeichnungen dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde geändert
werden.
Betriebseinheit-Nr.:
Die
Betriebseinheiten sind zu nummerieren.
Gleichartige
Betriebseinheiten sollen hintereinander aufgeführt werden. Die gewählte
Nummerierung ist bei Folgeanträgen beizubehalten.
Zur
Abgrenzung der Hauptanlage und der Anlagenteile und Nebeneinrichtungen sind die
jeweils dazugehörigen Betriebseinheiten unter der Hauptanlage oder der
jeweiligen AN aufzuführen.
Betriebseinheiten können dynamisch ergänzt (+) und gelöscht (-) werden. Vor dem Löschen von Betriebseinheiten erfolgt eine Sicherheitsabfrage.
Bezeichnung:
Im Feld
Bezeichnung ist die Betriebseinheit zu charakterisieren, zum Beispiel Kessel
123, Hilfskessel, Öltank, Destillation, Drehrohrofen, Schachtofen 39,
Koksofenbatterie A, Halde.
3.4 Betriebsgebäude;
Maschinen, Apparate, Behälter
Spalte
1 Die Nummern für die
Betriebseinheiten werden aus Formular 3.3 in einem DropDown-Menü zur Auswahl zur
Verfügung gestellt.
2
Die Bezeichnung der Betriebseinheit wird durch Auswahl der BE-Nr.
selbstständig ergänzt.
3 - 4
Hier sind die gewählten Nummern für Gebäude und Räume sowie die jeweilige
Bezeichnung einzutragen.
5 - 6 Hier sind,
getrennt für jede Betriebseinheit (BE), die gewählten Nummern für technische
Einrichtungen und die jeweilige Bezeichnung einzutragen. Aus der Bezeichnung
muss Art und Zweck von Maschine / Apparat / Behälter eindeutig hervorgehen
7 Hier ist anzugeben, durch welche
Größe die Maschine, der Apparat oder der Behälter definiert ist; zum Beispiel
bei Druckbehältern Druck und Inhalt, bei Behältern das Volumen, bei Brennern
die Feuerungswärmeleistung.
8 Bei
Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, Brennern ist hier zum Beispiel als Leistung
die Feuerungswärmeleistung und bei sonstigen Motoren die Antriebsleistung in kW
anzugeben.
9 Die erforderliche Einheit ist in einer Auswahlliste als
DropDown-Menü hinterlegt.
10 Tragen
sie hier ein, ob die technische Einrichtung neu beschafft wurde (N), ob sie
vorhanden war (V) oder ob sie im Zuge einer Änderung der Anlage/dem
Betriebsbereich zugeordnet wird (Ä).
3.5 Angaben zu gehandhabten,
eingesetzten und entstehenden Stoffen inklusive Abwasser und Abfall und deren
Stoffströmen
Es
sind alle im Betrieb gehandhabten,
eingesetzten und entstehenden Stoffe bzw. Stoffgemische (auch solche wie
z.B. Wasser, Wärmeträger-Öle und Energieträger) einschließlich der in ihnen
enthaltenen Komponenten nach Art und Menge anzugeben.
Spalte
1
Es ist der Stoffname, der Name des Gemisches oder des Erzeugnisses einzutragen
(z.B. Natriumhydroxid, Benzol, Farbverdünner, Erz, Rohöl, Fleisch,
Stahlrohr-kadmiert, Autoreifen). Die Nummer der dazugehörigen Betriebseinheit
kann im Feld „Bemerkung“ eingetragen werden.
Für jeden Stoff / jedes Gemisch / jedes Erzeugnis ist mindestens eine separate
Zeile auszufüllen. Soweit mehrere Stoffe als Komponenten vorliegen, erhöht sich
die Zahl der Zeilen unter den Spalten 3 bis 7 entsprechend. Für Kältemittel von
Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind die Bezeichnungen nach der DIN 8960 –
Kältemittel - Anforderungen und Kurzzeichen einzutragen. Hier ist eine
Ausweisung der Komponenten in diesem Formular verzichtbar.
2-3
Es ist die Gesamtmenge und Einheit eines Stoffes, Gemisches bzw. der
hergestellten Erzeugnisse anzugeben, die sich maximal in der Gesamtanlage/in
dem Betriebsbereich befinden kann.
4
Es ist der Stoffname der Komponenten einzutragen. Bei reinen Stoffen ist der
Stoffname aus Spalte 1 zu übernehmen und folglich in Spalte 5 und 6 „100 %“
einzutragen. Abweichend sind für Füllmittel / Kältemittel von Kälte- oder
Klimaanlage, Wärmepumpen oder Brandschutzanlagen, die geregelte Stoffe der
Verordnung (EG) Nr. 842/2006 oder der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 enthalten,
die Bezeichnungen gemäß Anhang I Spalte 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 bzw.
