Erläuterungen zum
ANTRAG für eine Genehmigung oder eine ANZEIGE nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hier gelangen Sie zu ausgewählten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen
zur Antragstellung
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Anlagensicherheit
In
diesem Abschnitt ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die zu genehmigende
Anlage bzw. in welchem Umfang der zu genehmigende Betriebsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegt. Hierzu sind zunächst die entsprechenden Angaben in Formular 6.1 zu
machen.
Für
Anlagen, die nicht der Störfall-Verordnung unterliegen, wird auf
Abschnitt 6.4 verwiesen.
Ein Betriebsbereich ist der gesamte unter der Aufsicht eines Betreibers stehende Bereich, in dem gefährliche Stoffe im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (AB.L 197 vom 24.7.2012, S.1) in einer oder mehreren Anlagen einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen oder Tätigkeiten auch bei der Lagerung im Sinne des Artikels 3 Nummer 16 der Richtlinie in den in Artikel 3 Nummer 2 oder Nummer 3 der Richtlinie bezeichneten Mengen tatsächlich vorhanden sind oder vorhanden sein werden, soweit vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass die genannten gefährlichen Stoffe bei außer Kontrolle geratenen Prozessen anfallen; ausgenommen sind die in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 2012/18/EU angeführten Einrichtungen, Gefahren und Tätigkeiten, es sei denn, es handelt sich um eine in Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie2012/18/EU genannte Einrichtung, Gefahr oder Tätigkeit (§ 3 Absatz 5a BImSchG).
6.1 Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung
6.2 Technische und organisatorische
Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen
Die
möglichen Ursachen von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes sowie zur
Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Auswirkung möglicher Störfälle vorgesehenen technischen
und organisatorischen Schutzvorkehrungen sind einleitend zu beschreiben mit dem
Hinweis, dass eine detaillierte Betrachtung ggf. unter den nachfolgenden
Ziffern erfolgt.
Hinweise
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Hilfeabschnitts des letzten Freitextformulars dieses
Abschnitts.
6.2.1 Konzept zur Verhinderung von
Störfällen
Das
Konzept zur Verhinderung von Störfällen ist auszuarbeiten und der zuständigen Behörde auf
Verlagen vorzulegen (§ 8 Absatz 1 der 12. BImSchV).
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Abschnitts.
6.2.2
Ausbreitungsbetrachtungen
Die
Ausbreitungsbetrachtungen dienen der Bewertung der möglichen Auswirkungen auf
benachbarte Anlagen, Betriebsbereiche und die Nachbarschaft.
Sie sind Teil
des Sicherheitsberichtes nach Nr. 6.3 und sind für eine umfassende Betrachtung
von Wechselwirkungen unerlässlich.
Das Erfordernis von
Ausbreitungsbetrachtungen ist auch grundsätzlich der unteren Klasse gegeben.
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Abschnitts.
6.2.3 Information der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit ist auf
verständliche Art und Weise über den Betriebsbereich und das Verhalten bei einem Störfall zu
informieren. Auf Anhang V Teil 1 der Störfall-Verordnung wird hingewiesen.
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6.2.4 Interner betrieblicher Alarm- und
Gefahrenabwehrplan
Der
interne betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan soll die im Betriebsbereich
vorhandenen Notfallpläne zusammenfassen aus denen die technischen und
organisatorischen Maßnahmen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen zu erkennen
sind (siehe auch Vollzugshilfe
Störfall-Verordnung, 2004).
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Abschnitts.
Der Sicherheitsbericht muss den gesamten Betriebsbereich
umfassen. Für seine Erstellung wird auf Anhang II der
Störfall-Verordnung hingewiesen.
Änderungen
im Betriebsbereich, die mit diesem Antrag genehmigt werden sollen und
Auswirkungen auf den bereits von der Behörde geprüften Sicherheitsbericht haben,
müssen in den Sicherheitsbericht aufgenommen werden. In diesem Falle sind nur
die Ergänzungen vorzulegen, wenn diese aus sich heraus verständlich
sind.
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Abschnitts.
6.3.1 Weitergehende Information der Öffentlichkeit
Für Betriebsbereiche der
oberen Klasse sind weitergehende Informationen für die Öffentlichkeit zu erstellen. Auf Anhang
V Teil 2 der Störfall-Verordnung hingewiesen.
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6.4
Vorgesehene Maßnahmen zum Schutz der
Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sonstigen Gefahren, erheblichen
Nachteilen und erheblichen Belästigungen
Für
Anlagen, die nicht der Störfallverordnung unterliegen, beschreiben Sie in
diesem Abschnitt bitte die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz
der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sonstigen Gefahren, erheblichen
Nachteilen und erheblichen Belästigungen, wie Angaben über die vorgesehenen
technischen und organisatorischen Vorkehrungen
a) zur Verhinderung von Störungen des
bestimmungsgemäßen Betriebs und
b) zur Begrenzung der Auswirkungen,
die sich aus Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs ergeben
können.
„Sonstige“
Gefahren usw. sind gefährliche, erheblich nachteilige oder erheblich
belästigende Einwirkungen, die keine Immissionen sind. Im Wesentlichen handelt
es sich dabei um Feuer und Explosionen und deren Folgewirkungen,
Überschwemmungen und der Austritt sonstiger flüssiger Stoffe, Verunreinigungen
des Grundwassers und schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 (3)
BBodSchG. Soweit diese nicht durch Luftverunreinigungen bewirkt worden
sind.
Hinweise zur Nutzung des internen Freitexteditors:
Auf zahlreichen Antragsunterlagen sind Sie aufgefordert, freie Texte zu formulieren, und je nach Notwendigkeit Bilder und Tabellen hinzuzufügen, wie z. B. in Kapitel 1.3. Diese Kapitel können Sie direkt mit Texten und Tabellen füllen. Dazu können Sie entweder die Funktionen des eingebauten Freitexteditors verwenden oder Sie kopieren vorhandene Texte einfach aus Word/OpenOffice in den Editor. Bitte beachten Sie, dass ein Einfügen von Bildern hierbei nicht fehlerfrei gewährleistet werden kann. Auf diese Weise eingefügte Bilder werden zwar lokal in Ihrem Antrag angezeigt, werden aber bei einem Versenden des Antrags und einem erneuten Öffnen durch eine andere Person nicht mehr angezeigt. Dies ist dadurch bedingt, dass die Bilder nur lokal auf Ihrem Rechner abgelegt sind und die Verweise des Editors oder Word auch nach einem Verschicken immer noch nach dem vorherigen Programmpfad suchen. Deshalb gilt für das Einfügen von Bildern, dass diese über die Funktion der Anhänge als PDF-Datei angefügt werden müssen.
Des Weiteren gilt es, zusätzlich ein paar Besonderheiten im Umgang mit dem internen Freitexteditor zu beachten.
Beim Eingeben oder Einfügen von Wörtern, die länger als eine Zeile des Editors sind, kann dies dazu führen, dass die Wörter beim anschließenden Druckvorgang abgeschnitten werden. In solchen Fällen nutzen Sie bitte die "Enter"-Taste, um das Wort zu trennen.
Vermeiden Sie die Nutzung der "Größer"- und "Kleiner"-Symbole. Diese können unter Umständen die Druckansicht oder den Antrag beeinflussen.
Sollten zwischen Textabschnitten oder Tabellen mehrere leere Zeilen gewünscht sein, so verwenden Sie bitte die Tastenkombination "Shift+Enter". Umbrüche, die auf eine solche Weise hinzugefügt werden, werden auch in der Druckansicht als leere Zeile angezeigt. Normale Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste werden hingegen nur angezeigt, wenn auch wirklich zwei Textkomponenten durch diesen Umbruch getrennt werden. Verwenden Sie bitte jedoch nur in diesem besonderen Fall die "Shift+Enter"-Funktion. Ansonsten nutzen Sie die standardmäßigen Umbrüche mit Hilfe der "Enter"-Taste. Mehrere Leerzeichen hintereinander oder Tab-Stops können hingegen leider nicht in den Ausdruck eines Formulars übernommen werden.