Anhang I Spalte 3 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 einzutragen (gängige
Abkürzungen, recherchierbar unter EUR-Lex).
5 Die
CAS-Nummer (CAS = Chemical Abstract Service) ist die Stoff-Registriernummer der
American Chemical Society. Die CAS-Nummern sind leider nicht immer eindeutig. Die
CAS-Nummer wird hier ausgewählt durch Doppelklick mit der linken Maustaste in
der Spalte „CAS-Nr.“. Der Umgang mit der sich öffnenden Suchmaske ist in
Abschnitt „Umgang mit dem Programm“ der Hilfe beschrieben. Es ist auch eine
Freitexteingabe möglich. Die einzugebende CAS-Nummer ist in zahlreichen
Datenbanken recherchierbar u.a in der Gefahrstoffdatenbank
der Länder - GDL oder der Datenbank GSBLpublic.
6
Es ist der untere Gehalt (als Gew. %) der Komponente im Gemisch / Erzeugnis
anzugeben.
7
Es ist der höchste Gehalt (als Gew. %) der Komponente im Gemisch / Erzeugnis
anzugeben.
8
Es ist der Heizwert (früher unterer Heizwert) einzutragen
9
Es ist der Abfallschlüssel des Stoffes auf Basis der Verordnung über das
europäische Abfallverzeichnis (AVV) einzutragen. Die AVV-Nummer wird hier
ausgewählt durch Doppelklick mit der linken Maustaste in der Spalte AVV-Nr. Die
AVV-Nummer kann auch der Anlage zu § 2 Absatz
1 der AVV, dem Abfallverzeichniszur AVV entnommen werden.
10
- 22 Hierbei handelt es sich um Ankreuzfelder. Ein
Zwischenprodukt ist ein Stoff, der innerbetrieblich weiterverarbeitet wird.
14 -
22 Die Formulare zu Abfall, Abwasser, Emissionen,
Anlagensicherheit (störfallrelevant), Gefahrstoffen, REACH, Ozonschicht
schädigende und/oder klimaschädliche Stoffe und wassergefährdend und werden mit
diesem Formular verknüpft, die angegebenen Stoffe werden nach Kennzeichnung der
"Stoffeigenschaften" automatisch in die entsprechenden Formulare der
anderen Abschnitte übertragen.
22
Die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung als Nachfolgeregelung der VbF
beziehen sich auf entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Gase,
Dämpfe oder Flüssigkeiten, ohne diese im Einzelnen zu definieren. Hierzu wird
auf das Chemikaliengesetz (§ 3a Abs. 1 Nummer 3 bis 5) und die
Gefahrstoffverordnung (§ 3 Nummer 3 bis 5) verwiesen, deren Definitionen sich
aus der CLP-Verordnung VO (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung
und Verpackung von Stoffen und Gemischen ergeben.
23
Hier sind ggf. ergänzende Erläuterungen einzutragen, z.B. die Betriebseinheit.
3.5.1 Sicherheitsdatenblätter
der gehandhabten Stoffe
Soweit
Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffen existieren, sind diese hier
dem Antrag beizufügen. Bei Änderungsanzeigen und -genehmigungen kann das
Beifügen von Sicherheitsdatenblättern – insbesondere bei umfangreicheren
Datenblattsammlungen – auf sinnvolle Ergänzungen und Aktualisierungen
beschränkt werden. In Absprache mit der zuständigen
Behörden können die Sicherheitsdatenblätter auch auf Datenträgern dem Antrag
beigefügt werden.
Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen des
Artikels 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH) entsprechen.
Hinweise
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Abschnitts.
3.6 Maschinenaufstellungspläne
Maschinenaufstellungspläne
bilden die Beschreibung der zum Betrieb der geplanten Anlage/des
Betriebsbereichs erforderlichen technischen Einrichtungen etc. In den
Maschinenaufstellungsplänen sind die einzelnen Maschinen, Apparate etc. mit
Index-Zahlen zu kennzeichnen; Maßstab und Nordrichtung sind anzuzeigen.
Aus
diesem Plan sollen bauliche Ausführung und Verwendungszweck der einzelnen Räume
der Anlage/des Betriebsbereichs hervorgehen. Die größeren, ortsfesten
Maschinen, Apparate usw. sollen eingetragen und die Treppen, Bühnen und
Rettungswege eingezeichnet sein.
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3.7 Maschinenzeichnungen
Die
Maschinenzeichnungen können Sie in der Regel vom Anlagenlieferanten übernehmen.