Generell gilt, dass der eingebaute Freitexteditor kein vollständiges Textbearbeitungsprogramm ersetzen kann. Deshalb müssen Sie unter Umständen bei der Kopie aus Word/OpenOffice noch einmal manuell an einigen Stellen nachbessern. Bitte beachten Sie dabei, dass der Editor nicht in der Lage ist, besondere Zeichen aus Word zu übernehmen (bspw. ein Pfeil oder spezielle Aufzählungszeichen).
Das Programm stellt Ihnen auf den Textformularen eine Vielzahl von Formatierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch in Microsoft Word vorhanden sind.
Diese Umfassen das
Anlegen von Tabellen, das Suchen von Texten, Aufzählungsfunktionen und
diverse Standard-Textformatierungsfunktionen. Wählen Sie hierzu einfach
die entsprechenden Icons aus der vorhandenen Toolbar aus.
Sie haben außerdem auch eine Möglichkeit, sich eine Druckvorschau Ihrer
Eingaben
anzusehen. Hierzu klicken Sie auf den -Knopf.
Diese Vorschau betrifft nur das aktuelle Formular und gibt
Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Ausdruck des Formulars aussehen
würde.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Textformular Anhänge einzufügen. So können Sie beliebige Dateien (z.B. Word-Dokumente oder technische Zeichnungen) zum Antrag hinzufügen. Auch größere Pläne und Karten, die sich nicht im DIN A4 Format ausdrucken lassen, sollten so hinzugefügt werden. Um eine Datei zum Textformular hinzuzufügen, wählen Sie den " -Knopf" aus. Auf diese Weise können Sie beliebige Dateien aus Ihrem Dateisystem auswählen (Zum Auswählen mehrerer Dateien nutzen Sie die Standard-Tastenkombination Ihres Betriebssystems (Bspw. "Shift" + "Linksklick" unter Windows)). Diese Dateien werden beim elektronischen Versand automatisch mit verschickt. Sie erscheinen auch im PDF-Format. Um eine angehängte Datei wieder zu entfernen, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen dort die Option . Sie löschen hiermit nur die Verknüpfung der Datei zum Antrag, die Datei in Ihrem Dateisystem wird nicht gelöscht. Die enthaltenen Dateien können Sie zusätzlich noch über das Kontextmenü öffnen oder durch die entsprechenden Optionen in ihrer Reihenfolge verschieben. Bitte beachten Sie, dass lediglich PDF- und Word-Dokumente in den Druckprozess mit eingegliedert werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihren Eingaben die Kapitelüberschrift (z. B. 1.2 Kurzbeschreibung) nicht selbst eingeben müssen, diese wird bei der Ausgabe automatisch vom Programm eingefügt.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über den
in den Word-Modus zu wechseln:Bitte beachten Sie: Der integrierte Word-Editor setzt eine Office- bzw. Word-Installation der Version 2007, 2010 oder 2013 voraus.
Durch einen Klick auf den
öffnet sich Microsoft Word, womit Sie Ihre Texte verfassen können. Das Word-Dokument wird, nachdem Word ordnungsgemäß beendet wurde, automatisch als Anhang hinzugefügt. Sie können dieses Word Dokument jederzeit durch Klicken auf den oder auf den Anhang-Namen selbst erneut zum Bearbeiten öffnen.
Achtung! Sollten Sie in dem Freitext-Feld bereits Eingaben gemacht haben, werden diese mit dem Erstellen eines Word-Dokumentes überschrieben!