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Hinweis:
Gegebenenfalls kann das Hinzufügen zusätzlicher Fließbilder
neben den nachstehend aufgeführten sinnvoll sein. Die Details stimmen Sie bitte
mit Ihrer Genehmigungsbehörde ab.
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3.8.1 Grundfließbild
mit Zusatzinformationen nach der DIN EN ISO 10628
Grundinformationen
- Art
der für das Verfahren erforderlichen Apparate und Maschinen außer
Antriebsmaschinen,
- Bezeichnung
der Apparate und Maschinen außer Antriebsmaschinen,
- Fließweg
und Fließrichtung der Ein- und Ausgangsstoffe sowie der Stoffe und Energien
bzw. Energieträger innerhalb eines Verfahrens,
- Benennung
und Durchflüsse bzw. Mengen der Ein- und Ausgangsstoffe (es genügen Angaben zur
Klassifizierung und Variationsbreite der geforderten Daten),
- Benennung
von Energie bzw. Energieträgern,
- Charakteristische
Betriebsbedingungen (es reicht aus, wenn Datenbereiche angegeben werden).
Zusatzinformationen (soweit nach Art der Anlage
erforderlich)
- Anordnung
wesentlicher Armaturen,
- Aufgabenstellung
für Messen, Steuern, Regeln an wichtigen Stellen,
- Ergänzende
Betriebsbedingungen (es reicht aus, wenn Datenbereiche angegeben werden),
- Kennzeichnende
Größen von Apparaten und Maschinen (eine qualitative Beschreibung ist
ausreichend),
- Höhenlage
von wesentlichen Apparaten und Maschinen.
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3.8.2 Verfahrensfließbild
nach der DIN EN ISO 10628
Für die
schematische Darstellung sind die zur einheitlichen zeichnerischen Darstellung
von Aufbau und Funktion verfahrenstechnischer Anlagen erarbeiteten Vorschriften
der DIN EN ISO 10628 zu Grunde zu legen.
An den
Informationsgehalt der schematischen Darstellung sind in Abhängigkeit von der
Art der Anlage/des Betriebsbereichs und hier wiederum bei der Darstellung des
Verfahrens und der Entstehung, Führung und Behandlung von Abluft
unterschiedliche Anforderungen im Sinne der Vorschriften der genannten Norm zu
stellen.
In der
schematischen Darstellung sind alle zur Anlage/zum Betriebsbereich gehörenden
Emissionsquellen zu nummerieren. Als Emissionsquellen gelten alle Stellen einer
Anlage, an denen Emissionen in die Atmosphäre austreten oder austreten können.
Hierzu gehören zum Beispiel auch Sicherheits- und Entspannungseinrichtungen
(Sicherheitsventile, Berstscheiben, Flüssigkeitstauchungen usw.). Auf die
Eintragung von Sicherheitsventilen, die in ein Gassammelsystem eingebunden
sind, kann verzichtet werden, wenn sie nicht wesentlich sind.
Der
Umfang der Betriebseinheiten ist durch Trennungslinien oder auf andere Art im
Verfahrensfließbild abzugrenzen.
Hinweise
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3.8.3
Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder (R+I)
Grundinformationen
- Art
der Apparate und Maschinen, einschließlich Antriebsmaschinen, Rohrleitungen
bzw. Transporte und Armaturen,
- Bezeichnung
der Apparate und Maschinen einschließlich Antriebsmaschinen,
- kennzeichnende
Größen von Apparaten und Maschinen,
- Aufgabenstellung
und grundsätzlicher Lösungsweg für Messen, Steuern, Regeln.
Zusatzinformationen (soweit nach Art der Anlage/des Betriebsbereichs
erforderlich)
- Benennung
und Durchflüsse bzw. Mengen von Energie bzw. Energieträgern,
- Fließweg
und Fließrichtung von Energie bzw. Energieträgern.
Zusatzinformation zu Reinigungsvorgängen mit fest
installierten Reinigungssystemen
- Benennung
und Durchflüsse bzw. Mengen von Reinigungsmitteln und Spüllösungen,
- Fließweg
und Fließrichtung von Reinigungsmitteln und Spüllösungen.
Unter
Umständen kann es sinnvoll sein, Reinigungs- bzw. Spülvorgänge in einem eigenen
Fließbild darzustellen oder textlich zu beschreiben.
Die Ausführlichkeit der
Grundfließbilder wird dadurch bestimmt, dass aus dem Fließbild die
Entstehungsstellen, Führung und Behandlung von Abluft bzw. Abgas hervorgehen
müssen.
Hinweise
zur Nutzung des internen Freitexteditors finden Sie innerhalb des
Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
Keine
Hilfetexte vorhanden.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen
Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je
nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3.
Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie
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gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen
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Generell
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diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach die
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Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe
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